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Pressemitteilung

Sicherheitsrisiko Neckarwestheim I:

Stuttgart, Freitag, 21.01.2011 Dateien: 1

Vom Reaktorbetreiber EnBW selbst im Jahr 2007 beantragte umfangreiche Sicherheitsnachrüstungen wurden bislang nicht umgesetzt – Schwarz-gelbe Koalitionen in Stuttgart und Berlin stört das nicht – Deutsche Umwelthilfe nennt verlängerte Laufzeit des zweitältesten Atomkraftwerks in Deutschland „Spiel mit dem atomaren Feuer“ – Wegen konzeptioneller Sicherheitsmängel und alterungsbedingter Störanfälligkeit fällt Altreaktor GKN I weit hinter heute geltende technische Standards zurück

 

Seit Mitte dieses Monats ist das Atomkraftwerk Neckarwestheim I der erste deutsche Reaktor, der seinen Weiterbetrieb der von der Bundesregierung durchgesetzten Laufzeitverlängerung verdankt. Gleichzeitig gehört der in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts konzipierte und 1976 in Betrieb genommene Reaktorblock zu den störanfälligsten in Deutschland. Vom Betreiber Energie Baden-Württemberg (EnBW) bereits im September 2007 beantragte umfangreiche Nachrüstungen der veralteten Elektro-, Leit- und Sicherheitstechnik werden von dem Energiekonzern nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) offenbar nicht weiterverfolgt, obwohl EnBW seinerzeit beim Stuttgarter Umweltministerium sogar einen Sofortvollzug für die angestrebten Sicherheitsnachrüstungen gefordert hat.

„Der Vorgang ist nicht nur einfach ein Skandal: Angesichts der von der Bundesregierung durchgesetzten Laufzeitverlängerung von mindestens acht Jahren für das AKW Neckarwestheim I bedeutet der Verzicht auf die geplanten Sicherheitsnachrüstungen ein unverantwortliches Spiel mit dem atomaren Feuer zu Lasten der Menschen in Baden-Württemberg und darüber hinaus“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake unter Verweis auf die Vorgeschichte. Baake: „Niemals hätte Neckarwestheim I ohne Sicherheitsnachrüstungen in die Laufzeitverlängerung gehen dürfen“. Die Tatsache, dass offenbar weder Bundesumweltminister Norbert Röttgen noch seine Stuttgarter Kollegin Tanja Gönner (beide CDU) die Umsetzung der von Neckarwestheim-Betreiber EnBW selbst vor mehr als drei Jahren beantragten Sicherheitsnachrüstungen als Voraussetzung für einen Weiterbetrieb einfordere, werfe „ein bezeichnendes Licht auf die Sicherheitsschwüre der heute für die Atomaufsicht Verantwortlichen“. Schwarz-gelb habe nicht nur die Sicherheitsnachrüstungen nicht durchgesetzt, die während der Debatte über die Laufzeitverlängerungen angekündigt worden waren. Man bestehe nicht einmal auf solche Sicherheitsverbesserungen als Voraussetzung für einen Weiterbetrieb, die die Betreiber selbst vorgeschlagen haben.     

Die Sicherheitsnachrüstungen, die die EnBW Kernkraft GmbH im Zusammenhang mit der von ihr seit Ende 2006 angestrebten Strommengenübertragung vom jüngeren  Block II auf Block I des AKW Neckarwestheim im September 2007 beantragt hatte, betrafen größtenteils den Kernbereich des Sicherheitskonzepts des Reaktors. Unter anderem sollten die Notstromsysteme räumlich getrennt, zusätzliche Notabschaltsysteme eingerichtet und die Sicherheitsleittechnik modernisiert werden. Die Maßnahmen hätten auch umfangreiche Baumaßnahmen auf dem Kraftwerksgelände erfordert, erläuterte der Sicherheitsexperte Wolfgang Renneberg, der von 1998 bis zum Regierungswechsel 2009 die Reaktorsicherheitsabteilung im Bundesumweltministerium leitete. So war die Errichtung eines turnhallengroßen Gebäudekomplexes geplant, in dem auf einer Grundfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern unter anderem Notstromdiesel untergebracht werden sollten. Alle diese Maßnahmen seien bis heute nicht umgesetzt. Der von der EnBW Kernkraftwerk GmbH damals eingereichte Änderungsantrag sei bis heute nicht einmal beschieden.

„Auch die Umsetzung der von EnBW beantragten Nachrüstungsmaßnahmen hätte die grundlegenden konzeptionellen Sicherheitsmängel von Block I in Neckarwestheim nur teilweise lindern aber nicht heilen können“, sagte Renneberg. Dennoch sei nicht nachvollziehbar, warum die Atomaufsicht als Voraussetzung für einen Weiterbetrieb des Reaktors nicht einmal die Maßnahmen einfordere, die EnBW vor drei Jahren selbst für unausweichlich gehalten habe. Neckarwestheim I gehöre als nach Biblis A zweitältester Reaktor in Deutschland zu den Anlagen, die gegenüber dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik weit zurückgefallen seien. Die konzeptionellen Schwächen beträfen fast alle Sicherheitsbereiche von den in sicherheitsrelevanten Bauteilen eingesetzten Werkstoffen, über die Zahl und Zuverlässigkeit der Notstromdiesel bis hin zum Schutz gegen Brände und Erdbeben. Außerdem seien Alterungsprobleme unübersehbar. So träten sicherheitsrelevante Ereignisse in Block I insgesamt deutlich häufiger auf als in Block II. Die Stromversorgung sicherheitstechnisch wichtiger Komponenten habe in Block I in den vergangenen Jahren fünfmal häufiger über die Notstromdiesel sichergestellt werden müssen als im jüngeren Block II. Sicherheitseinrichtungen müssten in Block I sogar zehnmal häufiger in Aktion treten.

Renneberg wies ausdrücklich darauf hin, dass die Überprüfung des AKW Neckarwestheim I durch die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) keine Aussagen über der Defizite der Anlagentechnik beinhalte. Die 2007 durchgeführte, so genannte OSART-Mission (Operational Safety Review Team) führt die Stuttgarter Landesregierung immer wieder als Nachweis für einen angeblich hohen Sicherheitsstandard des Reaktors an. Im Rahmen derartiger Missionen werde jedoch lediglich die Qualität der Betriebsführung begutachtet. Renneberg: „Eine gute Betriebsführung ist zwar eine notwendige Voraussetzung für den sicheren Betrieb eines Atomkraftwerks – aber keine hinreichende. Gegen eine veraltete und alternde Anlagentechnik hilft im Ernstfall auch die beste Betriebsführung nicht.“

Für Rückfragen:

Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Mobil: 0151 55016943, Tel.: 030 2400867-0, E-Mail: baake@duh.de

Wolfgang Renneberg
Renneberg Consult, Bonn
Mobil: 0151 40306928, Tel.: 0228 6202761, E-Mail: wolfgang.renneberg@netcologne.de 

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik und Presse, Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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