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Pressemitteilung

Stuttgart 21: Zwangsvollstreckung beantragt - Deutsche Bahn verstößt wissentlich gegen Auflagen

Berlin 10. Februar 2011:, Donnerstag, 10.02.2011

Deutsche Umwelthilfe beantragt Zwangsvollstreckung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart - Trotz wiederholter Aufforderung kommen Deutsche Bahn und Eisenbahn-Bundesamt ihren gerichtlich festgestellten Verpflichtungen nicht nach - Noch immer werden auf der Baustelle Stuttgart 21 Baufahrzeuge eingesetzt, die nicht mit einem Rußfilter ausgerüstet sind - Deutsche Bahn verstößt damit klar gegen die Verpflichtungen aus einem vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geschlossenen Prozessvergleich

Seit dem 1. Februar 2011 ist die Deutsche Bahn nach einem vor dem VG Stuttgart geschlossenen Prozessvergleich verpflichtet, auf der Baustelle Stuttgart 21 nur Fahrzeuge und Baumaschinen einzusetzen, die über einen Rußpartikelfilter verfügen. Nur wenn die krebserzeugenden ultrafeinen Rußpartikel gefiltert werden, sind die Abgase der Fahrzeuge keine Gefahr mehr für die Gesundheit der Stuttgarter Bürger und der Bauarbeiter. Dem kommt die Deutsche Bahn nach Beobachtungen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) immer noch nicht nach. Nachdem auch eine letzte Aufforderung an das Eisenbahn-Bundesamt zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen erfolglos blieb, ist heute beim VG Stuttgart die Vollstreckung aus dem Vergleich beantragt worden. Dies bedeutet, dass der von der DUH unterstützte Anwohner beantragt, gegen die Deutsche Bahn ein Zwangsgeld von bis zu 250.000,00 Euro festzusetzen und dies so oft zu wiederholen, bis nur gefilterte Baumaschinen und Fahrzeuge verwendet werden. Sollte auch dies erfolglos sein, kann gegen die zuständigen Geschäftsführer der Deutschen Bahn ein Haftbefehl erlassen werden. Der Antrag richtet sich auch gegen das Eisenbahn-Bundesamt, da dieses seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.

"Wir halten einen sofortigen Baustopp an der Baustelle von Stuttgart 21 nun für rechtlich zwingend. Die von der Deutschen Bahn beauftragten Bauunternehmen setzen nicht zulässige Baumaschinen und Fahrzeuge ein. Damit gefährdet Bahnchef Grube vorsätzlich die Gesundheit tausender Anwohner", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Dr. Remo Klinger, (Rechtsanwalt des Antragstellers) betont: "Wer Prozessvergleiche schließt, darf nicht denken, dass die Sache damit sein Bewenden hat. Die Bahn wird nun mit einem oder mehreren Zwangsgeldern von jeweils bis zu 250.000,00 Euro zur Einhaltung des Vergleichs gezwungen werden."

Die Deutsche Umwelthilfe hatte zudem in einem persönlichen Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Herrn Rüdiger Grube, an die Kooperationsbereitschaft der Deutschen Bahn appelliert. Auch dieser Appell fruchtete nicht. "Die Ignoranz der Deutschen Bahn gegenüber dem Gesetz und den Stimmen aus der Bevölkerung ist schockierend", sagt Resch "Regelmäßig behauptet die Deutsche Bahn, dass Klimaschutz und Kundenzufriedenheit die oberste Priorität des Unternehmens sind. Ihr Verhalten in diesem Verfahren zeigt einmal mehr, dass dies nicht ernst zu nehmen ist."

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Schaperstraße 15
10719 Berlin
Tel. 030 88472-80, 0171 2435458, klinger@geulen.com

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