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Pressemitteilung

Anhörung zum Batteriegesetz: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Gesetzentwurf als Rückschritt für den Umweltschutz

Mittwoch, 09.09.2020

• DUH: Sammelquote für Gerätebatterien muss schrittweise von 45 auf 85 Prozent deutlich erhöht werden

• Umweltpolitik absurd: Gesetzentwurf fördert Wettbewerb um geringe und nicht um hohe Sammelmengen

• Entwurf hilft nicht, Einwegbatterien zu vermeiden und wiederaufladbare Gerätebatterien zu fördern

© Dmitry Naumov - stock.adobe.com

Berlin, 9.9.2020: Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind die geplanten Änderungen des Batteriegesetzes ein Rückschritt für den Umweltschutz. Die DUH fordert vor allem, dass die geringe Sammelquote bei Gerätebatterien von nur 45 Prozent deutlich erhöht wird. Außerdem setzt der Gesetzentwurf auf den Wettbewerb verschiedener Sammelsysteme anstatt auf ein gemeinschaftliches Solidarsystem. Das Ergebnis wäre ein preisgetriebener Kampf um möglichst geringe und nicht um hohe Sammelmengen. Anreize, freiwillig höhere Sammelmengen zu erzielen, sind nicht vorhanden. Diese Kritik hat die DUH heute in einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages geäußert. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert von Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine grundlegende Überarbeitung des vorgelegten Entwurfs eines ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes.

„Praktisch jede zweite Gerätebatterie wird falsch entsorgt und landet zum Beispiel im Restmüll. Es ist völlig unverständlich, warum Umweltministerin Svenja Schulze es weiterhin zulassen möchte, dass die in Batterien enthaltenen Schadstoffe und Schwermetalle die Gesundheit der Menschen und die Umwelt durch unsachgemäße Entsorgung schädigen. Die Ministerin muss dafür sorgen, dass viel mehr Gerätebatterien gesammelt werden. Dazu muss Sie ab 2021 eine Mindestsammelquote von 65 Prozent festgelegen“, forderte der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer in der heutigen Anhörung.

Die DUH fordert eine Anhebung der gesetzlichen Sammelquote für Gerätebatterien auf 65 Prozent ab 2021 und auf 85 Prozent ab 2023. Belgien erreichte bereits 2017 eine Sammelquote von 60,6 Prozent und Polen eine Quote von 66 Prozent.

„Die gesetzliche Sammelquote von nur 45 Prozent wird in Deutschland mit 52,2 Prozent knapp übererfüllt, sodass keine Anreize für Rücknahmesysteme bestehen, mehr Batterien von den Sammelstellen abzuholen. Jede über der gesetzlichen Mindestquote abgeholte Batterie kostet die Rücknahmesysteme Geld. Da im Batteriegesetz kein sinnvoller Kostenausgleich zwischen den Rücknahmesystemen für ‚zu viel‘ gesammelte Batterien vorgesehen ist, entsteht ein absurder Wettbewerb um geringstmögliche Sammelmengen zu Lasten der Verbraucher und des Umweltschutzes“, warnte Fischer.

Die DUH fordert von Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Einrichtung eines wettbewerbsneutralen gemeinsamen Sammelsystems. Sollte dies nicht der Fall sein, dann müssen Regelungen zum fairen Lastenausgleich zwischen Sammelsystemen, die wenig und viel Gerätebatterien sammeln, festgelegt werden.

Im Gesetzentwurf fehlen zudem sämtliche Vorgaben zur Einhaltung der Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es sollte darauf hingewirkt werden, dass die Menge an nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien durch den Gebrauch wiederaufladbarer Gerätebatterien deutlich reduziert wird.

Die faktische Festlegung von maximalen Abholmengen für Gerätebatterien wird zu mehr Transportkilometern auf der Straße führen. Wenn Sammelstellen mehr Batterien als die festgelegte Maximalmenge erfassen, müssten sie mehrfach angefahren werden. Sinnvoller wären die Festlegung einer Mindestsammelmenge und die Möglichkeit für individuelle Absprachen mit den Sammelsystemen.

Falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien führen mittlerweile regelmäßig zu Bränden in Entsorgungsanlagen mit hohem Sachschaden und gravierenden Umweltauswirkungen. Für Lithiumbatterien mit hoher Speicherkapazität, wie etwa Akkus aus Laptops, Elektrowerkzeug und E-Scootern, muss daher ein Pfandsystem eingeführt werden. Eine Pfandhöhe von 50 Euro setzt nach Einschätzung der DUH einen ausreichenden Anreiz zur gesonderten Rückgabe.

Im Gesetzentwurf fehlt darüber hinaus eine klare Abgrenzung zwischen Geräte- und Industriebatterien. Es ist notwendig, gleiche Rücknahmebedingungen sowie Verantwortlichkeiten zu schaffen. Für Industriebatterien, die zum Beispiel in E-Autos, E-Scootern oder E-Bikes verbaut werden, sollte eine eigene Sammel- und Wiederverwendungsquote festgelegt werden.

Links:

Kontakt:


Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de


DUH-Pressestelle:


Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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