Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Gold, aber auch Schadstoffe, die zum Schutz von Mensch und Umwelt ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Elektroschrott gehört daher nicht in den Hausmüll, sondern zurück zum Händler oder zum nächsten Wertstoffhof. Alte Mobiltelefone können Sie über die Aktion „Handys für die Umwelt“ und alte Laptops über das Projekt „ReUse Notebook“ einschicken, damit die Geräte nach einer zertifizierten Datenlöschung erneut verwendet oder hochwertig recycelt werden. Für Altlampen bietet Lightcycle bundesweit Sammelstellen an. Um eine Sammelstelle für Elektroaltgeräte in der Nähe zu finden, bietet der E-Schrott-Rückgabefinder eine Hilfestellung. Auch größere Händler müssen Elektroaltgeräte zurücknehmen – Geräte die eine Kantenlänge von 25 cm nicht übersteigen, können kostenlos und ohne den Neukauf eines Gerätes abgegeben werden. Bevor man ein Gerät entsorgt, sollte man allerdings überlegen, ob es sich noch reparieren lässt.

Mit diesem Logo erkennst du kostenlose Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte.
Neue Rückgaberechte für Verbraucherinnen und Verbraucher
Seit dem 1. Januar 2022 gilt das neue Elektrogesetz mit mehr Rücknahmepflichten für den Handel. So müssen Onlinehändler ihre Kundinnen und Kunden bereits zum Vertragsabschluss befragen, ob bei Lieferung eines Elektrogeräts ein entsprechendes Altgerät größer 50 cm kostenfrei abgeholt werden soll. Für Geräte kleiner 50 cm müssen die Onlinehändler wie bisher Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung bereitstellen. Die Rückgabe von Geräten unter 25 cm ist hierbei nicht an den Kauf neuer Geräte geknüpft. Wo die Altgeräte gekauft wurden, spielt keine Rolle.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen zudem Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die zumindest gelegentlich Elektrogeräte verkaufen, ebenfalls Elektroaltgeräte kostenlos annehmen. Wie bereits bei größeren Elektrofachgeschäften, Kaufhäusern, Baumärkten und Möbelhäusern gilt hier: Kleinere Altgeräte unter 25 cm können ohne den Kauf eines neuen Geräts abgegeben werden, größere Altgeräte nur bei Kauf eines entsprechenden Neugeräts.
Ob die neue Rücknahmepflicht in größeren Supermärkten und Drogerien verbraucherfreundlich funktioniert, hat die DUH in einem Praxistest stichprobenartig überprüft. Der Ergebnisbericht zeigt, nicht nur die Rücknahmepraxis ist insgesamt katastrophal sondern Verbraucher:innen werden meist nicht oder nicht ausreichend gut informiert.
Wir fordern: Einfachere Rückgabe für Elektroschrott!
Aus Sicht der DUH sind diese Rückgabemöglichkeiten zu eng gefasst und zu kompliziert. Stattdessen sollte gelten: Wer Elektrogeräte verkauft, muss sie auch zurücknehmen. Wie bereits die EU-Richtlinie 2012/19/EU vorsieht, sollte auch in Deutschland gelten, dass jeder Händler beim Verkauf von Neugeräten entsprechende Altgeräte zurücknehmen muss. Auch wenn kein neues Gerät gekauft wird, sollte die Rücknahme bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche, bzw. Versand- und Lagerfläche von über 100 m² kostenfrei möglich sein. Damit die Rücknahme auch möglichst einfach erfolgt und aktiv beworben wird, muss die bislang unverbindliche gesetzliche Sammelquote von 65 % für Elektroschrott für die Hersteller oder deren Sammelsysteme verbindlich gemacht werden.
Mit unserer Arbeit kämpfen wir für bessere Rückgaberechte für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie einen nachhaltigeren Umgang mit Elektrogeräten. Mit den ca. 25.000 Supermärkten, die nun zusätzlich zur Rücknahme verpflichtet wurden, konnten wir einen wichtigen Zwischenerfolg erreichen. Damit die Händler Elektroschrott aber auch verbraucherfreundlich und umweltgerecht zurücknehmen, leisten wir etwa mit einem Musterinformationsblatt und Info-Flyern für Verbraucherinnen und Verbraucher und Händler wichtige Aufklärungsarbeit. Mit unseren Rückgabetests kontrollieren wir die Einhaltung der Rücknahmepflicht in der Praxis. Weigern sich Unternehmen Elektroschrott ordnungsgemäß zurückzunehmen, setzen wir Verbraucherrechte notfalls gerichtlich durch, wie zuletzt etwa gegenüber Ikea. Mit unserer politischen Arbeit wie Stellungnahmen, Pressemitteilungen oder Anhörungen im deutschen Bundestag, versuchen wir bessere Gesetze für den Umwelt- und Verbraucherschutz durchzusetzen.
Mit Street Art gegen Elektroschrott
Um auf die Probleme der zunehmend kürzer werdenden Nutzungsdauer von Elektrogeräten, der abnehmenden Reparaturfähigkeit und des immer größeren Bergs an Elektroschrott aufmerksam zu machen, hat die DUH am 15. März 2018 auf dem Alexanderplatz in Berlin mit einem 11x6 Meter großen 3D-Kunstwerk des argentinischen Straßenkünstlers Eduardo Relero ein Zeichen gegen die Wegwerfwirtschaft gesetzt: