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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten

Freitag, 07.04.2017

Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Bulgarien wegen „systematischer und andauernder“ Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte – Mitgliedstaaten müssen endlich wirksame Luftreinhaltemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung umsetzen

© thousandsanimals - Fotolia

Berlin, 07. April 2017: Der Europäische Gerichtshof hat an diesem Mittwoch in einem Urteil gegen Bulgarien deutlich gemacht, dass er entschlossen gegen Verstöße gegen geltendes Recht zur Luftreinhaltung vorgehen wird. Die Europäische Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG) setzt Grenzwerte auch für die Belastung der Umgebungsluft mit Feinstaub (PM 10) fest, die seit 2005 verbindlich sind. Gegen diese Richtlinie verstoßen 21 der 28 Mitgliedstaaten und schädigen so die Gesundheit der Bürger. Feinstaub führt jährlich europaweit zu mehr als 400.000 vorzeitigen Todesfällen.

Bulgarien muss nun einen neuen Luftreinhalteplan vorlegen, der die Einhaltung der geltenden Grenzwerte sicherstellt. Andernfalls kommt auf das Land ein erneutes Verfahren durch die EU-Kommission zu, an dessen Ende empfindlich hohe Strafzahlungen stehen könnten.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Das Urteil ist ein positives Signal für alle Europäerinnen und Europäer. Es macht deutlich, dass dem Schutz ihrer Gesundheit endlich Rechnung getragen wird. Es ist zugleich ein Warnschuss an alle Mitgliedstaaten, die dies bisher nicht ernst genommen haben und die fortgeführte massive Gefährdung ihrer Bevölkerung für ein Kavaliersdelikt hielten. Die DUH fordert insbesondere die Mitgliedstaaten, gegen die bereits Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden – darunter auch Deutschland – auf, nun endlich ausreichend wirksame Maßnahmen durchzuführen, damit Grenzwerte so schnell wie möglich eingehalten werden. Die dazu erforderlichen technischen Maßnahmen sind verfügbar und erprobt. Die DUH hofft nun auf ein schnelles Verfahren gegen Deutschland und ein Gerichtsurteil, das die Bundesregierung endlich zum Handeln und Umsetzen von Maßnahmen zwingt.“

Hintergrund:

Die DUH nutzt bereits seit 2005 die Möglichkeit, juristisch gegen die Untätigkeit der Politik vorzugehen und war maßgeblich an den bisherigen Grundsatzentscheidungen beteiligt. Seit 2016 sind die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Frank Bold Society (FBS) gemeinsam in dem EU-geförderten Projekt „Right to Clean Air“ aktiv und unterstützen rechtliche Schritte für eine verbesserte Luftreinhaltungspolitik auf europäischer und nationaler Ebene.
Die DUH bestreitet aktuell 16 Klagen gegen Grenzwertüberschreitungen in Deutschland.

Links:

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Zum Projekt “Right to Clean Air”: www.right-to-clean-air.eu 

Kontakt: 

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de 

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf,
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe 

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