Naturschutzgebiete

Gemäß § 23 Abs.1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  • zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.“

Die Naturschutzgebietsfläche beträgt in Deutschland 924.779 ha. Dies entspricht 2,6 % der Gesamtfläche. Gegenüber 1997 ist die Gesamtfläche der Naturschutzgebiete (824.161 ha), von der 162.704 ha Watt- und Meeresfläche in Schleswig-Holstein sind, um ca. 12 % gestiegen. Aufgrund der vorliegenden Daten über die einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiete in zehn Bundesländern ist auf einen zusätzlichen Flächenschutz in Deutschland zu schließen, der in einer Größenordnung von 0,6 % der Gesamtfläche liegt.

Knapp zwei Drittel aller Naturschutzgebiete sind kleiner als 50 ha, nur ca. 13 % umfassen eine Fläche von 200 ha oder mehr. Die durchschnittliche Größe eines NSG liegt bei 140 ha (Datenbasis: Flächen der Naturschutzgebiete ohne die Wasser- und Wattflächen der Nord- und Ostsee). Insgesamt weisen 135 Gebiete eine Fläche von 1 000 ha und mehr auf.

In welchem Maße ein Naturschutzgebiet seine Schutzfunktion erfüllen kann, hängt nicht zuletzt von der Flächengröße ab. Bezüglich der Größe der Naturschutzgebiete bestehen länderspezifische Unterschiede. In kleinflächigen Bundesländern, z.B. dem Saarland, ist auch die Ausweisung von Naturschutzgebieten differenzierter und kleinräumiger, während in Flächenstaaten wie Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern offensichtlich großzügigere Kriterien der Ausweisung angewandt werden.

Weiterhin können die per Verordnung in den Naturschutzgebieten festgelegten Nutzungsformen die Umsetzung der jeweiligen Naturschutzziele einschränken und qualitative Einschränkungen zur Folge haben. Hierbei handelt es sich insbesondere um verschiedene Formen der Freizeitnutzung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Verkehr.

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