pageBG

Pressemitteilung

Gesetz über Stromnetzausbau: Halbherzig in die Zukunft

Berlin, Donnerstag, 07.05.2009

Deutsche Umwelthilfe fürchtet, dass das heute im Bundestag verabschiedete Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sein Ziel verfehlt – Einstieg in die Erdverkabelung wird positiv bewertet, reicht jedoch nicht aus, um Akzeptanzprobleme beim Netzausbau zu überwinden – „Vergleichbare Rahmenbedingungen zwischen Freileitungen und Erdverkabelung“ werden nicht erreicht

Das heute im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Erleichterung des Um- und Ausbaus der Stromnetze in Deutschland, wird die Probleme bei der Integration des rasch wachsenden Anteils Erneuerbarer Energien nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) nicht lösen. „Trotz des im Gesetz verankerten Einstiegs in die Erdverkabelung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen in Deutschland bewegt sich die Regierung wieder einmal halbherzig in Richtung Zukunft“, kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake die Neuregelung. „Das notwendige Ziel, insgesamt vergleichbare Rahmenbedingungen zwischen Freileitungen und Erdkabeln zu schaffen, wird weit verfehlt“. Nur die Möglichkeit, jeden Einzelfall nach den jeweiligen Standortbedingungen frei entscheiden zu können, böte jedoch die Chance für sachgerechte Lösungen. Die seien überfällig, um eine Netzum- und –ausbaugeschwindigkeit zu erreichen, die mit dem Zubau von erneuerbaren Stromkapazitäten Schritt halte.

Nach dem am heutigen Donnerstag verabschiedeten Energieleitungsausbaugesetz (En-LAG) können die Netzbetreiber auf der Höchstspannungsebene (380 Kilovolt) auf insgesamt vier Pilottrassen in Deutschland etwa in der Nähe von Wohngebieten eine Teilverkabelung unter der Erde beantragen. Sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Eine der am heftigsten umstrittenen Stromneubau-Trassen durch die Uckermark im Nordosten Brandenburgs findet sich zudem nicht auf der Liste der Leitungen, in denen die teilweise Erdverkabelung möglich sein soll. „Eine generelle Verpflichtung der Netzbetreiber zur Erdverkabelung in besonders sensiblen Bereichen ist aber unausweichlich, wenn Bürge-rinnen und Bürger vor Ort tatsächlich für den Ausbau gewonnen werden sollen“, sagte Peter Ahmels, Leiter Erneuerbare Energien bei der DUH.

Auf der Hochspannungsebene (110 Kilovolt) sei die Verkabelung unter der Erde längst Stand der Technik, viel kostengünstiger und technologisch erheblich weniger anspruchsvoll. „Deshalb brauchen wir bei Hochspannungsleitungen schon im Planungsstadium dringend eine gleichberechtigte Prüfung beider Varianten – Erdkabel oder Freileitung“, so Ahmels. Nach der nun verabschiedeten Regelung könne der Netzbetreiber einen Antrag auf Erdverkabelung stellen, er müsse es aber nicht. Ahmels: „Erklärtes Ziel des Gesetzes ist die Überwindung von Netzengpässen und die Minimierung möglicher Rückwirkungen auf Mensch und Umwelt infolge des Netzumbaus. Deshalb hätte der Abbau von Widerständen auf allen Seiten die zentrale Leitlinie des Gesetzgebers sein müssen. Das war leider nicht der Fall.“

Die DUH forderte zudem, die Stromnetze in einer einheitlichen Netzgesellschaft unter die Kontrolle des Staates zu bringen. Nur er sei letztlich in der Lage, die zentrale Infrastruktur Stromnetz diskriminierungsfrei und ohne wettbewerberliches Eigeninteresse auszubauen und zu betreiben.

Die DUH begrüßte ausdrücklich die EnLAG-Regelung, wonach neue Anlagen zur Stromspeicherung künftig von Netznutzungsentgelten befreit werden. Auch die Möglichkeit zur Erprobung der so genannten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) sei ein Schritt in die richtige Richtung. Mit dieser Technologie können große Strommengen über große Distanzen verlustarm transportiert werden. Damit gebe es für Deutschland Chancen, in Zukunft auch bei den HGÜ zu den weltweiten Technologieführern zu gehören, sagte Ahmels.

Bisher werden Höchstspannungsleitungen fast ausschließlich als Freileitungen ausgeführt. Eine Erdverkabelung in der Nähe von Wohngebieten kann Konflikte verringern und die Akzeptanz erhöhen. Ein schnellerer Leitungsausbau vermeidet Engpässe bei der Weiterleitung erneuerbarer Energien. Der Ausbau deren Anteils am Strombedarf von heute 15 auf mindestens 30 Prozent im Jahr 2020 erfordert umfassende Netzumbauten und -erweiterungen. Das betrifft das 380 Kilovolt- Übertragungsnetz, aber vor allem die 110 Kilovolt-Ebene, in die der weitaus größte Anteil des Ökostroms eingespeist wird. Mehrkosten von bis zu 60 Prozent, die bei der Erdverkabelung in dieser Spannungsebene entstehen, können nach dem neuen Gesetz vom Netzbetreiber auf die allgemeinen Netznutzungsentgelte umgelegt werden – vorausgesetzt die Bundesnetzagentur erkennt sie in ihrer Höhe an.

Für Rückfragen:

Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0151-55016943, Tel.: 030-2400867-0, Fax: 030-2400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Peter Ahmels
Leiter Erneuerbare Energien
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0151-16225863, Tel.: 030-2400867-91, Fax: 030-2400867-19, Mail: ahmels@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik und Presse
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171-5660577, Tel.: 030-2400867-21, Fax: 030-2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz