Pressemitteilung
Luftverschmutzung in Europa schädigt unsere Kinder: Deutsche Umwelthilfe fordert striktere Schadstoffgrenzwerte
Berlin, 25.4.2023: Der gestern veröffentlichte Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) macht die massive Schädigung von Kindern und Jugendlichen durch Luftschadstoffbelastung deutlich. Demnach verursacht Luftverschmutzung jährlich 1.200 vorzeitige Todesfälle von unter 18-Jährigen in Europa. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf, endlich ihrer Verantwortung nachzukommen und die gesetzlichen Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprechend abzusenken.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „1.200 vorzeitige Todesfälle jährlich bei Kindern und Jugendlichen sind auf die schlechte Luft in Europa zurückzuführen und jeder einzelne Fall ist einer zur viel! Dazu steigert die Luftverschmutzung das Risiko für zahlreiche chronische Erkrankungen und eine eingeschränkte Lungenfunktion, die Kinder ihr Leben lang beeinträchtigen. Frühgeburten, niedriges Geburtsgewicht oder chronische Erkrankungen wie Asthma und COPD sind nur einige der gesundheitlichen Folgen von zu hohen Belastungen mit Feinstaub, Ozon und dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid. Wenn wir nicht endlich die Empfehlungen der WHO und damit das Recht auf Saubere Luft ernst nehmen, stehlen wir der jungen Generation ihre gesunde Zukunft. Die Bundesregierung muss jetzt handeln, statt weiter Menschenleben zu riskieren.“
Im September 2021 hat die WHO ihre Luftqualitäts-Empfehlungen an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst und die Grenzwerte für Luftschadstoffe drastisch gesenkt. In Deutschland hat sich die Gesetzeslage seitdem jedoch nicht verändert. Die Grenzwerte liegen hier weit höher als empfohlen. Dabei könnten durch die Einhaltung der WHO-Grenzwerte laut EEA in Deutschland jedes Jahr 28.900 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaubbelastung, 10.000 vorzeitige Todesfälle durch Luftverschmutzung mit Stickstoffdioxid und 4.600 durch Ozon vermieden werden.
Um sich und ihre Kinder zu schützen, haben sieben von Luftverschmutzung besonders betroffene Personen aus Deutschland mit Unterstützung der DUH und ClientEarth Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Constanze, Beschwerdeführerin aus Düsseldorf: „Ich habe vor allem für meine zwei Kinder geklagt. Angesichts der erschreckenden Zahlen, wie viele Kinder und Jugendliche tatsächlich an schlechter Luft vorzeitig sterben, finde ich es umso dringender, dass das Bundesverfassungsgericht das Recht auf saubere Luft eindeutig unter dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit fasst. Kinder müssen gesund aufwachsen können, ohne durch die Luftverschmutzung krank zu werden – egal ob in der Stadt oder in ländlichen Regionen. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, meine Kinder vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren, unter denen sie ein Leben lang leiden. Mein Ziel der Verfassungsbeschwerde: Keine vermeidbaren, gesundheitlichen Schäden durch hohe Luftverschmutzung mehr.“
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de