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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe zur Revision gegen Nitrat-Urteil im Ems-Gebiet: „Bundesländer dürfen Gewässerschutz nicht auf die lange Bank schieben

Montag, 22.01.2024
© motivjaegerin1 / Fotolia

Berlin, 22.1.2024: Am 22. November 2023 gab das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wegen zu hoher Nitratwerte im Ems-Gebiet statt. Dem Urteil zufolge müssen die Länder wirksame Maßnahmen zur schnellstmöglichen Senkung der Nitratwerte im Grundwasser ergreifen. Die Länder haben nun Revision gegen das Urteil eingelegt.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dürfen die Revision nicht zum Vorwand nehmen, notwendige Maßnahmen für den Gewässerschutz weiterhin auf die lange Bank zu schieben. Jeder weitere Tag, an dem nichts gegen die hohe Nitratbelastung im Ems-Gebiet unternommen wird, gefährdet unser Trink- und Grundwasser. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für Nitratbelastungen im Grundwasser flächendeckend zu erreichen, braucht es jetzt neue wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffüberschüsse. Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zum Schutz von Grund- und Trinkwasser bestätigen wird.

Hintergrund:

Die Nitratklage der DUH ist die erste Klage gegen ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist damit ein Präzedenzfall, der grundlegende Fragestellungen der wasserrechtlichen Maßnahmenplanung erstmalig gerichtlich beleuchtet.

Kontakt:


Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de


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