FAQs zu unserer Arbeit
Organisation
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit unserer Organisation.
Die DUH ist ein gemeinnütziger und klageberechtigter Naturschutz-, Umwelt- und Verbraucherverband.
Die DUH verfolgt den Zweck, den Natur- und Umweltschutz sowie den umwelt- und gesundheitsrelevanten Verbraucherschutz, insbesondere durch Aufklärung und Beratung der Verbraucher, zu fördern. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Zudem ist der Verein auch selbstlos tätig; das heißt, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Überschussanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Nicht die Politik oder politische Parteien entscheiden über den Status der Gemeinnützigkeit eines Vereins. Vielmehr sind rechtliche Kriterien und damit die Vorschriften der Abgabenordnung von den zuständigen Finanzbehörden dafür entscheidend, ob einem Verein der Status der Gemeinnützigkeit zugesprochen wird. Für die Umwelthilfe ist das Finanzamt Singen zuständig. Es hat der DUH in seinem letzten Freistellungsbescheid vom 10.08.2018 für das Jahr 2016 bescheinigt: „Die Körperschaft ist nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.“ Zum Freistellungsbescheid
Ja, die DUH ist politisch unabhängig und steht in keinerlei finanziellen oder ideologischen Verhältnissen zu Parteien. Sie setzt sich für nachhaltige Lebensweisen und Wirtschaftsformen ein, die ökologische Belastungsgrenzen respektieren. Gleichzeitig kämpft sie für den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Schutz der Naturgüter sowie für den Klimaschutz.
Nein, die DUH arbeitet nicht gewinnorientiert. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Satzungspapier.
Die DUH ist ein Umwelt- und Naturschutzverband und zugleich ein anerkannter, klageberechtigter Verbraucherschutzverband. Genauso wie der Deutsche Mieterbund, der BUND oder die Verbraucherzentralen ist die DUH in der Liste der qualifizierten Einrichtungen beim Bundesamt für Justiz gelistet. Dieses prüft in regelmäßigen Abständen, ob die DUH weiterhin die Voraussetzungen erfüllt, um als klageberechtigter Verband auch vor Gericht die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vertreten. Im Juli 2019 hat auch das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, diese Frage geprüft und klargestellt, dass die ökologische Marktüberwachung der DUH rechtmäßig ist.
Darüber hinaus ist die DUH auch eine für Klagen vor den Verwaltungsgerichten anerkannte Naturschutzorganisation. In diesem Rahmen klagt sie für die ‚Saubere Luft‘, für ‚Sauberes Wasser‘ und gegen unwirksame Auflagen der Behörden beispielsweise bei amtlichen Rückrufen im Dieselgate.
Nimmt die DUH Aufgaben wahr, die eigentlich in staatlicher Zuständigkeit liegen? Warum darf sie das?
Die DUH ist ein seit 13 Jahren beim Bundesamt für Justiz gelisteter und regelmäßig geprüfter Verbraucherschutzverband für ökologische Marktüberwachung. Die allen Verbraucherschutzverbänden gleiche Rechtsgrundlage ist das Unterlassungsklagegesetz. Die Eintragung wird regelmäßig durch das Bundesamt für Justiz überprüft. Die Kontrolle und der Vollzug von Gesetzen ist die Aufgabe des Staates.
Da die staatlichen Behörden in der Regel umweltbezogene Verbraucherschutzregelungen nicht kontrollieren und Verstöße bestrafen, kontrolliert die DUH stichprobenartig den Vollzug von Gesetzen und Verordnungen mit Umweltbezug. Die DUH versteht sich damit als Anwalt des Verbrauchers. Die DUH ist damit mitverantwortlich, dass umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften tatsächlich von Handel und Industrie eingehalten werden und dass der Verbraucher darauf vertrauen kann, dass Produkte, die ihm angeboten werden, auch das halten, was versprochen wird. Mehr Informationen zu der ökologischen Marktüberwachung.
Finanzierung und Transparenz
Hier finden Sie häufige Fragen zur Finanzierung unseres Vereins.
Die DUH benötigt Jahr für Jahr Finanzmittel, um ihre Aufgaben im Umwelt- und Verbraucherschutz zu erfüllen. Das Geld stammt von zahlreichen Privatpersonen, die als Förderer und Spender die DUH unterstützen, von öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen und von Unternehmen, die einzelne Projekte der DUH unterstützen. Hinzu kommen Einnahmen aus der ökologischen Marktüberwachung, die dazu beitragen, unsere zahlreichen Aktivitäten zur Information der Verbraucher möglich zu machen. Über eine Grundfinanzierung verfügt die DUH nicht. Die DUH achtet auf einen ausgewogenen Einnahmenmix. So können weder staatliche Stellen noch Unternehmen die inhaltliche Ausrichtung der DUH beeinflussen. Weitere und genauere Informationen finden sich in unseren Jahresberichten.
Die DUH hat seit ihrer Gründung vor 43 Jahren die Zusammenarbeit, aber auch die Auseinandersetzung mit Unternehmen gesucht. Ihr Ziel war es immer, auch in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen tragfähige Lösungen für Umweltfragen zu finden und durchzusetzen. Einige Großunternehmen und zahlreiche mittelständische und kleine Unternehmen haben verschiedene Projekte der DUH auch finanziell unterstützt und tun dies auch heute. Dazu gehören zahlreiche Unternehmen aus den Bereichen grüne Energien, gesunde Lebensmittel oder nachhaltige Verpackungssysteme.
Diese Vorgehensweise stärkt die inhaltliche Kompetenz und die finanzielle Handlungsfähigkeit der DUH. Förderungen, die mit dem Versuch der Einflussnahme einhergehen, lehnen wir ab.
Insgesamt liegt der Anteil der Unternehmensgelder zwischenzeitlich bei unter 15 Prozent der Gesamteinnahmen. Es gibt kein Unternehmen, von dem die DUH wegen der Höhe seiner finanziellen Unterstützung abhängig werden könnte.
Toyota zählte 20 Jahre lang zu den mittelgroßen Förderern für konkrete Projekte zur CO2-Reduktion. Von Toyota erhalten wir jährlich einen mittleren fünfstelligen Betrag z.B. für die Dienstwagenumfragen bei Politikern. Dies hat die DUH auch immer transparent kommuniziert. Im Jahr 2018 waren das 30.000 Euro und somit weniger als 0,5 Prozent unseres Jahresbudgets. Die Unabhängigkeit von Toyota wird auch dadurch sichtbar, dass die DUH bereits im Sommer 2016 einen Toyota Diesel mit hohen NOx-Emissionen im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Institutes gemessen und diese schlechten Werte hier veröffentlicht hat:
http://www.duh.de/projekte/eki-kontrollen
Nachdem zuletzt der Ministerpräsident Armin Laschet (NRW; Stand Dezember 2018) Toyota vorwarf, durch die Förderung der DUH die deutsche Automobilindustrie schädigen zu wollen, teilte uns Toyota mit, die Förderung der DUH bei Umweltprojekten in 2019 nicht mehr fortzusetzen.
Der Anteil liegt bei etwa 20 Prozent im Schnitt der letzten Jahre. Wir bekommen Projektmittel von verschiedenen Bundesministerien, von der Europäischen Union sowie von Landesregierungen. Die Vergabe dieser Mittel erfolgt nicht willkürlich, sondern nach festgelegten Vergabeverfahren, mit denen diese öffentlichen Institutionen ihre vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele erreichen wollen.
Als zivilgesellschaftlicher Akteur stellen wir hohe Anforderungen an unsere Transparenz und streben an, offen über unsere Arbeit, unsere Strukturen, Entscheidungswege und Finanzen zu informieren. Deshalb haben wir nicht nur das Spendensigel des DZI, sondern sind zusätzlich auch der Initiative "Transparente Zivilgesellschaft" beigetreten und erfüllen alle dort vereinbarten, erhöhten Informationspflichten.
Der Wirtschaftsprüfer überprüft als externer Sachverständiger, ob die Rechnungslegung den formalen Anforderungen genügt und ob sie die tatsächlichen Verhältnisse im Verein richtig wiedergibt. Er nimmt eine externe Kontrollfunktion wahr und unterstützt damit die Aufsichtsfunktion von Delegiertenversammlung und Vorstand gegenüber der Geschäftsführung. Das Testat des Wirtschaftsprüfers ist aber auch für die Öffentlichkeit und zahlreiche Fördermittelgeber ein wichtiges Zeugnis der Vertrauenswürdigkeit der Deutschen Umwelthilfe.
Auch das DZI greift bei der Prüfung des Spendensiegel-Antrags (siehe nächste Frage) auf das Testat des Wirtschaftsprüfers zurück.
Seit 2015 trägt die DUH das DZI Spenden-Siegel und ist damit als seriöse Spendenorganisationen anerkannt. Organisationen, die die DZI-Standards erfüllen, belegen damit, dass sie mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgehen. Insbesondere bescheinigt das Spendensiegel, dass die Ausgaben für allgemeine Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Spendenwerbung sich in angemessenem Rahmen bewegen. Ein Gesamtanteil von bis zu 35 Prozent gilt dem DZI als vertretbar. Der Anteil bei der DUH liegt mit zuletzt 14 Prozent weit darunter.
Struktur der DUH
Hier finden Sie häufige Fragen zum Aufbau und der Struktur der DUH.
Die DUH hat ca. 14.500 Fördermitglieder und 500 stimmberechtigte Mitglieder (Stand 1.12.2022). Jede natürliche Person, die hinter unseren satzungsgemäßen Zielen steht, kann stimmberechtigtes Mitglied oder Fördermitglied der DUH werden. Unsere Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten zur Entrichtung der jährlichen Mitgliedsbeiträge. Im Vergleich zu typischen Mitgliederorganisationen, hat die DUH deutlich weniger Mitglieder. Der Grund hierfür ist strukturbedingt: Die DUH setzt in ihrer Vereinsarbeit, ähnlich wie Greenpeace, stärker auf hauptamtliche Mitarbeiter als auf ehrenamtliche Mitglieder. Dennoch hat die DUH - bezogen auf die 40 stimmberechtigten Greenpeace-Mitglieder - 12 Mal mehr Mitglieder.
Die wesentlichen Organe der DUH sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand. Die Delegiertenversammlung nimmt u.a. den Jahresbericht des Vorstandes entgegen, wählt den Vorstand, und legt den Jahreshaushaltsplan fest. Der Vorstand legt die Ziele für die praktische Arbeit der DUH fest. Soweit geboten, erlässt er Richtlinien und Ordnungen für die Führung der Geschäfte. Er berät und überwacht verantwortlich auch die Arbeit der Geschäftsführung.
Die vom Vorstand berufenen Geschäftsführer sind zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten der Bundesgeschäftsstelle bevollmächtigt.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Transparenz in unserem Satzungspapier.
Die Deutsche Umwelthilfe beschäftigte zum 30.11.2018 insgesamt 113 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sieben außertariflich. Ihre übrigen Mitarbeiter bezahlt die DUH nach einem hauseigenen Tarif, der mit der Vergütung im öffentlichen Dienst vergleichbar ist. Das Durchschnittsgehalt (Vollzeit) der tariflichen Mitarbeiter lag im Jahr 2017 bei 49.303 Euro. Das Durchschnittsgehalt der außertariflichen Mitarbeiter betrug 110.334 Euro. Hinzu kommt eine betriebliche Altersvorsorge. Aus Gründen des Datenschutzes verzichtet die DUH auf die Veröffentlichung einzelner Gehälter.
Downloads & Dokumente
Beitragsordnung DUH 20230507.pdf |
Weiterführende Links
Kontakt

Kerstin Dorer
Sekretariat/Spenderservice
Tel.: 07732 9995-38
E-Mail: Mail schreiben

Seit 2015 tragen wir das DZI-Spendensiegel.

Wir sind Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ).