Für einen progressiven Schutz von Natur und Biodiversität
Unsere Forderungen an die geplante Neuregelung des Naturschutzrechts im zukünftigen Umweltgesetzbuch
Das geltende Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aus dem Jahre 2002 soll novelliert und als eigenständiges Buch in das zukünftige Umweltgesetzbuch (UGB) integriert werden (vgl. Eckpunktepapier des BMU vom 5. Juli 2006). Die Novellierung des BNatSchG erfolgt dabei vor dem Hintergrund der durch die Föderalismusreform von 2006 für den Bereich des Naturschutzes geschaffenen neuen Gesetzgebungskompetenzen. Naturschutzrelevanz im Rahmen des UGB-Projektes kommt zudem dem geplanten neuen Anlagenzulassungsrecht eines UGB I zu.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zusammen mit dem Öko-Institut und dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) Kriterien und Anforderungen für einen progressiven Schutz von Natur und Biodiversität entwickelt. Denn Ziel des UGB darf nicht allein eine Verhinderung der Absenkung von Naturschutzstandards sein. In Anbetracht des immer schneller und massiver voranschreitenden Verlustes an Biodiversität sollte es im Sinne eines qualitativen Mehrwertes vielmehr vor allem auch um eine bessere Abbildung des bislang im gegenwärtigen Recht nur unzureichend verankerten Schutzes der biologischen Vielfalt gehen. Außerdem gilt es, die weitgehende (rechtliche) Planungslosigkeit im Hinblick auf den Anbau von Pflanzen zur Gewinnung von Bioenergie durch entsprechende Regelungen im Bundesnaturschutzrecht zu beenden. Schließlich sollte geprüft werden, inwiefern eine entsprechende Ausgestaltung des Bundesnaturschutzrechts dazu beitragen kann, die gerade auch im Bereich des Naturschutzrechts vorhandenen Vollzugsdefizite zu reduzieren.
Unsere Forderungen im Detail:
115 K
Stellungnahme zur Reform des Naturschutzrechts |