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Pressemitteilung

Gift im Wohnzimmer

Dienstag, 30.10.2018 Dateien: 3

Bislang werden Verbraucher bei der Auswahl eines schadstofffreien Teppichbodens weitgehend allein gelassen. Die DUH fordert besseren Schutz von Gesundheit und Umwelt.

© Syda Productions/Fotolia

Mit der Nase dicht über dem Teppichflausch lernen Kinder krabbeln und Große genießen hier das Barfußlaufen. Doch damit der Teppichboden lange weich, fleckenresistent und farbenfroh bleibt, behandeln ihn die Hersteller zumeist mit Chemikalien.

Besorgniserregende Studienergebnisse

Aktuelle Untersuchungen europäischer Teppichböden durch die Vrije Universiteit Amsterdam (Niederlande), das Ecology Center (USA) und die Notre Dame University (USA) belegen hormonaktive, krebsverdächtige und die Fruchtbarkeit beeinträchtigende Chemikalien. Angesichts der besorgniserregenden Studienergebnisse fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Verbot gesundheitsgefährdender Chemikalien in Teppichböden und die Einführung des Prinzips der Produktverantwortung für Hersteller. Nur so kann der Gesundheitsschutz der Verbraucher und der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft sichergestellt werden.

Im Auftrag der Changing Markets Foundation (CMF) wurden fünfzehn Teppichböden der acht Hersteller Interface, Tarkett, Milliken, Forbo, Balta Group, Beaulieu International Group, Donkersloot und Associated Weavers untersucht. Bei der Untersuchung wurden in zwölf von fünfzehn Teppichböden hormonell wirksame, krebserregende oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigende Stoffe nachgewiesen. Insgesamt drei Teppichböden von Forbo und Associated Weavers enthielten Phthalate. Dazu gehörte das hormonaktive Phthalat Diethylhexylphthalat (DEHP). Dieses ist in der EU seit 2015 verboten, in recyceltem Polyvinylchlorid (PVC) aber noch immer zugelassen. Ein von Milliken verkaufter Teppichboden enthielt gleich acht verschiedene perfluorierte Verbindungen (PFAS). Zwei weitere Milliken-Teppichböden beinhalteten das krebsverdächtige chlorierte Flammschutzmittel Tris(1,3-dichlorisopropyl)phosphat (TDCPP). Für die Chemikalie gilt in Kinderspielzeug ein Grenzwert von 5 ppm. In Teppichböden darf die Substanz jedoch uneingeschränkt eingesetzt werden.

Nicht länger unter den Teppich kehren

„Schadstoffe in Teppichböden sind ein Problem und haben dort nichts zu suchen. Chemikalien, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden können, müssen verboten werden. EU-weit verbotene Substanzen dürfen nicht in Recyclingmaterialien zugelassen sein, sodass sie den Weg in Produkte finden können, mit denen Verbraucher fast täglich in Kontakt kommen. Substanzen, die in Kinderspielzeug reguliert sind, müssen auch in Teppichböden, denen Kinder beispielsweise beim Krabbeln besonders intensiv ausgesetzt sind, ebenso gesetzlich geregelt werden“, fordert Barbara Metz, Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin.

Die Deutsche Umwelthilfe empfiehlt Verbrauchern auf den Blauen Engel zu achten. Dem Siegel liegen die strengsten Anforderungen beim Einsatz von Chemikalien zugrunde. Außerdem muss das europäische Chemikalienregister REACH angepasst und Widersprüche der europäischen Chemikalienpolitik aufgehoben werden.

Mehr zu unseren Forderungen finden Sie in unserer Pressemitteilung zum Thema und auf unserer Info-Seite zur Entsorgung von Teppichböden.

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