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Pressemitteilung

Inhaltlicher Erfolg nach Klage der Deutschen Umwelthilfe: Verkauf und Anwendung der hochgiftigen Pestizide Gardo Gold und Dual Gold sind ab Juli 2024 verboten

Freitag, 26.01.2024

• Erster wichtiger inhaltlicher Erfolg der DUH-Klagen gegen giftige Pestizide: Pestizid-Hersteller Syngenta beantragt selbst Widerruf der Zulassung für seine Pestizide Gardo Gold und Dual Gold und kommt damit einer Gerichtsentscheidung zuvor

• EU-Kommission hatte entschieden, die Genehmigung für den hochgiftigen Wirkstoff S-Metolachlor EU-weit nicht zu erneuern; DUH hatte Verlängerung der Genehmigung zuvor durch Antrag angefochten

• DUH hatte mit fachlicher Unterstützung von foodwatch gegen die nationale Zulassung dieser Pestizide durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geklagt

© Adobe Stock - NataliAlba

Berlin, 26.1.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung von foodwatch zwei Erfolge gegen den Einsatz hochgiftiger Pestizide erzielt: Nachdem die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation im Mai beziehungsweise Oktober vergangenen Jahres gegen die Zulassungen der beiden Pestizide Gardo Gold und Dual Gold geklagt hatte, hat der Hersteller Syngenta den Widerruf der Zulassung beider Produkte beantragt. Das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist dem nun gefolgt. Beide Pestizide dürfen nur noch bis zum 23. Juli 2024 in Deutschland eingesetzt werden.

Zuvor hatte die EU-Kommission entschieden, die Genehmigung für den in Gardo Gold und Dual Gold enthaltenen Wirkstoff S-Metolachlor nicht zu erneuern, wodurch den Produktzulassungen die Grundlage entzogen wird. Die DUH hatte die Verlängerung des Genehmigungszeitraums durch einen Antrag bei der EU-Kommission angefochten. Nun kam Syngenta mit seinem Widerrufsantrag für Gardo Gold und Dual Gold einem Widerruf von Amts wegen und einem Gerichtsurteil zuvor. Dies bestätigt, dass die Kritik der DUH an der Zulassung berechtigt war.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unsere Klagen gegen die Zulassung hochgiftiger Pestizide zeigen Wirkung: Der Hersteller Syngenta sah sich jetzt gezwungen, selbst einen Antrag auf Widerruf der Zulassung von Gardo Gold und Dual Gold zu stellen, um einem Widerruf durch die Behörde oder das Gericht zuvorzukommen. Mit unserem juristischen Druck zwingen wir die profitgierige Agrarlobby und unverantwortliche Behörden dazu, Umwelt und Gesundheit zu schützen.“

Der Wirkstoff S-Metolachlor, auf dem die beiden Produkte Gardo Gold und Dual Gold basieren, wurde von der zuständigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als gesundheitsschädlich für bestimmte Säugetiere eingestuft und zerstört deren Lebensgrundlage. Durch den Eintrag des Mais-Pestizids in den Boden können auch die Bodenlebewesen angegriffen werden. Zudem gelangen problematische Abbaustoffe in grenzwertüberschreitenden Konzentrationen ins Grundwasser. Dies führt zu einer Vergiftung des Trinkwassers und gefährdet damit auch die menschliche Gesundheit.

Annemarie Botzki, foodwatch: „Verbraucher:innen zahlen am Ende einen hohen Preis für die fahrlässigen Zulassungen von gefährlichen Pestiziden, wie S-Metolachlor, das unser Trinkwasser verschmutzt. Gerade im Maisanbau, wo das Mittel eingesetzt wird, gibt es gute Alternativen ohne Pestizide.“

Caroline Douhaire, Rechtsanwältin: „Dass Syngenta den Widerruf der Zulassung der beiden Pestizide nunmehr selbst beantragt hat, kann als Akt der Schadensbegrenzung für den Hersteller gedeutet werden. Die Zulassungen hätten ansonsten wegen der Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung von Amts wegen von der Behörde aufgehoben werden müssen. Der Zulassungswiderruf kommt angesichts der von der EFSA bestätigten erheblichen Sicherheitsbedenken reichlich spät. Die französische Zulassungsbehörde beispielsweise hat deutlich schneller reagiert und die Zulassungen von Mitteln mit S-Metolachlor schon vor Monaten aufgehoben, unter anderem um das Grundwasser zu schützen.“ 

Hintergrund:

Die Genehmigung des Wirkstoffs S-Metolachlor lief bereits 2015 aus, wurde aber insgesamt sechsmal ohne eine erneute Risikobewertung durch die EU-Kommission verlängert. In gleicher Weise wurde deshalb auch die Zulassung für das Mittel Gardo Gold immer wieder durch das BVL verlängert, ohne dass eine erneute Überprüfung der Risiken stattfand. Obwohl auf EU-Ebene bereits die Nicht-Verlängerung des nachweislich hochtoxischen Wirkstoffs diskutiert wurde, hatte das BVL die Zulassung der Pestizide trotzdem erneut verlängert.

Die DUH führt mit fachlicher Unterstützung von foodwatch aktuell sechs Verfahren gegen die Zulassung extrem schädlicher Pestizid-Produkte in Deutschland durch das zuständige BVL. Neben den beiden Herbiziden Gardo Gold und Dual Gold hat die DUH Klage gegen das glyphosathaltige Produkt Roundup PowerFlex erhoben. Weitere Gerichtsverfahren wurden gegen die Herbizide Tactic (Adama Deutschland GmbH) und Elipris (Corteva GmbH München) mit den Wirkstoffen Diflufenican und Flufenacet initiiert. Für ein weiteres Produkt, das Insektizid Sherpa Duo von den Herstellern SBM Developpement SAS und SBM Life Science GmbH, unter anderem mit dem Wirkstoff Cypermethrin, hat sich die DUH zu einer anhängigen Klage der Hersteller gegen durch das BVL verhängte Anwendungsbestimmungen beiladen lassen.

Daneben hat die DUH für die Wirkstoffe Flufenacet und Sulfurylfluorid bereits Anträge auf Überprüfung der Genehmigung gestellt. Weitere Schritte gegen die Zulassung hochtoxischer Pestizide sind geplant.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Andreas Winkler, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit foodwatch
0174 3751689, presse@foodwatch.de

Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger
030 8847280, douhaire@geulen.com

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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