Wasserrahmenrichtlinie

Die im Dezember 2000 durch die Europäische Kommission verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt bis zum Jahr 2015 das Erreichen eines guten ökologischen Zustands aller Gewässer der Europäischen Union vor. Dies umfasst sowohl die Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Küstengewässer) als auch die Grundwasservorkommen. Auch ein Verschlechterungsverbot ist in der Richtlinie festgelegt. Nationale und internationale Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme regeln die Vorgehensweise. Werden die Ziele bis 2015 nicht erreicht, ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils sechs Jahre (bis 2021 bzw. 2027) möglich. Bleiben die Ziele auch bis dahin unerreicht, drohen den Staaten Vertragsverletzungsverfahren, die mit finanziellen Sanktionen einhergehen.

Die WRRL verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und schreibt vor, Flüsse nicht mehr anhand von Staats- und Ländergrenzen zu bewirtschaften, sondern flussgebietsbezogen vorzugehen, den Fluss also von der Quelle bis zur Mündung inklusive aller Zuflüsse zu betrachten. Für Deutschland ergeben sich durch diese Herangehensweise 10 Flussgebietseinheiten.

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Ulrich Stöcker
Teamleiter Wildnis und Naturkapitalungen
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