Gemeinsam für den Schutz und die Wiederherstellung unserer Natur #RestoreNature

Die Natur ist unsere Lebensgrundlage! Wir brauchen gesunde Feuchtgebiete, Auen, Wälder, Wiesen und Meere. Denn sie regulieren das Klima und sichern unser Überleben durch die Versorgung mit Wasser, Sauerstoff und Nahrung. Umso erschreckender: Nur noch 14 Prozent der Ökosysteme in Europa sind intakt.

Um dem Artensterben entgegen zu wirken kommt nun endlich das Nature Restoration Law. Nach monatelangen Verhandlungen und trotz einer beispiellosen Desinformationskampagne konservativer und rechter Kräfte, konnten sich die EU-Kommission, das Parlament und der Rat im sogenannten politischen Trilog auf einen finalen Gesetzestext einigen. Ein wichtiger Schritt, denn mit verbindlichen Zielen zum Schutz unserer Wälder, Moore, Auen und Meere schafft es eine neue Rechtsgrundlage für die Bekämpfung des Artensterbens.

Das neue Gesetz gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten und Ökosysteme und verpflichtet sie dazu:

  • auf 20 Prozent ihrer Land- und Meeresflächen Ökosysteme wie Wälder, Moore, Auen wiederherzustellen,
  • bis 2030 Reparaturmaßnahmen bei 30 Prozent der geschädigten Ökosysteme vorzunehmen und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme zu reparieren.

Damit das Gesetz überhaupt kommt musste die Kommission einige Kompromisse eingehen. Der finale Gesetzestext erlaubt deshalb mehr Flexibilität bei der Umsetzung und bietet deutlich weniger verbindliche Ziele als zu Beginn von der Kommission vorgeschlagen wurde. Dennoch ist es ein Erfolg, dass wir ein Gesetz bekommen und damit die Chance, das Ruder beim Artensterben und der Klimakrise noch einmal rumzureißen und unsere Lebensgrundlage zu sichern. Let’s Restore Nature!

Ohne Sie wäre das nicht möglich gewesen! Gemeinsam mit 6.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und mehr als einer Million Menschen konnten wir die Verhandler:innen aus EU-Parlament und EU-Rat von der Bedeutung des EU-Renaturierungsgesetzes überzeugen. Danke für ihre Unterstützung!

Das EU-Parlament hatte zunächst im November im Umweltausschuss und nun im Februar im Plenum über das Gesetz abgestimmt und es mit einer guten Mehrheit verabschiedet. Die vorläufige Positionierung der Mitgliedsstaaten fand unmittelbar nach dem Trilogergebnis zunächst im Ausschuss der ständigen Vertreter:innen statt. Nachdem das Gesetz durch das EU Parlament bestätigt ist, folgt nun der allerletzte Schritt: Die finale Abstimmung im EU-Rat. Nachdem die Staaten sich bereits positioniert haben, hat diese meist formalen Charakter – doch bei diesem Gesetz ist alles möglich wie uns die vergangenen 2 Jahre gezeigt haben. Der Kampf für eine Entscheidung für Demokratie, Naturschutz und Klimaschutz ist noch nicht vorbei. Wir arbeiten nun mit Hochdruck daran, dass das Gesetz nicht auf den letzten Metern scheitert. 

Sobald durch den EU-Rat bestätigt, tritt ein Gesetz 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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Häufige Fragen

Das Nature Restoration Law (NRL) (auf Deutsch: Wiederherstellungsgesetz oder Verordnung über die Wiederherstellung der Natur) ist ein Gesetz, mit dem die Biodiversität besser geschützt und Ökosysteme wiederhergestellt werden sollen. Dafür werden rechtsverbindliche Ziele für alle EU-Mitgliedsstaaten festgelegt. Die Ziele gelten insbesondere für Ökosysteme, die CO2 speichern oder Naturkatastrophen abschwächen können. Dazu zählen Wälder und Hecken, genauso wie frei fließende Flüsse, Moore und Auen. Diese Ökosysteme speichern nicht nur CO2: Während Wälder unsere einzigen wirklichen Kohlenstoffsenken sind, schützen uns frei fließende Flüsse, Auen, wiedervernässte Moore vor Dürren und zusätzlich zu Korallenriffen und Seegraswiesen vor Hochwasser.

Erstmals veröffentlicht wurde der Vorschlag für eine EU-Wiederherstellungsverordnung am 22. Juni 2022 von der EU-Kommission. Die Federführung bei dem Vorschlag hatte der litauische Abgeordnete und EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius.

Im Juni und Juli 2023 folgten die Abstimmungen in den Ausschüssen und dem Plenum des Europäischen Parlaments, ebenso wie im Rat der Umweltminister:innen. Über den Sommer und bis in den November wurde im Trilog zwischen EU Parlament, Umweltrat und Kommission der finale Text ausgehandelt. Am 9. November gab es einen finalen Text, der nun wiederum durch Parlament und Umweltrat angenommen werden muss.

Über 80 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa befinden sich in schlechtem Zustand. Durch die voranschreitende Versiegelung von Flächen, den Verlust der Artenvielfalt und Klimaschocks wie Dürren oder Brände verschlechtert sich zusätzlich die Situation ungeschützter Lebensräume. Dabei sind diese Ökosysteme unerlässlich für uns, denn sie versorgen uns mit Wasser, Nahrung und Sauerstoff. Und nicht nur das: Ohne intakte Ökosysteme werden wir das Pariser Klimaschutzabkommen nicht erfüllen.

Bereits 2020 hat die EU mit dem European Green Deal eine Biodiversitätsstrategie verabschiedet und darin Ziele für die Renaturierung von geschädigten Ökosystemen vereinbart. Diese Ziele wurden bisher aber weit verfehlt. Um tatsächlich bis 2050 klimaneutral zu sein, muss die EU dringend eine wirkungsvolle und rechtsverbindliche Verordnung verabschieden: das Nature Restoration Law.

Um dem enormen Verlust der Biodiversität entgegenzuwirken, sollen als zentrale Maßnahmen Millionen Hektar Land renaturiert sowie artenreiche Lebensräume verbessert, vergrößert und wiederhergestellt werden, um so Arten wieder ansiedeln zu können. Zusätzlich soll es ein Verschlechterungsverbot geben. Grundlage für die Ziele sind bereits bestehende Rechtsvorschriften für Feuchtgebiete, Wälder, Flüsse und Seen, Dünen und Grasland.

Bis 2030 sollen:

  • auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden,
  • der Zustand von Seegraswiesen, Sedimentböden, Makroalgenwälder sowie Schalentier- und Korallenriffen auf mindestens 30 Prozent der Fläche verbessert werden bis 2030, vornehmlich in Natura 2000 Gebieten.
  • der Verlust städtischer Grundflächen und Bäume im Vergleich zum Jahre 2021 gestoppt werden und Grünflächen bis 2050 um mindestens 5 Prozent zunehmen,
  • Flussbarrieren identifiziert und beseitigt werden und so mindestens 25.000 Kilometer Flüsse wieder frei fließen,
  • der Rückgang von Bestäuberinsekten (wie Bienen, Hummeln, Schmetterlingen und Käfern) gestoppt und die Anzahl der Insekten erhöht werden,
  • die biologische Vielfalt auf Agrarflächen zunehmen und ehemaligen Moorflächen auf freiwilliger Basis wiedervernässt werden
  • die biologische Vielfalt auch in ungeschützten Waldökosystemen wieder zunehmen.

Spätestens die Flut-Katastrophe im Ahrtal hat uns gezeigt: Die Klimakrise ist mittlerweile auch in Deutschland angekommen. Und auch wir können beobachten, wie die biologische Vielfalt immer weiter zurückgeht. Wälder – die den verheerenden Bränden der letzten Jahre zum Opfer gefallen sind – wieder aufzuforsten und Auen wiederherzustellen sind nicht nur wichtige Anpassungsmaßnahmen an die Klimakrise. Sie stellen auch wichtige Erholungsräume für die deutsche Bevölkerung wieder her. Gleichzeitig könnten wir durch die Wiedervernässung von Mooren bis zu 7 Prozent unserer nationalen Treibhausgasemissionen einsparen. Unsere Luft und unser Wasser werden sauberer, wir können die Kosten von Extremereignissen reduzieren und gleichzeitig unsere Wirtschaft ankurbeln.

Unsere Natur und Ökosysteme wiederherzustellen wird sich nicht negativ auf unsere Wirtschaft auswirken. Ganz im Gegenteil: Die schwindende biologische Vielfalt und die Auswirkungen der Klimakrise schaden unserer Wirtschaft. In der EU verlieren wir durch klimabedingte Extremwetterereignisse wie Fluten, Dürren und Brände bereits jetzt 12 Milliarden Euro jährlich. Jeden Euro den wir hingegen in die Natur investieren, bringt einen wirtschaftlichen Mehrwert von acht bis 38 Euro, schafft neue und sichert die bereits bestehenden 4,4 Millionen Arbeitsplätze.

Außerdem kann in vielen Ökosystemen weiterhin naturverträglich gewirtschaftet werden. Einige Maßnahmen und Ziele des Nature Restoration Law sichern sogar ab, dass wir weiterhin gute Erträge erzielen können. Zum Beispiel vermindern Strukturelemente, wie Hecken, Baumreihen und Grünstreifen  auf Feldern, das wertvoller fruchtbarer Boden abgetragen wird und halten das Wasser in der Landschaft.

Nein, denn gesunde Ökosysteme sind die Grundlage unserer Ernährung, sichern die Fruchtbarkeit unserer Böden, bekämpfen Schädlinge und halten Wasser in der Landschaft. Anders als behauptet, sichert die Wiederherstellung unserer Natur langfristig unserer Ernährung und die Landwirtschaft. Gerade weil die landwirtschaftliche Produktion bereits jetzt unter der Klimakrise leidet, würde sie direkt vom Nature Restoration Law profitieren.

In Kontrast dazu werden noch immer viele landwirtschaftliche Flächen für die Herstellung sogenannter Biokraftstoffe genutzt und eben nicht für die Nahrungsmittelproduktion. Alleine mit Hilfe dieser Flächen könnten Millionen Menschen ernährt werden.

Nein, denn durch das Nature Restoration Law sollen nur Moore (Torfgebiete) wiedervernässt werden, die aktuell land- oder forstwirtschaftlich genutzt oder gänzlich ungenutzt sind. Damit Moore keine Emissionen mehr ausstoßen und wieder zu Kohlenstoffspeichern werden können, müssen sie vollständig wiedervernässt werden.

Downloads & Dokumente

Faktencheck: Nature Restoration Law

Kontakt

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Peer Cyriacks
Leiter Naturschutz
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Copyright: © Lea Wormsbach

Leonie Pilgram
Fachreferentin Natürlicher Klimaschutz
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