Pressemitteilung
Wir klagen für besseren Klimaschutz
+++ Der Artikel ist in unserem Jahresbericht 2020 erschienen. +++
Hitzewellen, Extremwettereignisse oder Süßwassermangel nehmen deutlich zu, der Klimawandel gefährdet weltweit die Lebensgrundlagen heutiger und kommender Generationen. Ohne zusätzliche Maßnahmen könnte sich die Erde bis Ende des Jahrhunderts um bis zu vier Grad erwärmen. Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe, erklärt: „Mit jeder weiteren Erwärmung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Klimasystem Kipppunkte erreicht. Dann werden sich die klimatischen Bedingungen unkontrollierbar verändern.“
Die DUH geht den Rechtsweg, um die Bundes- und Landespolitik zum Handeln zu bewegen. Mit Klagen vor deutschen Gerichten zielen wir darauf ab, dass Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung überprüft werden und deren Verbesserung notfalls gerichtlich angeordnet wird.
Stagniert, statt zu sinken: der CO2-Ausstoß des Verkehrssektors
Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. „Doch im Verkehrssektor reichen die vorgesehenen Maßnahmen nicht aus, um die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen“, erklärt Dorothee Saar, Leiterin des Bereichs Verkehr und Luftreinhaltung. Deshalb hat die Deutsche Umwelthilfe im September 2020 Klage gegen die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben.
In der Klageschrift fordern wir Sofortmaßnahmen für den Sektor Verkehr:
- die schnelle Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen und Landstraßen
- ein Ende der Dieselsubventionierung
- eine deutliche Erhöhung des beschlossenen CO2-Preises
- eine Reform der Kfz-Steuer, durch die Fahrzeuge, die den EU-Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer auf der Straße nicht einhalten, deutlich verteuert und nicht mehr als Dienstwagen steuerlich angerechnet werden. Denn die 2021 in Kraft tretende Kfz-Steuerreform wird keine ausreichende Lenkungswirkung entfalten.
Auch die Länder hat die Umwelthilfe im Blick. Im Oktober 2020 hat sie einen Antrag an die Landesregierung NRW gestellt, den Klimaschutzplan, wie gesetzlich vorgesehen, bis zum Ende des Jahres fortzuschreiben. Saar ergänzt: „Je nach weiterem Fortgang bleibt dann die Möglichkeit, dies auf dem Klageweg einzufordern.“
Wir unterstützen die Verfassungsbeschwerden Betroffener
Deutschlands Anstrengungen für den Klimaschutz betrachten auch Betroffene als zu schwach. Sie machten daher Anfang 2020 ihre Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend. Es handelt sich zum einen um 15 Menschen aus den massiv von der Klimakrise bedrohten Ländern Bangladesch und Nepal. Wirbelstürme und großflächige Überschwemmungen nehmen dort zu; sie vernichten Wohnhäuser und Ernten und bedrohen die Menschen in ihrer physischen Existenz.
Zum anderen erheben zehn Kinder und junge Erwachsene im Alter zwischen elf und 22 Jahren aus Deutschland Beschwerde, die die Folgen der Klimakrise zukünftig hart treffen werden. Beide Verfassungsbeschwerden unterstützt die Deutsche Umwelthilfe mit juristischem und fachlichem Know-how.
„Bangladesch und Nepal zählen zu den Nationen, die äußerst wenig zur Erderwärmung beitragen. Deutschland ist hingegen weltweit sechstgrößter Emittent von CO2“, erläutert Zerger. „Es muss seinen Beitrag zur Beschränkung des Temperaturanstiegs leisten wie im Pariser Abkommen beschlossen. Die Erderwärmung darf 1,5 Grad nicht überschreiten.“
Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Klimaklagen offensichtlich sehr ernst und forderte im Juni 2020 Bundestag, Bundesrat, Kanzleramt und einige Bundesministerien sowie alle Länderregierungen zu einer Stellungnahme auf. Bei Redaktionsschluss lagen der DUH diese Antworten noch nicht vor. „Mit den Unterlagen werden wir uns 2021 intensiv befassen“, kündigt Zerger an.