Pressemitteilung
Fischrückwürfe: Verbot ab Januar beendet illegale Praktik nicht
Berlin, 13.12.2018: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Our Fish kritisieren die intransparente Datenlage in der deutschen Fischereipolitik und die mangelhafte Umsetzung der am 1. Januar 2019 EU-weit im vollen Umfang in Kraft tretenden Anlandeverpflichtung. Diese wurde im Zuge der Reform der europäischen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) eingeführt. Extrem schwer zugängliche Anlandedaten deuten darauf hin, dass illegale Fischrückwürfe zu kleiner, nicht verkäuflicher Fische in Nord- und Ostsee noch immer zur Tagesordnung gehören. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen hervor.
DIe Anlandeverpflichtung giltin der Ostsee bereits seit 2017. Demnach müssen alle gefangenen Fische, für die Fangbegrenzungen oder Mindestreferenzgrößen existieren, mit an Land gebracht werden. Laut Bundesregierung gibt es jedoch keine Beobachter, die die Fischereitätigkeiten und somit die Umsetzung der Anlandeverpflichtung in der Ostsee kontrollieren. Die Anlandungen werden nur in den Häfen kontrolliert – was auf See passiert, bleibt nach wie vor im Verborgenen. Die Anlandungen von zu kleinen Dorschen werden für 2017 mit 2 Prozent angegeben. Laut den wissenschaftlichen Erhebungen des internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) liegt der Anteil der Dorsch-Beifänge allerdings deutlich höher: mindestens 11 Prozent in der östlichen Ostsee. Andere Untersuchungen von 2017 gehen von Dorsch-Beifängen von bis zu 38,5 Prozent des Gesamtfanges aus („Letzte Hol-Untersuchungen“).
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner bewertet die augenscheinlichen Unterschiede zwischen wissenschaftlichen Erhebungen und Angaben der Bundesregierung als eklatant: „Aufgrund unzureichender Dokumentation ist eine Missachtung der Regeln umso wahrscheinlicher. Mangelhafte Kontrollen machen es erst möglich, dass noch immer zu viel Fisch über Bord geworfen wird. Wir fordern Fischereiministerin Julia Klöckner auf, effektivere Kontrollsysteme einschließlich neuer Techniken wie der elektronischen Fernüberwachung in Deutschland einzuführen, um die Umsetzung der Anlandeverpflichtung zu garantieren, Verstöße aufzudecken und zu ahnden und diese illegalen Zustände abzustellen.“
Seit 2017 gilt die EU-Anlandeverpflichtung auch für den Kabeljau in der Nordsee. Die gemeldeten Anlandungen untermaßiger Kabeljaue in der Nordsee liegen laut Bundesregierung unter 0,2 Prozent. Rebecca Hubbard, Direktorin der Our Fish-Kampagne sagt, dass diese Angaben im Vergleich zu früheren Erhebungen und wissenschaftlichen Schätzungen basierend auf Beobachterdaten unrealistisch niedrige sind: „Wenn man die dokumentierten Anlandungen von weniger als 1 Prozent untermaßiger Kabeljaue in der Nordsee mit den geschätzten 19 Prozent der Rückwürfe aus dem Jahr 2017 vergleicht, deutet alles darauf hin, dass illegale Rückwürfe von Kabeljau inzwischen in der deutschen Fischerei weit verbreitet sind. Die großen Anstrengungen, den überfischten Bestand wiederaufzubauen, werden untergraben. Werden die Rückwürfe nicht gestoppt, könnte das den Bestand an den Rand des Zusammenbruchs bringen. Lediglich effektive Überwachung und Kontrollen verhindern dies."
Über Our Fish:
Die Kampagne Our Fish will sicherstellen, dass die EU-Mitgliedstaaten die GFP ordnungsgemäß durchführen und umsetzen und – auch über eine effektive Kontrolle der europäischen Fischereien – für nachhaltige Fischbestände in den europäischen Gewässern sorgen. Our Fish arbeitet mit Organisationen und Personen in ganz Europa zusammen, um eine starke und beharrliche Kernbotschaft zu verbreiten: Die Überfischung muss beendet und die nachhaltige Befischung der europäischen Meere gewährleistet werden.
Our Fish ruft alle EU-Mitgliedstaaten dazu auf, nachhaltige Fanggrenzen auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen festzulegen und durch Überwachung und Dokumentation aller Fänge sicherzustellen, dass ihre Fangflotten den Nachweis einer nachhaltigen Fischerei erbringen.
Die Deutsche Umwelthilfe koordiniert diese Kampagnenarbeit in Deutschland.
Links:
Link zur Antwort der Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/058/1905863.pdf
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Rebecca Hubbard, Programmdirektorin Our Fish
+34 657669425, rebecca@our.fish
Katja Hockun, Projektmanagerin Meeresnaturschutz DUH
030 2400867-895, hockun@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de