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Pressemitteilung

Münchner Oberbürgermeister Reiter missachtet Urteil zur gerichtlich angeordneten Ausweitung der Diesel-Fahrverbote und plant vorsätzlichen Rechtsbruch

Freitag, 19.04.2024
© Adobe Stock - Rainer Fuhrmann

Berlin, 19.4.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisieren die Verschleppungstaktik der Münchener SPD in Sachen Luftreinhaltungspolitik. Statt die von DUH und VCD vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kürzlich erstrittenen und damit vom höchsten bayerischen Verwaltungsgericht angeordneten Diesel-Fahrverbote schnellstmöglich umzusetzen, lässt Oberbürgermeister Reiter prüfen, ob die Einführung von Tempo 30 ausreicht, um den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) an der Landshuter Allee einzuhalten. Die Abstimmung über die Anpassung im Luftreinhalteplan im Stadtrat München ist derzeit für den 24. April 2024 geplant.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Seit 15 Jahren ist die Luft in München giftiger als erlaubt. Dennoch geht der Widerstand der zuständigen Behörden weiter, wirksame Maßnahmen wie ein gerichtlich angeordnetes umfassendes Dieselfahrverbot auch für Euro-5-Fahrzeuge zu ergreifen. Mit seiner Weigerung, das höchstrichterliche Urteil anzuerkennen, überlässt Oberbürgermeister Reiter die Münchnerinnen und Münchner dem giftigen Dieseldunst. So sehr wir Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes sowie der Verkehrssicherheit auch begrüßen – als alleinige Maßnahme zur schnellstmöglichen Senkung der zu hohen Schadstoffwerte taugt es nicht. Wir brauchen, wie gerichtlich bestätigt, ein effektives Fahrverbot für schmutzige Euro-5-Diesel als schnellstmögliche und verwaltungsärmste Maßnahme. Ein zonales Fahrverbot für alle Euro-5-Pkw und Nutzfahrzeuge ist für die Saubere Luft in München dringend notwendig.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH und den VCD vertritt: „Oberbürgermeister Reiter hat die Urteilsbegründung offenbar nicht gelesen oder nicht verstanden. Das Gericht hat klar gemacht, dass es in München nun nur noch um die Prüfung von zwei Varianten geht: die Ausweitung des zonalen Fahrverbots auf die Abgasnorm Euro 5 oder ein streckenbezogenes Fahrverbot auch der Schadstoffklasse Euro 5. An diese Festlegung ist die Landeshauptstadt gebunden. Ein Oberbürgermeister, dem die Rechtsstaatlichkeit wichtig ist, darf sich dem nicht einfach widersetzen. Die Tempo 30-Idee hätte man im Gerichtsverfahren mit entsprechenden Gutachten zu ihrer Wirksamkeit präsentieren müssen. Sie jetzt nachzuschieben, ist unzulässig.“

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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