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Apple weigert sich, alte Elektrogeräte zurückzunehmen

Berlin, Dienstag, 27.09.2016

Neben Amazon, Ikea und vielen anderen Handelsunternehmen verstößt auch Apple gegen die neue Rücknahmepflicht alter Elektrogeräte. Tests der DUH zeigen, dass der amerikanische Computerhersteller seine Verantwortung auf andere Händler abwälzen will.

© Hufeisen/DUH
© Hufeisen/DUH


Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte bei großen Händlern abgeben, damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die bislang viel zu niedrige Sammelmenge von Elektroschrott steigt. Verbraucher haben deshalb das Recht, alte Elektro- und Elektronikgeräte im Handel zurückzugeben. Bereits im August hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) durch Testbesuche belegt, dass viele Handelsunternehmen - darunter Karstadt, Obi und Ikea - ihre neuen Pflichten nicht ernst nehmen. Die Mehrheit informiert die Verbraucher nicht oder fehlerhaft, erschwert die Rückgabe durch zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten oder einen hohen Packaufwand. Manche Händler nahmen die Geräte gar nicht zurück. Zum Test.

iphone ja – Föhn nein

Auch der kalifornische Computerhersteller Apple verstößt gegen diese neue und für Verbraucher sowie Umwelt vorteilhafte Regelung. Bei Testbesuchen der DUH wurde deutlich, dass der Elektronikkonzern Elektrokleingeräte nur bei einem Neukauf zurücknehmen möchte. Dabei muss Apple Taschenrechner, Föhns und Radiowecker auch annehmen, wenn Kunden kein neues Gerät kaufen. Die Rücknahme alter Geräte verweigerten Apple-Mitarbeiter mit der Begründung „Wir sind Apple.“ und verwiesen ausdrücklich auf andere Unternehmen wie Media-Markt oder Saturn.

Weil Apple mit der Zurückweisung von Verbrauchern gegen Umwelt- und Verbraucherrecht verstößt, hat die DUH rechtliche Schritte gegen das Unternehmen eingeleitet. Damit möchte die DUH sicherstellen, dass der Elektronikkonzern in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe defekter Elektrogeräte gewährt. Die DUH klagt bereits gegen Amazon. Auch gegen Ikea wird die DUH klagen, weil das Unternehmen gegen das Elektrogeräte-Gesetz verstößt.

„Apple entzieht sich nicht nur seiner Verpflichtung zur korrekten Zahlung von Steuern. Auch Umwelt- und Verbrauchergesetze werden vorsätzlich gebrochen“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Das kalifornische Unternehmen stelle sich gerne als innovatives Unternehmen dar, sei jedoch beim Umwelt- und Verbraucherschutz ein abschreckendes Beispiel.

Elektroschrott richtig entsorgen

Von den jährlich in Deutschland verkauften ca. 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte, werden nur 40 Prozent ordnungsgemäß gesammelt und der Weiterverwendung zugeführt oder recycelt. Abhilfe soll die neue Regelung schaffen. Laut dieser müssen alte Elektrogeräte, die eine Kantenlänge von weniger als 25 cm haben, vom Handel kostenlos zurückgenommen und umweltgerecht entsorgt werden. So schreibt es das neue Elektrogesetz vor. Betroffen sind Händler mit Verkaufs-, bzw. Versand- und Lagerflächen für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern. Die DUH überprüft seit Juli, ob Elektronikhändler, Möbelhäuser und Baumärkte sich an das Gesetz halten. Hier mehr zum Thema Elektroschrott

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