Anspruchsvolle Umweltstandards, modernes Umweltrecht

- für ein progressives Umweltgesetzbuch

Das deutsche Umweltrecht - verteilt auf etwa 20 Gesetze sowie zahlreiche Verordnungen und Verwaltungsvorschriften - ist zersplittert und durch unterschiedliche systematische Ansätze geprägt. Das wiederum führt nicht selten zu Unübersichtlichkeit und Überschneidungen. Die Bundesregierung hat daher die Schaffung eines Umweltgesetzbuches (UGB) beschlossen. Das zersplitterte deutsche Umweltrecht soll in einem Umweltgesetzbuch vereinfacht und vereinheitlicht werden. Unter Federführung des Bundesumweltministeriums ist zwischenzeitlich mit den Arbeiten an einem Umweltgesetzbuch begonnen worden.

Die Deutsche Umwelthilfe sieht in dem geplanten Gesetzbuch eine Herausforderung, aber ebenso eine Chance für ein effektiveres, den aktuellen wie künftigen Anforderungen angemessenes Umweltrecht in Deutschland. Bei dem Umweltgesetzbuch handelt es sich zweifelsohne um eines der bedeutendsten umweltrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben der nächsten Jahre. Unter der Überschrift „Anspruchsvolle Umweltstandards, modernes Umweltrecht – für ein progressives Umweltgesetzbuch“ hat die Deutsche Umwelthilfe zusammen mit dem Öko-Institut und dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen Positionen erarbeitet, denen ein Umweltgesetzbuch genügen muss, um am Ende dieser Legislaturperiode nicht lediglich formal ein im Koalitionsvertrag vereinbartes Ziel zu erfüllen. Denn die Schaffung eines Umweltgesetzbuches kann kein Selbstzweck sein. Das aufwändige Reformwerk ist nur dann sinnvoll, wenn es mit einem qualitativen umweltpolitischen Mehrwert einhergeht. Es darf sich weder auf eine Bündelung des bestehenden Umweltrechts beschränken, noch allein auf eine so genannte integrierte Vorhabengenehmigung konzentrieren. Insbesondere müssen sich auch Maßnahmen für einen wirksamen Klimaschutz sowie zur Erhaltung der Biodiversität in einem Umweltgesetzbuch wiederfinden. Wir fordern eine progressive Zielsetzung als Voraussetzung für Innovation. In diesem Zusammenhang plädieren wir vor allem auch für einen Abschied von der „1:1-Doktrin“ bei der Umsetzung von EU-Recht. Denn mit einer schematischen Ablehnung von Ausgestaltungsspielräumen bleiben Möglichkeiten, sich Entwicklungschancen gegenüber anderen Ländern durch progressives Recht zu erschließen, ungenutzt. Nationaler Strukturkonservativmus und der reduzierte Blick einer auf Abwehr gerichteten Umsetzungspolitik schaden lang-, wenn nicht gar mittelfristig.

Wir befinden uns am Beginn einer neuen Zeitrechnung, in der nachhaltiges Wirtschaften zur Überlebensfrage wird. Gerade jetzt müssen anspruchsvolle Standards und Innovationen in der Umweltpolitik als Chance und Standortvorteil und nicht länger als ökonomische Bedrohung begriffen werden. Das muss sich auch in einer entsprechenden Ausgestaltung eines Umweltgesetzbuches widerspiegeln.

Eine ausführliche Begründung unserer Forderungen finden Sie in dem folgenden Positionspapier sowie in dem dazugehörigen Hintergrundpapier:

mehr zum Projekt Umweltgesetzbuch:
www.umweltgesetzbuch.org

© S.Holzmann
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