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Pressemitteilung

Neuer EU-Beihilfen-Entwurf verdrängt kleine und mittelständische Stromerzeuger

Berlin, Dienstag, 08.04.2014

Bundeswirtschaftsminister Gabriel und EU-Wettbewerbskommissar Almunia einigen sich über Gewährung von Industriebeihilfen – Neuer Entwurf aus Brüssel benachteiligt kleine und mittlere Stromerzeuger – Deutschland darf Klage gegen das Verfahren nicht einstellen

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) plant Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in der laufenden Diskussion um die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), die Interessen der Industrie offensichtlich auf Kosten einer breiten Bürger-Energiewende zu retten. So bleibt die energieintensive Industrie auch weiterhin großzügig von den Kosten der Energiewende befreit. Die negativen Folgen für den Ausbau der Erneuerbaren-Energien-Anlagen ab 2015 sind bei dem Treffen Gabriel-Almunia gar nicht mehr thematisiert worden.

Leidtragende dieses Kompromisses sind nach Ansicht der DUH insbesondere die übrigen, nicht-privilegierten Verbraucher wie private Haushalte und mittelständische Unternehmen, die für die von Gabriel erkämpften Ausnahmeregelungen finanziell gerade stehen müssen. Doch nicht nur die unfaire Lastenverteilung bei den Kosten dürfte die Akzeptanz der Energiewende weiter gefährden. Nach aktuellem Entwurf der EU-Beihilferichtlinien zum Erneuerbaren Ausbau sollen auch die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger deutlich eingeschränkt werden, indem die wettbewerbliche Ausschreibung EU-weit eingeführt werden soll – für viele kleine, oft lokale Investoren und Bürger-Windparks ein kaum zu überwindendes Hindernis. Lediglich unterhalb einer Bagatellgrenze sollen Ausschreibungsmodelle vorläufig nicht verpflichtend vorgeschrieben werden.

„Die Kommission versucht auf diese Weise, das Geschäft mit den Erneuerbaren ausschließlich den großen Unternehmen vorzubehalten. Damit gefährdet sie jedoch nicht nur die lokale Akzeptanz, sondern auch die Energiewende insgesamt. Vielleicht ist das so beabsichtigt“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Ob es jedoch tatsächlich so weit kommt, hängt nun von Gabriel ab, denn Deutschland hat bereits Klage gegen das EU Beihilfeverfahren eingereicht. In dem derzeit noch laufenden Verfahren soll geklärt werden, ob das EEG generell als staatliche Beihilfe zu definieren ist, und somit überhaupt unter die neuen Beihilfeleitlinien fällt.

„Deutschland darf seine Klage gegen das noch laufende Beihilfeverfahren keinesfalls fallen lassen“, so Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. „Nur dann kann höchstrichterlich festgestellt werden, dass die Einspeisevergütungen im Rahmen des EEG keine staatliche Beihilfe darstellen. Ein Ausschreibungsverfahren kann dann in den Leitlinien nicht verpflichtend vorgeschrieben werden. Denn nur durch eine breite Beteiligung der Gesellschaft kann der Erfolg der Energiewende sichergestellt werden.“

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz
Mobil: 0151 16225863, E-Mail: ahmels@duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de 

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