Was passiert bei den Herstellern?

Der Europäischen "Mutter"-Richtlinie (Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, kurz: "WEEE"-Richtlinie) entsprechend schreibt das Elektro-Gesetz die Produzentenverantwortung für die Finanzierung der Verwertung und Entsorgung von Elektro-Altgeräten vor. Bei den Altgeräten wird dabei unterschieden zwischen "historischen Altgeräten", das sind Altgeräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, und "neuen Altgeräten", die nach diesem Stichtag in Verkehr gebracht werden.

In den ersten Jahren werden vor allem die so genannten "historischen Altgeräte" anfallen. Ein Teil der Hersteller dieser alten Geräte ist nicht mehr zu identifizieren, viele Firmen sind nicht mehr am Markt. So können nicht alle ursprünglichen Verursacher zur Verantwortung gezogen werden. Die resultierenden Kosten sind gemeinschaftlich von allen am Markt agierenden Herstellern zu tragen. Dem trägt die Lösung der "geteilten Produktverantwortung" Rechnung. Die getrennte Erfassung der Altgeräte wird über die Abfallgebühren der Kommunen weiterhin von den Bürgerinnen und Bürgern getragen. Die Hersteller bezahlen für die Bereitstellung der Sammelcontainer, ebenso für Verwertung und Entsorgung der Geräte. Auch für die Einhaltung der Verwertungsquoten sind die Hersteller verantwortlich.

Bei einem Pilotversuch zur Rückgabe von IT-Altgeräten in Reutlingen (siehe auch unter Was passiert in Städten und Gemeinden?) wiesen die zurückgebrachten Geräte ein Durchschnittsalter von achteinhalb Jahren auf. Markengeräte waren im Mittel ein Jahr älter.

Das Ergebnis macht eines deutlich: Qualität lohnt sich! Gute Produkte kommen erst später als Schrott zurück - wenn sie dann auch noch recyclingfreundlich gestaltet sind, zahlt sich das bei der Verwertung mittelfristig aus. Zudem ist es ein ausdrückliches Ziel des Gesetzes, "Elektro- und Elektronikgeräte [...] möglichst so zu gestalten, dass die Demontage und die Verwertung, insbesondere die Wiederverwendung und die stoffliche Verwertung von Altgeräten, ihren Bauteilen und Werkstoffen, berücksichtigt und erleichtert werden." (§ 4 Elektro-Gesetz).

Neben der finanziellen Verantwortung für die Verwertung der Altgeräte ist die Umsetzung bestimmter Stoffverbote eine zentrale Neuerung des Gesetzes für die Hersteller – und eine ebensogroße Herausforderung: Unzählige Zulieferer müssen weit vor dem 1. Juli 2006 ihre Produktion umstellen, um die Stoffverbote einhalten zu können. Als ein Beispiel hat Sony hierzu ein „Green Partner Program“ veröffentlicht, dass die Einhaltung der Standards sichert und die Zusammenarbeit der Zulieferer über die gesamte Zuliefererkette hinweg verbessert.

Links

Antworten auf konkrete Fragen zum Elektro-Gesetz
http://www.stiftung-ear.de

Wichtige Informationen für Hersteller

AK für "Richtlinien-konformes Design für WEEE, RoHS und EuP"
http://ak-weee.izm.fraunhofer.de
 
Hilfestellung für Unternehmen bei der Vorbereitung auf die EU-Richtlinien zu Stoffverboten, Altgeräten und Öko-Design

Dokumentation des Fachkongresses
http://egg2004.izm.fraunhofer.de
Welche Bedeutung die europäische Gesetzgebung hat, zeigte sich auf diesem Fachkongress, der von über 500 Teilnehmern aus aller Welt besucht wurde. Über das aktuelle Tagesgeschäft hinaus standen dort längerfristige Strategien für eine nachhaltige Entwicklung in der Elektronikbranche und technologische Innovationen auf der Tagesordnung.

Garantiegesellschaft Lampen (GGL)
www.garantiegesellschaft-lampen.de
Garantieerfüllung für Hersteller nach § 6 Abs. 3 ElektroG
 

Garantiesystem Altgeräte der BITKOM Servicegesellschaft mbH
http://www.garantiesystem-altgeraete.de 
Garantieerfüllung der Hersteller nach § 6 Abs. 3 ElektroG

Garantie-Modell der ZVEI Services GmbH
http://www.zvei.org/index.php?id=2445 

Garantieerfüllung für Hersteller nach § 6 Abs. 3 ElektroG

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