Die Umweltplakette
Jedes Fahrzeug, das in eine Umweltzone fahren soll, muss mit einer Plakette ausgestattet sein, die der jeweiligen Stufe der Umweltzone entspricht. Der Großteil der Umweltzonen wie Berlin, Hannover und Leipzig gestatten Einfahrt nur mit grüner Plakette, in einigen Städten sind befristet noch Fahrzeuge mit gelber Plakette erlaubt.
Rot, Gelb, Grün sind die Farben der Feinstaubplaketten. Pkws werden in vier Gruppen eingeteilt, je geringer die Feinstaubemission, desto höher ist die Schadstoffgruppe. Für Pkws, die sehr hohe Feinstaubemissionen haben, also für Benziner ohne geregelten Katalysator oder für Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter sowie unterhalb der EURO 2 Grenzwerte, gibt es keine Plakette. Ansonsten richtet sich die zugewiesene Plakette nach dem Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein oder kann durch die Euro-Norm und das Vorhandensein eines Filters festgestellt werden.
Jeder Fahrzeughalter kann ohne großen Aufwand feststellen, in welche Schadstoffgruppe sein Auto eingeordnet wird. Auf speziellen Internetseiten kann man den aus dem Fahrzeugschein entnommenen Emissionsschlüssel eintragen, um Auskunft darüber zu erhalten, in welche Schadstoffgruppe das Auto eingeteilt ist (z. B. http://www.feinstaubplakette.de). Bundesweit einheitliche Ausnahmen gibt es für mobile Baumaschinen, Motorräder, Krankenwagen oder Fahrzeuge für die Beförderung von Behinderten. Auch Polizei und Feuerwehr unterliegen einer Ausnahmeregelung. Darüber hinaus gehende Ausnahmen regeln die Kommunen.
Woher bekomme ich eine Plakette?
Die Plaketten kosten normalerweise zwischen fünf und sechs Euro und sind bundesweit gültig.
Sie können sich auch direkt an die zuständigen Einrichtungen wenden, die die Plakette sofort aushändigen. Dazu gehören
- Der TÜV und die TÜV Service Center
- Die Zulassungsbehörden
- Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ)
- Anerkannte AU-KFZ-Werkstätten
- Die DEKRA
Mit der Nachrüstung eines Rußfilters ist die Aushändigung einer Plakette sicher. Auskunft über die Verfügbarkeit von Filtersystemen für Ihr Fahrzeug erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Werkstatt.
Was droht bei fehlender Plakette?
Das Fahren in Umweltzonen ohne korrekte Plakette ist ordnungswidrig und wird mit einem Bußgeld von 80 € zusätzlich einer Bearbeitungsgebühr geahndet. Ausländische Fahrzeuge sind nicht von den Bestimmungen ausgenommen und müssen ebenso mit einer Plakette versehen sein.
Kontakt
Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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