OLG München: Online-Händler müssen Rücknahme von Elektroaltgeräten sofort rechtskonform umsetzen
Vor dem Oberlandesgericht München hat die DUH ein Grundsatzurteil für eine bessere Rücknahme ausgedienter Elektroaltgeräte durch Online-Händler erstritten. Demnach dürfen die Unternehmen für die Rücknahme alter quecksilberhaltiger Energiesparlampen nicht einfach nur pauschal einen Paketversand anbieten oder auf ein Filialnetz verweisen, wie es ein Großteil der Branche aktuell handhabt. Vielmehr müssen sie kostenlose, wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten anbieten. Denn falsch entsorgter Elektroschrott schadet durch austretende Schadstoffe der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.
Die DUH stand im konkreten Fall der MMS E-Commerce GmbH (MediaMarkt-Saturn) gegenüber. Die größte Elektrohandelskette Europas hatte Verbraucherinnen und Verbrauchern keine zumutbare Rückgabemöglichkeit für quecksilberhaltige Altlampen angeboten. Sie sollten entweder zu einer Filiale der Handelskette fahren, was im vorliegenden Fall mitunter 50 Kilometer und mehr gewesen wären, oder die Altlampen per DHL-Versand zurückschicken, was jedoch bei Altlampen mit Gefahrstoffen nicht erlaubt ist.
Nachdem bereits das Landgericht Ingolstadt in erster Instanz die Saturn Online GmbH zur ordnungsgemäßen Rücknahme von Altlampen verurteilte (AZ 2 HK O 1582/18), scheiterte die inzwischen zur MMS E-Commerce GmbH umfirmierte Elektrohandelskette nun auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München (AZ 6 U 1549/20). Eine Revision des Verfahrens wurde nicht zugelassen. Nachdem die Frist zur Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichthof mittlerweile verstrichen ist, ist das Urteil rechtskräftig.
Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher ausgediente Elektrokleingeräte bis 25 Zentimeter kostenlos bei Händlern abgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Online-Händlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die kostenlose Abgabe von Altgeräten größer als 25 Zentimeter ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich. Mit einer Rücknahmemenge von 98.925 Tonnen im Jahr 2019 leistet der Handel bisher allerdings nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott. 2019 hat Deutschland mit nur 44,3 Prozent das gesetzliche Sammelziel von 65 Prozent um Längen verfehlt.
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Agnes Sauter
Bereichsleiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
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