Qualitätskriterien
für die Einschätzung des lokalen Agenda-21-Prozesses
Mit Hilfe der Qualitätskriterien können die Kommunen ermitteln, ob der Agenda-Prozess eine wirksame Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Planungen und Entscheidungen ermöglicht. Ein wesentliches Erfolgskriterium ist dabei, wie weit Ziele, Ideen und Projekte des Agenda-Prozesses und die politischen Entscheidungen der Kommune Hand in Hand gehen.
Übersicht über die Qualitätskriterien des Wettbewerbs "Zukunftsfähige Kommune"
Organisation des lokalen Agenda-Prozesses
- Das Kommunalparlament beschließt die Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21.
- Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, Interessengruppen, Bürger und Bürgerinnen sprechen das Vorgehen für die Erarbeitung der Lokalen Agenda 21 gemeinsam ab.
- Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, Interessengruppen, Bürger und Bürgerinnen verständigen sich gemeinsam über Zeitplan, Teilziele und Ziele des Erarbeitungsprozesses.
- Die Erarbeitung der Lokalen Agenda 21 und die dafür notwendigen Arbeitsschritte werden mit Hilfe der Verwaltung organisiert und koordiniert.
- Die Erarbeitung der Lokalen Agenda 21 wird mit einer Auftaktveranstaltung oder mit anderen öffentlich wirksamen Maßnahmen eingeleitet.
- Die Öffentlichkeit wird regelmäßig über den Fortgang der Lokalen Agenda 21 informiert.
- Innerhalb der Verwaltung wird regelmäßig über den Fortgang der Lokalen Agenda 21 informiert.
- Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Kommunalparlament und Agenda 21-Beteiligten statt.
- Das Kommunalparlament, Agenda 21-Prozess Beteiligte und/oder Sponsoren stellen Finanz- und/oder Sachmittel für die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten bereit.
Qualität des Konsultationsprozesses
- Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, Interessengruppen, Bürger und Bürgerinnen verständigen sich gemeinsam über die vorrangig zu behandelnden sozialen, ökologischen und ökonomischen Probleme.
- Durch Moderation oder durch andere Formen der Kommunikationsgestaltung wird gewährleistet, dass die Agenda 21-Beteiligten bei Veranstaltungen bzw. Sitzungen gleichberechtigt mitreden und mitarbeiten können.
- Wie beteiligen sich Gruppierungen wie Kinder, Jugendliche, Migranten, Behinderte, Gewerbe und Handel, Landwirtschaft, Umweltverbände/-institutionen, Eine-Welt-Gruppen, Sozial engagierte Vereine/Institutionen, Wissenschaft, Kultur, Presse, Kommunalpolitik, Kommunalverwaltung am lokalen Agenda 21-Prozess?
Ergebnisse
- Für die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt bzw. Gemeinde erarbeiten Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, Interessengruppen, Bürger und Bürgerinnen gemeinsam ein Leitbild und Leitlinien.
- Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, Interessengruppen, Bürger und Bürgerinnen erarbeiten gemeinsam ein Handlungsprogramm bzw. einen Aktionsplan, einen Maßnahmenplan oder einen Projektplan.
- Das erarbeitete Handlungsprogramm, der Aktionsplan, der Maßnahmenplan oder der Projektplan sind mit einem Umsetzungs- bzw. Zeitplan versehen.
- Es werden Projekte bzw. Maßnahmen realisiert, die von Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, Interessengruppen, Bürger und Bürgerinnen in Arbeitskreisen, Zukunftswerkstätten etc. gemeinsam konzipiert werden.
- Das Leitbild und die Leitlinien werden dem Kommunalparlament vorgelegt.
- Das Handlungsprogramm, der Aktionsplan, der Maßnahmenplan oder der Projektplan wird dem Kommunalparlament vorgelegt.
- Beschlussvorlagen werden von der Kommunalverwaltung im Hinblick auf Nachhaltigkeit geprüft und mit dem Prüfergebnis dem Kommunalparlament vorgelegt.
- In die Aufstellung und Fortschreibung kommunaler Planungen und Konzepte fließen die Ergebnisse des Erarbeitungsprozesses der Lokalen Agenda 21 ein.
- Über die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt bzw. Gemeinde wird anhand von Indikatoren regelmäßig Bericht erstattet.
- Über die Fortschritte der Ergebnisse, die im Rahmen des lokalen Agenda 21-Prozess erarbeitet wurden und nun umgesetzt werden, wird regelmäßig Bericht erstattet.
Kontakt
Markus Zipf
Bereichsleiter Kommunaler Umweltschutz
Tel.: 07732 9995-65
E-Mail: Mail schreiben