Fachgepräch: Wie können die neuen Regelungen der EU-Batterieverordnung umgesetzt werden?

Die im Juli 2023 beschlossene EU-Batterieverordnung regelt erstmals ökologische Anforderungen entlang des gesamten Lebenszyklus von Batterien. Für die verschiedenen Batteriearten, wie z. B. Elektrofahrzeug- und Gerätebatterien, wurden zahlreiche neue Vorgaben auf den Weg gebracht. Diese beziehen sich beispielsweise auf den CO2-Fußabdruck, die Langlebigkeit, den Rezyklateinsatz sowie Sammlung, Wiederverwendung und Recycling von Batterien am Lebensende. Damit legt die Batterieverordnung wichtige Grundlagen für mehr Ressorceneffizienz und das Schließen von Rohstoffkreisläufen im Batteriesektor.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung werden die bisherigen Regelungen aus dem deutschen Batteriegesetz schrittweise durch die Bestimmungen der Verordnung abgelöst. Entscheidende Details der neuen EU-Regelungen, beispielsweise zur Berechnung des Rezyklatgehalts oder zum Batteriepass, müssen jedoch erst noch im Rahmen von delegierten Rechtsakten ausgestaltet werden. Außerdem lässt die EU-Verordnung Mitgliedsstaaten einige Spielräume, insbesondere in Bezug auf Maßnahmen zur Erreichung hoher Sammel- und Recyclingziele. So müssen die in Deutschland seit Jahren auf niedrigem Niveau liegenden Sammelmengen für Gerätebatterien nun deutlich angehoben werden. Zusätzlich zu diesen Herausforderungen muss auf nationaler Ebene auch ein wirksamer Vollzug der neuen Regelungen etabliert werden.

Im Rahmen des geplanten Fachgesprächs möchten wir deshalb gemeinsam mit Vertreter:innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden diskutieren, was sich aus Umweltsicht für Veränderungen durch die Umsetzung der EU-Batterieverordnung ergeben und welcher nationale Handlungsbedarf nach wie vor besteht. Fachvorträge geben einen Überblick über die neuen Regelungen, die folgenden Rechtsakte und die aktuelle nationale Rechtslage. Mit einer anschließenden politischen Diskussion sollen verschiedene Fragen diskutiert werden, wie etwa:

Welche Umweltprobleme im Zusammenhang mit Batterien kann die neue Batterieverordnung lösen und welche relevanten Regulierungslücken bestehen weiterhin
? Wie können nationale Spieläume durch ambitionierte Vorgaben auf Bundesebene genutzt werden?

Über Ihre Teilnahme am Fachgespräch würden wir uns sehr freuen. Bitte melden Sie sich bis 24. Januar 2024 über das unten stehende Online-Formular an. Gern können Sie diese Einladung auch an Interessierte weiterleiten.

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Digitales Fachgespräch: EU-Batterieverordnung

Datum: 25.01.2024
Uhrzeit: 14:00 – 17:00 Uhr
Ort: Digital (Zoom)

Copyright: © DUH/Erdmann

Nora Jähnchen
Project Manager Circular Economy
Tel.: +49 30 2400867466
E-Mail: Mail schreiben

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