Saubere Luft für Reutlingen

Berlin, Dienstag, 06.12.2016
© Steffen Holzmann
Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch

In Reutlingen wird seit Januar 2010 der Grenzwert für das giftige Stickstoffdioxid überschritten. Hauptverursacher für das Abgasgift sind Dieselfahrzeuge. Zuständig für den Luftreinhalteplan ist das Regierungspräsidium Tübingen in Vertretung für das Land Baden-Württemberg. Dieses hat trotz eines rechtkräftigen Urteils vom 22. Oktober 2014, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstritten hatte, bislang keine Änderung des Luftreinhalteplans vorgenommen. Deshalb hat die DUH am 25. November 2015 beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen Baden-Württemberg eingereicht (Zur Pressemitteilung vom 1.12.2016).

„Unseren Antrag hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Beschluss vom 24. November 2016 zwar abgelehnt, aber gleichzeitig bestätigt, dass der neue Luftreinhalteplan für Reutlingen bis spätestens September 2017 – und damit zur Eröffnung des Scheibengipfeltunnels als Maßnahme gegen Luftverschmutzung – vorliegen muss. Da das Land Baden-Württemberg dies im Prozess zugesichert hat, sehen wir dem gespannt entgegen. Wir behalten uns einen erneuten Zwangsantrag vor, wenn der Inhalt des Luftreinhalteplans nicht den Anforderungen entspricht,“ so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

„Analog zur Entscheidung des VG Düsseldorf vom 13 September 2016 halten wir für Reutlingen die Einhaltung der Luftqualitätswerte ab Januar 2018 nur durch eine Verkehrsverlagerung hin zu sauberen, öffentlichen Verkehren und Diesel-Fahrverbote für erreichbar“, so Resch weiter.

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