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Pressemitteilung

Geplante Verordnung zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten ist eine Mogelpackung

Mittwoch, 07.06.2017 Dateien: 1

Deutsche Umwelthilfe kritisiert die heute vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung als unzureichend – Dämmstoffe mit giftigen Flammschutzmitteln sollten als gefährliche Abfälle eingestuft werden – DUH fordert die Bundesländer zur Blockade der Verordnung auf

© Ingo Bartussek - Fotolia

Berlin, 7.6.2017: Das Bundeskabinett hat heute, 7. Juni 2017, eine Verordnung beschlossen, die den Umgang mit schadstoffhaltigen Abfällen, darunter auch HBCD-haltige Gebäudedämmplätten, regelt. HBCD-haltige Abfälle sind eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit und sollten aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als gefährlicher Abfall eingestuft und entsprechend behandelt werden. Die DUH fordert den Bundesrat auf, am 7. Juli 2017 im Plenum sein Veto gegen den Beschluss einzulegen und die Einstufung von HBCD als gefährlichen Abfall festzulegen. Dazu Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: 

„Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts ist nichts weiter als ein Minimalkompromiss, der abermals der Industrie zu Gute kommt und dabei den Ressourcen- und  Umweltschutz außer Acht lässt. Das in Dämmplatten als Flammschutzmittel eingesetzte HBCD ist für Mensch und Tiere äußerst giftig. HBCD-belastete Dämmstoffabfälle und alle anderen Abfälle, die persistente organische Schadstoffe enthalten, sind daher als Sondermüll zu betrachten. Anstatt die Entsorgungsanforderungen herunterzuschrauben, brauchen wir ein Hersteller-getragenes Rücknahmesystem für potenziell schadstoffhaltige Produkte, wie Dämmstoffe oder Textilien. Außerdem sollten verfügbare Recyclingtechniken zum Abtrennen  der Schadstoffe und Zurückgewinnen der Rohstoffe angewendet werden. Der Bundesrat sollte den Beschluss ablehnen und dafür Sorge tragen, dass die Verordnung entsprechend geändert wird.“

Hintergrund:

Seit dem 30. September 2016 definierte die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) HBCD-belastete Dämmstoffe als gefährlichen Abfall. Danach durften diese nicht mehr als Baumischabfall verbrannt werden. Stattdessen mussten Bauabfälle getrennt erfasst und in Müllverbrennungsanlagen mit entsprechenden Genehmigungen entsorgt werden. Aufgrund mangelnder Vorbereitungen folgte in den meisten Bundesländern ein Entsorgungsnotstand und die Entsorgungspreise stiegen. Durch die schwierige Entsorgungslage war die Gebäudesanierung  teilweise ins Stocken geraten. Um eine langfristige Lösung zu finden beschloss die Bundesregierung ein einjähriges Moratorium, wonach HBCD-haltige Dämmstoffe bis zum 30. Dezember 2017 wieder als nicht gefährlicher Abfall gelten.

HBCD ist ein Schadstoff, der sich in der Umwelt nur sehr langsam abbaut und auf Mensch und Natur giftig wirkt. Der Einsatz von HBCD als Flammschutzmittel ist in Europa seit dem 22. März 2016 verboten. Trotz des Verbots fallen pro Jahr mindestens 40.000 Tonnen HBCD-haltige Abfälle an, die in den vergangenen Jahrzehnten millionenfach in Form von Polystyrol-Dämmplatten an Gebäuden verbaut wurden. Derzeit werden diese Abfälle verbrannt. Das Recycling dieser Abfälle ist erheblich umweltfreundlicher als die thermische Verwertung. Erste Ergebnisse einer aktuellen Ökobilanz des TÜV Rheinland weisen auf etwa 50 Prozent niedrigere CO2-Emissionen hin.

Mehr Informationen zu HBCD-haltigen Dämmplatten

Die Verbände-Stellungnahme POP-AVV finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
030 2400867-74, 0170 7686923, metz@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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