Naturparke
Für die Naturparke (NRP) wurden bei der Neuregelung BNatSchG in § 27 die Aufgaben neu festgelegt und präzisiert „Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
- großräumig sind,
- überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
- sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
- nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
- der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
- besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.“
Gemäß den rahmenrechtlichen Vorgaben, nach denen Naturparke überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sein müssen, erfüllen sie neben der Erholungsfunktion auch eine Schutzfunktion. Die Schutzintensität wird bei Fehlen anderweitiger landesrechtlicher Regelungen durch die Schutzgebietsverordnungen der Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete festgelegt, aus denen der Naturpark besteht. In den Ländern bestehen unterschiedliche Schwerpunktsetzungen in den Naturpark-Konzepten und Naturparksatzungen. Mit der Naturparkausweisung ist eine z.T. großflächige ökologische Aufwertung möglich.
Aufgrund ihrer Zielsetzung, den Schutz und die Nutzung der Kulturlandschaften miteinander zu verbinden, nehmen die Naturparke verstärkt Funktionen im Rahmen einer integrierten nachhaltigen Entwicklung von Regionen wahr. Speziell für den Tourismus in Schutzgebieten wurde auf europäischer Ebene eine Charta entwickelt. Die Relevanz dieser europäischen Charta für die deutschen Naturparke wurde nur in drei Modellparken (Frankenwald, Steinhuder Meer und Insel Usedom) in einem 2001/2002 abgeschlossenen Projekt „Die europäische Charta für nachhaltigen Tourismus in Schutzgebieten – Aufgabe und Chance für die deutschen Naturparks“ beispielhaft erprobt.
Die mehr als 90 bestehenden Naturparke umfassen eine Gesamtfläche von über 80 000 km2 (ca. 22 % der Gesamtfläche Deutschlands).
Der Flächenanteil der Naturparke hat innerhalb von drei Jahren (1998-2001) um 13 % zugenommen. Auch innerhalb der Naturparke ist der Flächenanteil der Schutzgebiete erhöht worden und beträgt inzwischen ca. 70 %. Der durchschnittliche Anteil an Naturschutzgebieten ist in den ostdeutschen Naturparken mit ca. 8,5 % gegenüber den westdeutschen Naturparken (ca. 2,6 %) deutlich höher. Die staatliche Trägerschaft vieler ostdeutscher Naturparke kann raumplanerische und naturschutzfachliche Vorteile gegenüber einer nichtstaatlichen Organisationsform mit sich bringen.
Naturparke bewahren und entwickeln Natur und Landschaft mit den Menschen und für die Menschen. Es sind großräumige Landschaften, die überwiegend aus Landschafts- und Naturschutzgebieten bestehen. Sie eignen sich besonders für Erholung und Naturerleben.
Auf europäischer Ebene eine zukunftsweisende Rolle für den Schutz der Natur, die landschaftsbezogene Erholung und die integrierte nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums.