Informationen für Kommunen
Fördermöglichkeit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
Seit Jahresbeginn 2013 können Deponien betreibende Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beim Bundesumweltministerium Anträge auf Teilfinanzierung in zwei Bereichen stellen: Zum einen ermitteln Experten vor Ort, ob in einer konkreten Deponie noch erhebliche Mengen an Treibhausgasen vermieden werden können („Potenzialanalyse“). Vor allem aber kann der Deponiebetreiber, wenn er bereits eine erfolgreiche Potenzialanalyse vorweist, die Teilfinanzierung von Investitions- und Installationskosten der Deponiebelüftung beantragen. Mit der Förderung der NKI gehört die aktive Belüftung stillgelegter Abfalldeponien neuerdings zu den kostengünstigsten und effektivsten Klimaschutzmaßnahmen.
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Kontakt

Dr. Cornelia Nicklas
Leiterin Recht und Europäische Umweltpolitik
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