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Pressemitteilung

Drohende Ausweitung des LNG-Beschleunigungsgesetzes: Deutsche Umwelthilfe belegt Rechtswidrigkeit und fordert Rücknahme des Gesetzes

Donnerstag, 20.04.2023 Dateien: 1

• Bundesregierung plant erneute Ausweitung des Geltungsbereiches des LNG-Beschleunigungsgesetzes: Aufnahme neuer LNG-Standorte vor Rügen und Ausbau weiterer Gasleitungen im Bestandsnetz

• Neues Rechtsgutachten der DUH belegt, dass schon das bisherige Gesetz auf überholten Annahmen beruht und weitgehend europarechtswidrig ist

• DUH fordert die sofortige Rücknahme des Gesetzes, einen Klimastresstest für alle weiteren LNG-Terminalprojekte sowie sofortigen Bau- und Planungsstopp

© IMAGO/Luftbild Bertram

Berlin, 20.4.2023: Die von der Bundesregierung geplante Erweiterung des LNG-Beschleunigungsgesetzes ist rechtswidrig. Das belegt ein neues Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Schon in seiner bisherigen Form beruht das LNG-Beschleunigungsgesetz demnach auf überholten Annahmen und widerspricht in weiten Teilen dem Europarecht sowie den Zielen des Klimaschutzgesetzes. All das gilt erst recht für eine Erweiterung des Gesetzes. Die DUH fordert daher eine sofortige Rücknahme des Gesetzes.

Die Bundesregierung plant nach Informationen der DUH Anfang Mai mit einer dritten Novelle seit Inkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes im Mai 2022, weitere LNG-Standorte vor Rügen zu ergänzen sowie den Anwendungsbereich des Gesetzes deutlich auszudehnen. Auch Gasleitungen aus dem Bestandsnetz, die an die LNG-Anschlussleitungen grenzen, sollen demnach künftig beschleunigt ausgebaut werden, obwohl eine Gasmangellage weder aktuell besteht noch künftig zu befürchten ist.

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Das LNG-Beschleunigungsgesetz wurde in einer Phase hoher politischer Unsicherheit nach dem russischen Angriff auf die Ukraine verabschiedet, als die Aufrechterhaltung der Gasversorgung unklar war. Ein Jahr später darf der hektische Aktionismus, den das Gesetz erlaubt und auslöst, nicht weitergehen. Der Bedarf für den beschleunigten Bau weiterer LNG-Terminals ist schlicht nicht gegeben. Die geplanten Überkapazitäten gefährden hingegen die Klimaziele. Das LNG-Beschleunigungsgesetz muss deshalb dringend abgeschafft werden. Auf keinen Fall darf der Anwendungsbereich, wie jetzt geplant, noch stärker ausgeweitet werden. Das gilt vor allem für die völlig überflüssigen LNG-Projekte vor Rügen, die dort für eine immense Umweltzerstörung sorgen würden. Stattdessen brauchen wir einen Klimastresstest für alle weiteren LNG-Projekte sowie einen Bau- und Planungsstopp.“

Das Rechtsgutachten, das Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm im Auftrag der DUH erstellt hat, zeigt auf, dass auch ohne eigenes Beschleunigungsgesetz die Planung und der Bau von LNG-Terminals möglich wären – nach den Vorschriften, die auch sonst für alle übrigen Großanlagen gelten. Ein beschleunigter Bedarf, der heute noch im Einklang mit einschlägiger Rechtsprechung für LNG-Vorhaben qua Gesetz festgestellt werden könnte, besteht dagegen absehbar und auf valider Grundlage nicht mehr. Sollte das LNG-Beschleunigungsgesetz in seiner jetzigen Form mit der gesetzlich vorgesehenen Umstellung der Terminals bis zum 31. Dezember 2043 bestehen bleiben oder sogar noch erweitert werden, droht ein massiver fossiler Lock-In, der unvereinbar ist mit dem Klimaschutzgesetz sowie Artikel 20a des Grundgesetzes. Darüber hinaus verkürzt das Gesetz Beteiligungsfristen, senkt die Hürden für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn, erlaubt Bau und Planung von schwimmenden LNG-Terminalschiffen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und bricht damit geltendes Europarecht.

Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: „Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat die Bundesregierung schon jetzt großen Schaden angerichtet. Statt die Sicherstellung der Energieversorgung und die Bekämpfung der Klimakrise zusammenzudenken, spielt der Gesetzgeber beides gegeneinander aus. In den von uns beobachteten Verfahren führt das Gesetz dazu, dass Umweltprüfungen ausbleiben oder in extrem schlechter Qualität erfolgen. Ein Beispiel ist die Erlaubnis zum Einsatz von Chlor-Biozid direkt neben dem Nationalpark Wattenmeer in Wilhelmshaven. Es ist kaum denkbar, dass dies in einem regulären Verfahren jemals genehmigt worden wäre. Die Bundesregierung muss jetzt einen Schlussstrich ziehen. Die Beteiligungsrechte der betroffenen Menschen und Umweltverbände sowie der Erhalt von einzigartigen Schutzgebieten dürfen nicht weiter für eine unnötige LNG-Überkapazität geopfert werden.“

Link:

Das Gutachten finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 433 40 14, zerger@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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