Unsere Forderung: moderne Öffentlichkeitsbeteiligung im UGB
Das zukünftige Umweltgesetzbuch sollte dazu genutzt werden, die Öffentlichkeitsbeteiligung an veränderte Anforderungen und Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel sollte dabei sein, die zentralen Funktionen der Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Hierzu gehört die Schaffung von Transparenz, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, der zusätzliche Beitrag zur Sicherung des ordnungsgemäßen Vollzugs von öffentlichem Recht sowie von Rechten Dritter und nicht zuletzt die Optimierung von Vorhaben zur Vermeidung von negativen Umwelteffekten.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gegenwärtig so ausgestaltet, dass sie ihre Funktionen
- Kontrolle der Verwaltung
- Informationsbeschaffung für die Verwaltung und die Bürger
- Erhöhung der Effektivität der Verwaltung
- Rechtsschutzfunktion
- Schaffung von Akzeptanz
- Verwirklichung von Demokratie
- Ausgleich der konfligierenden Interessen
nur teilweise erfüllt. Deshalb ist es im Rahmen des UGB dringend geboten, die Öffentlichkeitsbeteiligung strukturell und verfahrensrechtlich so zu verändern, dass sie die ihr zugedachten Funktionen erfüllen kann.
Es entspricht einem modernen Staatsverständnis, nicht gegen die BürgerInnen, sondern mit diesen gemeinsam zu handeln.
Unsere Forderungen im Detail:
85 K
Stellungnahme Öffentlichkeitsbeteiligung |