Umwelt- und Gesundheitsgefahr durch Fluglärm
Die so genannte Wannsee-Route des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) bedeutet erhöhte Lärmbelastung für die Gemeinden südlich der Hauptstadt.
Die Deutsche Umwelthilfe beschäftigt sich seit drei Jahren mit den Auswirkungen, welche die Flugrouten des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) für die betroffenen Gemeinden und die Umwelt haben werden. Im März 2012 reichte sie gemeinsam mit den Kommunen Kleinmachnow und Stahnsdorf sowie drei Privatpersonen Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ein. Grund für die Klage war die so genannte „Wannsee-Route“, die über die im Südwesten Berlins gelegenen Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf sowie die Stadt Teltow hinweg führen soll. Nach Auffassung der DUH führt der Flugverkehr durch diese Routenfestlegung zu einer erheblichen und dabei völlig unnötigen Umwelt- und Lärmbelastung. Gleichzeitig liegt die Flugstrecke unmittelbar in der Nähe des gegen Flugzeugabsturz weitgehend ungesicherten Reaktors des Helmholtz-Zentrums Berlin führt und birgt erhebliche Sicherheitsrisiken. Die Route steht außerdem in Widerspruch zum Votum der Fluglärmkommission und der Empfehlung des Umweltbundesamtes.
Ein weiterer Kritikpunkt der DUH: Bei der Flugroutenfestsetzung wurde komplett übersehen, dass die Route über Gebiete führt, die nach einer Richtlinie der EU als sogenannte ruhige Gebiete festgesetzt sind. Teltow und Kleinmachnow hatten derartige Bereiche wenige Wochen vor der Flugroutenfestlegung ausgewiesen. Auch im Südwesten Berlins sind mit weiten Teilen des Grunewalds große Flächen als ruhige Gebiete ausgewiesen.
Gibt es Alternativen?
Ja. Die Flugroute könnte auch entlang des südlich um Potsdam herum führenden Autobahnring führen und damit über weniger dicht besiedelte Gebiete.
Chronologie
21.3.2012: Gemeinsame Klage der DUH sowie der Kommunen Kleinmachnow und Stahnsdorf sowie drei Privatpersonen Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ein.
23.1.2013: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg stoppt die „Wannsee-Flugroute“ und erklärt sie für rechtswidrig, da das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Gefahren des Überflugs der Nuklearanlagen in Berlin-Wannsee nicht betrachtet hatte.
26.6.2014: Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Urteil des OVG auf und verweist die Sache zurück an das Oberverwaltungsgericht.
21.11.2014: Das OVG gibt ein Sachverständigengutachten zu den zu erwartenden Absturzrisiken in Auftrag. Die Klage der DUH läuft parallel dazu und befasst sich mit den reinen umweltrechtlichen Fragen, wie zum Schutz der Ruhigen Gebiete.
12.11.2014: Das Bundesverwaltungsgericht weist die Klage der DUH mit der Begründung ab, ein Umweltschutzverband keine Klagerechte wegen der Verletzung eines Ruhigen Gebiets haben.
16.2.2015: Die DUH erhebt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Sie wirft dem Bundesverwaltungsgericht vor, dass es verkannt hat, den Fall dem EuGh zur Klärung der Klagerechte von Umweltschutzvereinigungen vorzulegen, die den Schutz Ruhiger Gebiete nach der Umgebungslärm-Richtlinie der Europäischen Union begehren.
Kontakt

Dorothee Saar
Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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