Pressemitteilung
Einigung bei EU-Methanverordnung zeichnet sich ab: Deutsche Umwelthilfe fordert Bundesregierung auf, sich für verschärfte Regulierungen einzusetzen
Berlin, 10.11.2023: Bei den bevorstehenden Trilogverhandlungen über die EU-Methanverordnung am 14. November zeichnet sich eine Einigung ab. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt, dass sich die EU-Mitgliedstaaten endlich bereit zeigen, die Methanverordnung auch auf Erdgasimporte auszuweiten. Diese sind für 75 bis 90 Prozent der Emissionen des extrem klimaschädlichen Treibhausgases verantwortlich. Dies geht aus einer Entscheidungsvorlage der spanischen EU-Ratspräsidentschaft hervor, die der DUH vorliegt und über die die Mitgliedstaaten beim heutigen Ausschuss der Ständigen Vertreter entscheiden werden. Allerdings sieht die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation auch an einigen Stellen dringenden Verbesserungsbedarf. So soll die Regelung erst ab 2030 gelten – zu spät, um eine Reduktion der Methan-Emissionen um 30 Prozent bis 2030 zu erreichen. Zu diesem Ziel hat sich Deutschland mit der Unterzeichnung des Global Methane Pledge verpflichtet. Die DUH fordert die Bundesregierung auf, ihre bisher zögerliche Haltung zur Methan-Verordnung aufzugeben und sich für eine Regulierung von Erdgasimporten deutlich vor dem Jahr 2030 einzusetzen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Methan-Emissionen von Erdgasimporten zu regulieren, ist ein wichtiger Schritt der EU, um das Methan-Problem global zu bekämpfen. Es ist gut, dass sich die EU-Mitgliedstaaten in dieser zentralen Frage endlich auf das EU-Parlament zubewegen. Die Bundesregierung hat sich allerdings nicht mit Ruhm bekleckert: Wochenlang hat sie trotz mehrerer Vorstöße anderer Mitgliedstaaten die Unterstützung verweigert. Dabei muss gerade Deutschland als größter Gasimporteur der EU Verantwortung für die Emissionen übernehmen. Wir fordern von der Bundesregierung, sich noch vor der Klimakonferenz in Dubai für die Regulierung von Erdgasimporten ab 2026 auszusprechen.”
Große Verwässerungsgefahr sieht die DUH bei der Suche und Reparatur von Methanlecks. Das EU-Parlament sieht hier strenge Regeln mit Überprüfungen alle zwei, beziehungsweise fünf Monate vor, je nachdem ob es sich um ober- oder unterirdische Öl- und Gasinfrastruktur handelt. Die Mitgliedstaaten hingegen – einschließlich Deutschland – wollen diesen Zyklus für weite Teile der Infrastruktur auf zwei bis drei Jahre ausdehnen und zudem mehrere Schlupflöcher für Betreiber einführen. Das kritisiert die DUH scharf, da internationale Vorreiter zeigen, dass regelmäßige Überprüfungen der Infrastruktur alle ein bis drei Monate machbar sind und zu einem guten Standard dazugehören.
Hierzu Constantin Zerger, DUH-Bereichsleiter Energie und Klimaschutz: „Die deutsche Gasindustrie tut gerne so, als hätte sie ihr Methan-Problem im Griff. Das hat sie aber nicht, wie die DUH mit eigenen Messungen mehrfach gezeigt hat. Entgegen der allgemeinen Auffassung tritt das extrem schädliche Klimagas Methan auch bei der Erdgas-Infrastruktur in Deutschland aus. Teilweise werden Lecks monatelang nicht repariert. Dabei wäre dies günstig und einfach umsetzbar. Anstatt sich für stringente Verpflichtungen für Infrastrukturbetreiber einzusetzen, hat sich die Bundesregierung von der fossilen Lobby vereinnahmen lassen und war maßgeblich an der Abschwächung der Vorschriften für Lecksuche und Reparatur im EU-Rat beteiligt. Eine Verwässerung der Methanverordnung in diesem wichtigen Punkt wäre fatal.”
Hintergrund:
Methan ist das zweitwichtigste Treibhausgas nach CO2. Es ist laut Weltklimarat für etwa 0,5 Grad Celsius der globalen Erwärmung verantwortlich. Über 20 Jahre betrachtet ist es 83-mal klimaschädlicher als CO2. Es wirkt damit wie ein Booster für die Klimakrise und birgt die Gefahr, dass wir kurzfristig gefährliche Klimakipppunkte erreichen. Umgekehrt kann mit einer Reduktion der Methan-Emissionen beim Klimaschutz schnell viel gewonnen werden. Laut der Internationalen Energieagentur kann die Öl- und Gasindustrie 45 Prozent ihrer Methan-Emissionen mit geringen oder gar keinen Kosten einsparen. Bei konsequenter Anwendung aller aktuell verfügbaren Technologien könnten sogar 70 Prozent vermieden werden.
Die Methan-Verordnung wurde im Dezember 2021 als Kommissionsvorschlag veröffentlicht. Sie soll Betreiber fossiler Energieinfrastruktur erstmals zur Messung, Meldung und Verifizierung ihrer Methan-Emissionen, zur Feststellung und Reparatur von Leckagen sowie zu einem Verbot des routinemäßigen Abfackelns und Abblasens von Erdgas verpflichten.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de