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Pressemitteilung

Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist weder ambitioniert noch verbraucherfreundlich

Berlin, Mittwoch, 06.05.2015 Dateien: 1

Zur ersten Lesung des ElektroG im Bundesrat fordert die Deutsche Umwelthilfe eine Ausweitung der Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte im Handel

© Knud Nielsen / Fotolia
© Knud Nielsen / Fotolia

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, muss aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dringend nachgebessert werden. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass der derzeitige Entwurf nicht geeignet ist, um die Sammelziele für Elektroaltgeräte zu erreichen und die korrekte Umsetzung der Vorgaben in der Praxis nicht kontrolliert werden kann. Der Bundesrat befasst sich diesen Freitag (8. Mai 2015) in erster Lesung mit dem Entwurf des ElektroG. Die DUH fordert die Mitglieder des Verfassungsorgans auf, das Gesetz durch Änderungsvorschläge zu einem wirksamen Instrument für den Umwelt- und Verbraucherschutz zu machen.  

„Die Entsorgung von Elektroschrott ist in Deutschland immer noch nicht verbraucherfreundlich. Viel zu viele Geräte landen in der Restmülltonne oder gelangen in dubiose Kanäle. Der aktuelle Gesetzesentwurf hilft damit Konsumenten und Umwelt nicht in der notwendigen Weise“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach seiner Auffassung ist mit dem ElektroG in der vorliegenden Fassung das Ziel, bis 2019 insgesamt 65 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte zu sammeln, nicht zu erreichen.

Einer der größten Schwachpunkte aus Sicht der DUH ist die ungenügende Verpflichtung des Handels, Elektroaltgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts wieder zurückzunehmen. Zwar schreibt die EU-Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 allen Händlern eine solche Rücknahme vor. In Deutschland sollen jedoch laut dem Entwurf der Bundesregierung – und anders als vom Bundesumweltministerium ursprünglich vorgeschlagen – nur Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern zur Rücknahme verpflichtet werden.  

„Die Rücknahme von Elektrogeräten an deren Verkaufsfläche festzumachen ist völlig absurd, weil Behörden diese bei zum Teil wöchentlich wechselndem Warenangebot niemals zweifelsfrei feststellen können“, kritisiert Resch. Er verweist auf die Verpackungsverordnung, nach der die Rücknahmeverpflichtung von Verpackungen nur bei Vertreibern mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern eingeschränkt wird. Der Regierungsentwurf zum ElektroG entlässt damit Discounter, die Elektrogeräte in wechselnder Menge verkaufen, komplett aus der Verantwortung. Resch fordert deshalb, die gesamte Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage für die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese eindeutig ist und auch Geschäfte mit wechselndem Angebot in die Pflicht zur Rücknahme nimmt.  

Die DUH kritisiert ferner, dass der Gesetzesentwurf keine konkreten Vorgaben dazu macht, wie die Händler Verbraucher über die von ihnen angebotene Rücknahme aufklären sollen. Vor dem Hintergrund, dass der Handel in der Praxis diese wichtigen Informationen gerne versteckt, öffnet die Regelung der Irreführung Tür und Tor. Die DUH fordert deshalb einheitliche Vorgaben hinsichtlich Größe, Lesbarkeit und Anbringung der Informationsschilder.

Eine genaue Erläuterung zur Kritik der DUH an der geplanten Rücknahmeverpflichtung des Handels und weitere Schwachpunkte des aktuellen ElektroG-Entwurfs finden Sie in der Stellungnahme der DUH am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de 

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