Pestizide haben nachweislich negative Auswirkungen auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit und die Artenvielfalt. Wir klagen mit fachlicher Unterstützung von foodwatch für ein Verbot von Pestiziden, um den Schutz vor den schädlichen Auswirkungen dieser Chemikalien zu gewährleisten.

Mit unseren Klagen gegen die Zulassung verschiedener Pflanzenschutzmittel weisen wir unter anderem auf Defizite im aktuellen Zulassungsverfahren hin. Wir fordern eine strengere Überwachung und Durchsetzung der Pestizidvorschriften sowie eine verstärkte Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken dieser Chemikalien. Gemeinsam können wir eine gesündere und sicherere Zukunft für Mensch und Natur schaffen.

Wir setzen uns für eine nachhaltige Landwirtschaft ein, die auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet und alternative, umweltfreundlichere Methoden nutzt. Ein Umdenken in der Landwirtschaft ist dringend erforderlich, um die negativen Auswirkungen von Pestiziden auf Mensch und Umwelt zu minimieren.

Fragen und Antworten

Pestizide stellen eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit dar. Zahlreiche Studien belegen ihre schädlichen Auswirkungen. Pestizide können die Biodiversität beeinträchtigen, indem sie nicht nur Schädlinge, sondern auch nützliche Insekten, Vögel und andere Organismen schädigen. Dieses Ungleichgewicht kann die Stabilität von Ökosystemen gefährden und die natürliche Bestäubung sowie die biologische Schädlingsbekämpfung beeinträchtigen. Viele Wirkstoffe werden in der Natur nur langsam oder gar nicht abgebaut und reichern sich so dauerhaft z.B. im Grundwasser an.

Darüber hinaus wurden Pestizide mit potenziellen Gesundheitsrisiken für den Menschen in Verbindung gebracht. Langfristige oder übermäßige Exposition gegenüber Pestiziden kann zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen, darunter Krebs, neurologische Störungen, hormonelle Veränderungen und Beeinträchtigungen des Immunsystems. Besonders gefährdet sind Landwirte, die täglich mit Pestiziden in Kontakt kommen, sowie Kinder, die empfindlicher auf deren Auswirkungen reagieren können.

Wir setzen uns entschlossen für den Schutz von Umwelt und Gesundheit ein. Wir fordern eine nachhaltige Landwirtschaft, die den Einsatz von Pestiziden reduziert und alternative, umweltfreundlichere Methoden fördert. Durch unsere Arbeit und unsere Pestizid-Klagen wollen wir das Bewusstsein für die Risiken von Pestiziden schärfen, die Regulierung verbessern und den Übergang zu einer nachhaltigen und gesunden Landwirtschaft unterstützen.

Die Verfahren von DUH und foodwatch richten sich gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständige Behörde mit Sitz in Braunschweig. Im Fokus stehen verschiedene Pestizid-Produkte, bei denen massive schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu befürchten sind. Die DUH hat mehrere Verfahren gegen die Zulassungen von Pestizidprodukten verschiedener Hersteller durch das BVL eingeleitet:

  • Herbizid "Roundup Power-Flex" mit dem Wirkstoff Glyphosat des Herstellers Monsanto Agrar Deutschland GmbH
  • Herbizid "Gardo Gold" mit den Wirkstoffen S-Metolachlor und Terbuthylazin des Herstellers Syngenta Agro GmbH
  • Herbizid "Dual Gold" mit dem Wirkstoff S-Metolachlor des Herstellers Syngenta Agro GmbH
  • Herbizid "Elipris" mit den Wirkstoffen Diflufenican, Cloquintocet, Flufenacet und Halauxifen-methyl vom Hersteller Corteva Agriscience Germany GmbH
  • Insektizid "Sherpa Duo" mit den Wirkstoffen Cypermethrin und Piperonylbutoxid des Herstellers SBM Developpement SAS
  • Herbizid "Tactic" mit den Wirkstoffen Pendimethalin, Flufenacet und Diflufenican des Herstellers ADAMA Deutschland GmbH

Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht der jeweiligen Verfahrensstände findet sich im Download-Bereich. Daneben hat die DUH bei der EU-Kommission beantragt, die vorläufige Verlängerung der Genehmigung des besonders kritischen Wirkstoffs S-Metolachlor aufzuheben. Einen ersten Erfolg konnte die DUH verzeichnen, als nach dem Beitritt der DUH zu einem Gerichtsverfahren betreffend das Herbizid "Lumax", ebenfalls mit dem Wirkstoff S-Metolachlor, der Hersteller Syngenta Agro GmbH die Klage gegen die Nichtzulassung durch das BVL zurückgezogen hat.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 8. November 2022 (Vorabentscheidungsverfahren Rs. C-873/19) entschieden, dass anerkannte Umweltverbände (geklagt hatte in diesem wegweisenden Fall die DUH) auch gegen behördliche Produktzulassungen klagen können - das gilt somit auch für Pestizidzulassungen.

In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Sitz in Braunschweig für die Zulassung und damit auch den Widerruf der Zulassung von Pestiziden zuständig. Aus diesem Grund sind die Verfahren auch beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig.

Die DUH hat seit dem Frühjahr mehrere Widersprüche gegen Pestizidzulassungen und vorläufige Zulassungsverlängerungen (während das BVL die Verlängerung der Zulassung prüft) erhoben und Anträge beim BVL gestellt, bestimmte Zulassungen zu widerrufen. Wenn das BVL die Widersprüche zurückweist oder die Anträge auf Widerruf der Zulassungen ablehnt, ist der Weg für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig frei.

Gleichzeitig hat die DUH auch Anträge beim Verwaltungsgericht gestellt, um sich zu laufenden Klagen von Herstellern gegen das BVL beiladen zu lassen. In den Verfahren klagen die Hersteller gegen die Verweigerung der Zulassung oder die Anordnung von sog. Anwendungsbestimmungen, die den Pestizideinsatz regulieren (z.B. kein Pestizideinsatz direkt an Gewässern, nur auf 90 % der Ackerfläche oder nur eine bestimmte Wirkstoffmenge pro Jahr).

Zuständige Behörde für die Zulassung von Pestiziden ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Sitz in Braunschweig. Bei der Risikoeinschätzung für (neue) Pestizidzulassungen oder Verlängerungen durch das BVL tragen das Julius Kühn-Institut (JKI, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen), das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) durch Stellungnahmen bei. Das UBA prüft hierbei die Auswirkungen auf den Naturhaushalt.

Die Zulassung richtet sich nach europäischen Vorgaben (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) und erfolgt meist für zehn Jahre, danach muss ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung gestellt werden. Die zulassende Behörde kann die Zulassung mit bestimmten Auflagen versehen oder Anwendungsbestimmungen anordnen, z.B., kein Pestizideinsatz direkt an Gewässern, nur auf 90 % der Ackerfläche oder nur eine bestimmte Wirkstoffmenge pro Jahr.

Die Zulassung eines Pestizids soll vorläufig verlängert werden, wenn die prüfende Behörde mehr Zeit benötigt und der Hersteller nicht für die Verzögerung verantwortlich ist – dies kann dazu führen, dass Zulassungen immer wieder vorläufig um 1-2 Jahre verlängert werden und die Pestizide dadurch ihre eigentliche Zulassungsdauer um mehrere Jahre überschreiten.

Für die Zulassung von Pestiziden ist die EU in drei Zonen eingeteilt. Ein Hersteller kann innerhalb einer Zone wählen, in welchem Staat er die Zulassung eines Pestizids beantragt (zonal Rapporteur Member State – zRMS) – die anderen Staaten der Zone übernehmen dann die Entscheidung über die Zulassung in einem vereinfachten Verfahren und haben nur eng begrenzte Spielräume, von der Entscheidung des zRMS abzuweichen.

Voraussetzung für die Zulassung eines Pestizids in der EU ist die Genehmigung der darin enthaltenen Wirkstoffe. Die Genehmigung eines Wirkstoffs erfolgt für die ganze EU, zuständig dafür ist die EU-Kommission. Die EU-Kommission ernennt eine oder mehrere nationale Zulassungsbehörden (Rapporteur Member State – RMS), die die inhaltliche Prüfung des Wirkstoffs vornehmen (Prüfung der durch das Unternehmen vorgelegten Studien etc.).

Auf Grundlage der durch den RMS vorgelegten Berichtsentwurfs gibt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anschließend eine sog. Schlussfolgerung ab.

Abschließend muss die Europäische Kommission über die Wirkstoffgenehmigung entscheiden – meist gilt diese ebenfalls für zehn Jahre. Auch hier kann es vorkommen, dass wiederholte und mehrjährige vorläufige Verlängerungen der Wirkstoffe vorgenommen werden, während eine anschließende Überprüfung noch läuft.

Pestizide bzw. Herbizide, Insektizide und Fungizide sind alle Arten von chemischen Substanzen, die in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt werden, um Schädlinge und das Wachstum von unerwünschten Pflanzen zu bekämpfen. Obwohl sie ähnliche Zwecke erfüllen, gibt es dennoch Unterschiede zwischen ihnen:

  • Pestizide: Der Begriff "Pestizide" ist ein Oberbegriff, der alle chemischen Substanzen umfasst, die verwendet werden, um Schädlinge, Krankheitserreger und Unkräuter zu bekämpfen. Pestizide können Herbizide, Insektizide, Fungizide oder andere Substanzen sein. Sie werden allgemein zur Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der öffentlichen Gesundheit eingesetzt.
  • Herbizide: Herbizide sind spezifische Pestizide, die entwickelt wurden, um unerwünschte Pflanzen, auch Unkräuter genannt, zu kontrollieren oder zu töten. Sie zielen auf Pflanzen ab, die mit Nutzpflanzen konkurrieren und ihr Wachstum beeinträchtigen können. Herbizide werden häufig in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Landschaftspflege eingesetzt, um das Wachstum von Unkräutern zu reduzieren und die Ernteerträge zu steigern.
  • Insektizide: Insektizide sind Pestizide, die speziell zur Bekämpfung von Insekten entwickelt wurden. Sie werden verwendet, um Schädlinge wie Käfer, Fliegen, Mücken, Motten, Schaben und andere Insekten zu bekämpfen, die Pflanzen, Nutztiere oder die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Insektizide werden in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Schädlingsbekämpfung und im Haushalt eingesetzt, um unerwünschte Insektenvorkommen zu kontrollieren.
  • Fungizide: Fungizide sind chemische Substanzen, die zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Sie wirken gegen verschiedene Pilzarten, die Ernteerträge mindern oder Pflanzen schädigen können. Fungizide werden auf Pflanzen oder den Boden aufgebracht, um das Wachstum und die Vermehrung von Pilzen zu hemmen oder zu stoppen.

In Deutschland wirtschaften rund 37.000 Höfe auf über 1,8 Millionen Hektar ohne Einsatz synthetischer Pestizide nach den Regeln des ökologischen Landbaus. Sie halten Schädlinge, Krankheiten und Unkraut in Schach durch zum Beispiel geschickte Abfolgen der Feldfrüchte, die sie anbauen, durch den Einsatz von Nützlingen und sie setzen bei der Regulierung von Beikräutern auf Hacken, Striegel und andere mechanische Geräte statt auf Herbizide wie Glyphosat. Zudem halten sie nur so viele Tiere je Hektar, wie ökologisch vertretbar ist. Diese flächengebundene Tierhaltung reduziert Überdüngung und damit einseitigen Unkrautdruck auf unsere Kulturpflanzen.

Landwirtschaft ohne synthetische Pestizide (und Düngemittel) nennt man Ökolandbau oder Biolandbau, wenn sie kontrolliert nach den Regeln der EU-Ökolandbau-Verordnung oder nach den noch strengeren Regeln der deutschen Anbauverbände wirtschaftet. Von Agrarökologie und agrarökologischer Landwirtschaft sprechen wir, wenn sich Bauernhöfe zusammen mit Wissenschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern auf den Weg machen, den Pestizideinsatz in einem überschaubaren Zeitrahmen auslaufen zu lassen und ihre Arbeitsweise zu ökologisieren.

Ökolandbau ist die konsequenteste Form der Agrarökologie und in Europa gesetzlich definiert und kontrolliert. Weil Pestizide oftmals auch Rückstände im Grundwasser hinterlassen, unterstützen die Trinkwasserversorger einiger deutscher Großstädte ganz gezielt den Ökolandbau in den betreffenden Trinkwasserschutzgebieten. Die weitgehend liberale Pestizidpolitik lässt es hingegen zu, dass unser Grundwasser ebenso wie Flüsse und Seen massiv mit Pestiziden und deren Umwandlungsprodukten belastet werden und oftmals ohne zusätzliche Maßnahmen als Trinkwasser nicht geeignet sind.

Die EU-Kommission meint, dass eine auf chemischen Pestiziden basierende Landwirtschaft mittelfristig eine Bedrohung für die Ernährungssicherheit darstellen wird, da die biologische Vielfalt verloren geht, Schädlinge wahrscheinlich zunehmen, die Bodengesundheit abnimmt und Bestäuber verloren gehen, die für die Lebensmittelerzeugung unerlässlich sind (EU-Kommission „Drivers of food security“, 2023)

Die Erträge im Ökolandbau können geringer ausfallen als in der konventionellen Agrarwirtschaft, dies variiert stark nach der Anbaukultur und der vorhandenen Düngung. Wie Europas Ernährung mit agrarökologischer Landwirtschaft gesichert wird zeigen Studien aus 10 Jahren Forschung „Agrarökologisches Europa“.

Die DUH widerspricht der Einschätzung von Glyphosat als unkritisch durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) scharf und kündigt weitere rechtliche Schritte an. Die neue Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu Glyphosat widerspricht der Bewertung durch die Weltgesundheitsorganisation und zahlreichen wissenschaftlichen Studien von unabhängigen Wissenschaftsinstituten. Produkte mit Glyphosat dürfen nicht länger in Deutschland zugelassen werden. Wir werden noch im Juli mit fachlicher Unterstützung von foodwatch Klage gegen die Zulassung des Glyphosat-Produkts Roundup Powerflex einreichen. Wir nehmen die Gefahr, die von hochgiftigen Pestiziden ausgeht, nicht länger hin.

Neben gesundheitlichen Aspekten erfordert auch der Schutz der Biodiversität ein Verbot von Glyphosat: Als Totalherbizid vernichtet Glyphosat sämtliche konventionellen Grünpflanzen und hat so drastische Auswirkungen auf die Biodiversität, insbesondere durch sog. Nahrungsnetzeffekte - wissenschaftliche Erkenntnisse darüber wurden bei der Zulassung des glyphosathaltigen Pestizids Roundup Power-Flex nicht ausreichend berücksichtigt. 

Die angekündigte Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es ist eines von mehreren Verfahren von DUH und foodwatch gegen Pestizid-Produkte, bei denen massive schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu befürchten sind. In Pflanzenschutzmitteln enthaltene Wirkstoffe wie beispielsweise Glyphosat werden auf europäischer Ebene in einem politischen Prozess genehmigt. Pestizid-Produkte, die diese Wirkstoffe enthalten und verkauft werden, müssen jedoch von den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten zugelassen werden.

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