Maßnahmen zur Tütenverringerung
In Deutschland fehlen bislang Initiativen, die über den Verbrauch von Einweg-Plastiktüten aufklären und versuchen ihn zu reduzieren. Viele andere Länder sind Deutschland einen Schritt voraus und haben Initiativen gestartet und Gesetze zur Vermeidung von Plastiktüten verabschiedet. EU-Mitgliedsstaaten setzen dabei auf unterschiedliche Maßnahmen, welche von freiwilligen Vereinbarungen mit dem Handel (Großbritannien), über die Einführung von Steuern (Irland, Dänemark, Belgien) bis zum Verbot biologisch nicht abbaubarer Plastiktüten (Italien) oder aller Einweg-Tüten (Frankreich) reichen.
Informationskampagnen
Informationskampagnen sind gut geeignet um Verbraucher über Vorteile der Abfallvermeidung durch die Nutzung von Mehrwegtüten zu informieren. Sie setzen direkt beim Bewusstsein der Verbraucher an und bilden den Ausgangspunkt für umweltfreundliche Kaufentscheidungen. Informationskampagnen sind besonders wichtig um Verbrauchern Ziele und Erfolge von Maßnahmen zur Plastiktütenverringerung zu erklären.
Abgabe auf Plastiktüten
Um den Verbrauch von Plastiktüten kurzfristig zu verringern ist eine Abgabe sehr gut geeignet. Das zeigen Erfahrungen, wie beispielsweise aus Irland, wo eine Abgabe pro Plastiktüte zu einer Reduktion des Verbrauches um 96 Prozent führte. Eine tütenbasierte Abgabe zwingt die Kunden, den Kauf jeder neuen Tüte abzuwägen. Für eine Lenkungswirkung muss die Abgabe hoch genug sein und direkt an den Verbraucher weiter gegeben werden. Bei einer Abgabenhöhe von 20 Eurocent pro Plastiktüte ist mit einem unmittelbaren Effekt auf das Käuferverhalten zu rechnen.
Verbot von Plastiktüten
Ein Verbot ist das drastischste und effektivste Instrument zur Verringerung des Tütenverbrauches. Ein nationales Verbot einzelner EU-Mitgliedsstaaten ist gemäß der novellierten Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) mit EU-Recht vereinbar.
Freiwillige Selbstverpflichtungen
Unternehmen können durch freiwillige Selbstverpflichtungen eine Reduktion des Plastiktütenverbrauchs voranbringen. Sie funktionieren mittels unverbindlicher Zielsetzungen, welche innerhalb eines bestimmten Zeitraumes umgesetzt werden sollen. Die tatsächliche Wirksamkeit hängt entscheidend von dieser Zielsetzung ab. Aufgrund der Unverbindlichkeit besteht das Risiko, dass ohne negative Konsequenzen die selbst gesetzten Ziele nicht erreicht werden.

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Kontakt

Thomas Fischer
Leiter Kreislaufwirtschaft
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