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Am 16. Mai setzen wir vor Gericht Klimaschutz und ein Tempolimit durch – gegen eine FDP-dominierte Ampel-Regierung

Gerade erleben wir in Echtzeit einen Krimi um die Zukunft des Klimaschutzes!

Am 26. April fanden im Deutschen Bundestag überhastet die zweite und die dritte Lesung des Klimaschutz-Schädigung-Gesetzes statt. Eine Mehrheit der Abgeordneten hat der Entkernung des Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Und das obwohl unsere Aufklärungsarbeit über die von der FDP durchgesetzte, nochmalige Verschlechterung des Klimaschutzes zu einer breiten Empörung hunderttausender Menschen und zehntausenden Schreiben, Anrufen und E-Mails an ihre Abgeordneten geführt hatte und immer mehr Abgeordnete erklärt hatten, der Entkernung nicht zustimmen zu wollten.

Wir werden die Abschaffung des Klimaschutzes nicht akzeptieren und jetzt so ungemütlich werden, wie wir nur können. Wenn es sein muss, kämpfen wir auch über unsere Ressourcen hinaus. Stellen Sie sich jetzt an unsere Seite:

Nun bleibt uns noch die für den 17. Mai geplante Befassung im Bundesrat und die vor der Unterschrift durch den Bundespräsidenten notwendige rechtliche Prüfung. Auf jeden Fall ist damit sichergestellt, dass unsere wichtigste Klimaklage gegen die Bundesregierung am 16. Mai 2024 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch unter dem bisherigen Klimaschutzgesetz verhandelt wird!

Damit ist FDP-Minister Wissing jetzt schon gescheitert. Er wollte verhindern, dass er zu konkreten Maßnahmen im Verkehrssektor verurteilt werden kann. Vor einem Jahr forderte er von SPD und GRÜNEN die Änderung des Klimaschutzgesetzes mit der Begründung, ansonsten durch die DUH-Klage zu einem Tempolimit gezwungen zu werden. Und genau um die von uns geforderten Klimaschutz-Maßnahmen im Gebäudesektor und im Verkehrsbereich geht es nun am 16. Mai auf der Basis des geltenden Gesetzes vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg! Dafür benötige ich nun aber Ihre Hilfe, weil die kommenden Wochen extrem viel Arbeit, Ermittlung von Fakten und Verfassen von Stellungnahmen erfordern.

Wie ernst das Gericht unsere Klage nimmt, sehe ich an einer Entscheidung, die es vor genau einer Woche bekanntgab: Zur Gerichtsverhandlung am 16. Mai ordnete die Vorsitzende Richterin Frau Holle das Erscheinen von Vertretern des Umweltbundesamtes und Klima-Expertenrates der Bundesregierung an. Damit macht dieser aus drei Richterinnen bestehende Senat unmissverständlich deutlich, sich nicht von diesem schäbigen Versuch der Ampel-Regierung ablenken lassen zu wollen, vor einer Entscheidung einfach das Gesetz zu verändern. Nein, wie auch bereits in dem von uns am 30. November letzten Jahres gewonnenen Verfahren zu den verweigerten Sofortprogrammen sieht das Gericht unsere aktuelle Klage um das Klimaschutz-Gesamtprogramm bis 2030 als entscheidend für den Klimaschutz in Deutschland.

Es geht darum, ob eine Bundesregierung Recht und Gesetz beachtet und die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ergreift. Oder ob sie sich aus der Verantwortung im Klimaschutz herausstehlen kann und Porsche-Minister Wissing einen Freibrief fürs Nichtstun erhält.

Die Ampel-Regierung beabsichtigt tatsächlich, das Gesetz so weit abzuschwächen, dass bis zum Jahr 2030 keinerlei zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen im Verkehrsbereich mehr ergriffen werden müssen! Und das, obwohl die Bundesregierung einräumt, dass die Lücke im Verkehr allein bis 2030 mindestens 180 Mio. Tonnen CO2 beträgt, was nicht zuletzt bereits heute absehbar Strafzahlungen an die EU zweistelliger Milliardenhöhe verursachen wird. Natürlich nicht zulasten der Verursacher der fossilen Industrie, sondern auf Kosten von Bürgerinnen und Bürgern. Statt das Klimaschutzgesetz zu schwächen, muss es in seinen Ambitionen verschärft werden! Und dafür kämpfen wir – bisher erfolgreich – mit unseren Klima-Klagen.

Andere Industrienationen nehmen den Klimaschutz im Verkehrsbereich ernst. Auch sie standen vor der Frage, die von Wissing angedrohten Wochenend-Fahrverbote einzuführen. Aber sie haben sich für geeignetere Maßnahmen entschieden, um die CO2-Emissionen zu senken. Alle zivilisierten Staaten haben ein Tempolimit auf Autobahnen. Kein Industriestaat fördert wie Deutschland den Ankauf oder Leasing von Klimakiller-Dienstwagen mit bis zu knapp 60% der Kosten durch den Finanzminister. Und nirgendwo in Europa wird der Schienen-Güterverkehr so ausgebremst und die Diesel-Lkws dafür im Ankauf subventioniert wie in Deutschland.

Auf der Gegenseite steht nicht nur eine aktiv gegen den Klimaschutz kämpfende FDP, sondern Öl- und Automobilkonzerne, die derzeit für einen Wiedereinstieg in den Verbrennungsmotor kämpfen. Für eine Fortsetzung des besinnungslosen Rasens auf deutschen Autobahnen gegen den Klimaschutz. Und für eine Rückverlagerung von Gütertransporten von der Schiene auf die Straße!

Wir fordern die sofortige Umsetzung der Maßnahmen, die nun schon im dritten Jahr trotz der Rechtsverpflichtung nicht umgesetzt werden: Allein ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h in der Stadt spart mit über 11 Millionen Tonnen mehr als die Hälfte der diesjährigen Emissions-Lücke im Verkehrssektor ein. Die steuerliche Absetzbarkeit und damit bis zu 59-prozentige Subvention von spritdurstigen Klimakiller-Dienstwagen und eine Senkung statt Erhöhung der Schienenbenutzungsgebühr für Gütertransporte können ebenfalls sofort beschlossen und umgesetzt werden.

Wir bitten Sie sehr herzlich: Unterstützen Sie uns in unserem Einsatz für die Einhaltung der Pariser Klimaziele. Wir möchten unseren Kampf vor Gericht weiter erfolgreich fortsetzen. Gegen fossile Energie- und Automobilkonzerne. Und gegen eine Bundesregierung, die gerade dabei ist, unsere und die Zukunft unserer Kinder zu verspielen. Wir werden die Abschaffung des Klimaschutzes nicht akzeptieren und jetzt so ungemütlich werden, wie wir nur können. Wenn es sein muss, kämpfen wir auch über unsere Ressourcen hinaus.


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