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DUH prüft Rücknahmepflicht: Ikea verweigert Annahme von alten Lampen

Berlin, Dienstag, 16.08.2016

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher kleinere Elektrogeräte kostenlos bei Händlern einer bestimmten Größe zurückgeben. Dazu verpflichtet sie das Elektrogesetz. Doch ausgerechnet der Branchenriese Ikea verweigert die Rücknahme und informiert seine Kunden unzureichend. Jetzt muss das Unternehmen handeln.

© Holger Weinandt
© Schaengel at the German language Wikipedia Lizenz CC-BY-SA-3.0, via Wikimedia Commons

Bei Testbesuchen Ende Juli stellte die Deutsche Umwelthilfe fest, dass das schwedische Einrichtungshaus Ikea rechtswidrig die Rücknahme von Beleuchtungskörpern (wie beispielsweise LEDs, Energiesparlampen und Leuchten) verweigerte und zudem kaum über die Rücknahmepflichten informierte. Die DUH fordert von Ikea, diese Praxis zu beenden und bis zum 19.8.2016 eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ikea soll zudem Kunden korrekt informieren und vor Ort durch gut erkennbare Hinweistafeln aufklären. Beim Internetauftritt wie im Produktkatalog sollte IKEA über die Rückgabemöglichkeiten direkt bei der Produktdarstellung informieren. Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Thema Rücknahmepflicht bei Ikea

Das ElektroG schreibt für große Online-Händler wie dem Versandhandel von Ikea vor, dass sie kleine Elektroaltgeräte zurücknehmen müssen. Mit der Entsorgung alter Kleingeräte, wie Föhns oder Toastern, hat Ikea das Onlineportal zmart24 beauftragt. Diesem Dienstleister müssen Verbraucher eine Anfrage per E-Mail zusenden, um beispielsweise alte Energiesparlampen zurückgeben zu können. Doch genau dies verweigerte zmart24 bei Testrückgabeversuchen der DUH. Als Begründung gab das Entsorgungsunternehmen Zentek an, welches das Portal zmart24 betreibt, dass sie keine Beleuchtungskörper von Privatpersonen zurücknehmen.

Nachdem bereits der Online-Gigant Amazon die Rücknahme von Elektrogeräten verweigert hatte, folgt diesem mit Ikea nun ein weiterer Branchenriese. Auch wenn die Rücknahmepflicht erst seit dem 24. Juli 2016 tatsächlich rechtlich bindend ist , kommt das Gesetz für die Händler alles andere als überraschend. Die Handelsunternehmen hatten neun Monate Zeit, sich auf die Rücknahmepflicht vorzubereiten. Die DUH hatte acht Wochen vor dem Start der Rücknahmeverpflichtung alle großen Händler   für Elektrogeräte angeschrieben und auf die verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Rücknahmepraxis hingewiesen.

Copyright Bild: Schaengel at the German language Wikipedia; CC-BY-SA-3.0, via Wikimedia Commons

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