pageBG

Pressemitteilung

Von der Klimakrise besonders Betroffene ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Mittwoch, 15.01.2020

Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Germanwatch und BUND unterstützen drei verfassungsrechtliche Klimaklagen – Kinder und junge Erwachsene aus Deutschland sowie Betroffene aus Südasien klagen gegen Bundesregierung und Bundestag auf Schutz ihrer Grundrechte – Klimaschutzgesetz sei kein ausreichender Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise

© travelview/Fotolia

Berlin, 15.1.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace, Germanwatch und BUND unterstützen drei neue verfassungsrechtliche Klimaklagen. Das haben die Umweltorganisationen heute auf einer Pressekonferenz in Berlin bekannt gegeben. Die Klagen richten sich gegen Bundesregierung und Bundestag sowie das kürzlich verabschiedete Klimaschutzgesetz. Beschwerdeführer sind betroffene Erwachsene, Jugendliche und Kinder aus dem In- und Ausland. Ziel der Verfassungsbeschwerden ist die gerichtliche Aufforderung an den Gesetzgeber, wirksame Maßnahmen zur Einhaltung des internationalen 1,5 Grad-Limits zu beschließen. DUH, Greenpeace, Germanwatch und BUND fordern die Bundesregierung auf, endlich einen ausreichenden Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise zu leisten.

Die Verfassungsbeschwerden stützen sich auf die grundrechtlichen Schutzpflichten der Bundesrepublik für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG) sowie das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG.

Die DUH unterstützt zwei Klimaklagen, die am Freitag, 10. Januar eingereicht wurden. Eine der Verfassungsbeschwerden stammt von 15 Betroffenen aus Bangladesch und Nepal, die durch den fortschreitenden Klimawandel unmittelbar bedroht werden. Die zweite Verfassungsbeschwerde führen 10 Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 22 Jahren aus Deutschland. Ihre Zukunft hängt von den heute getroffenen Entscheidungen im Kampf gegen die Klimakrise ab. Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger vertritt die Klägerinnen und Kläger in beiden Fällen. Der Bundesregierung stehen zahlreiche Maßnahmen zur CO2-Reduzierung wie ein Tempolimit, der massive Ausbau Erneuerbarer Energien und die konsequente Umsetzung der Mehrwegquote zur Verfügung.

Die dritte Verfassungsbeschwerde führen neun Jugendliche und junge Erwachsene aus Deutschland, unterstützt von Greenpeace und Germanwatch. Zu den Klägerinnen und Klägern gehören Luisa Neubauer, Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-Bewegung, Lueke Recktenwald von der Nordseeinsel Langeoog, der gemeinsam mit seinen Eltern auch Mitkläger der EU-Klimaklage “People’s Climate Case” ist sowie alle sieben Kinder der drei Bauernfamilien, die 2019 gemeinsam mit Greenpeace gegen die Bundesregierung geklagt hatten. Vertreten werden die jungen Menschen von der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen.

Links:

Zur Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe: http://l.duh.de/p200115
Zur Pressemitteilung von Greenpeace: https://www.greenpeace.de/verfassungsklage
Zur Pressemitteilung von Germanwatch: https://germanwatch.org/de/17681

Kontakt:

Deutsche Umwelthilfe:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

Germanwatch:
Caroline Schroeder
030 28 88 356-985, schroeder@germanwatch.org

Stefan Küper
0151 252 110 72, 0228 60 492 23, kueper@germanwatch.org 

Greenpeace:
Anike Peters
0171-8780839

Tina Loeffelbein
0151-1672 0915

Teilen auf:

Privatsphäre Einstellungen

Diese Website verwendet Cookies, um die Kernfunktionalität zu ermöglichen und den Inhalt zu personalisieren und die Besuche auf der Website zu analysieren. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement und Statistik

Privatsphäre Einstellungen

Wir setzen Cookies ein, um die Kernfunktionen zu ermöglichen, die Webseitennutzung zu erleichtern und zu analysieren und unsere Themen auf Ihre Interessen abzustimmen.Sie entscheiden, ob Sie über den Button „Alle akzeptieren“ alle Cookies zulassen oder über den Button „Alle ablehnen“ auf die erforderlichen Cookies beschränken. Individuelle Einstellungen können Sie über den Button „Einstellungen“ vornehmen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Umfang der Datenverarbeitung.Sofern Sie den Button „Alle akzeptieren“ anklicken, stimmen Sie dem Einsatz der über den Button „Einstellungen“ dargestellten Umfang der Cookie-Nutzung zu. Ihre Entscheidung können Sie jederzeit über „Persönliche Einstellungen“ im Fußbereich der Website ändern.Sofern Sie Cookies zu Statistik-/ Marketingzwecken oder externen Inlineframes akzeptieren willigen Sie ein, dass Ihre Daten durch Dienste wie YouTube, Google Analytics, TikTok in den USA verarbeitet werden. Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs besitzt die USA nach EU-Standards ein unzureichendes Datenschutzniveau. Insbesondere besteht die Gefahr, dass Ihre Daten durch US-Behörden zu Zwecken der Überwachung ohne jegliche Rechtsbehelfsmöglichkeiten verarbeitet werden können. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie das Setzen von über „Persönliche Einstellungen“ im Fußbereich der Website ändern auf „Erforderliche Cookies“ beschränken..