Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe zum Solarpaket I: Überfällige Verbesserungen, gravierende Leerstellen und massive Aufweichungen bei Umweltstandards
Berlin, 23.4.2024: Voraussichtlich Ende der Woche soll der Bundestag das Solarpaket I verabschieden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das Vorhaben überwiegend positiv, kritisiert jedoch gravierende Leerstellen bei den Themen Solarstandard für Gebäudedächer und Energy Sharing sowie den Abbau von Umweltstandards bei der Windenergie auf See. Konkret begrüßt die DUH Verbesserungen für Mieterstromprojekte, Balkonkraftwerke und Biodiversitätsstandards bei Freiflächenanlagen.
So wird die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung mit Solarenergie zahlreiche Mieterstromprojekte wirtschaftlich machen, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern. Die DUH begrüßt auch die Vereinfachungen im Bereich Balkonkraftwerke: vereinfachte Anmeldung, Erhöhung der Leistungsgrenze auf 800 Watt und übergangsweise Duldung rückwärtslaufender Zähler. Weiterhin überfällig bleibt ein umfassender bundesweiter Solarstandard für Gebäude, um die Ausbaugeschwindigkeit auf ungenutzten und versiegelten Dachflächen zu erhöhen. Die DUH fordert, den Solarstandard für alle Gebäudetypen (Gewerbe, Wohngebäude und öffentliche Gebäude) früher und umfassender als in der EU-Gebäuderichtlinie vorgesehen umzusetzen: im Neubau und bei Vollsanierungen ab sofort. Auch Energy Sharing – das gemeinschaftliche Erzeugen und Verbrauchen von erneuerbarem Strom unter Nutzung des öffentlichen Netzes – wurde im Solarpaket I ausgeklammert und kann daher so keinen Beitrag leisten zum dezentralen Ausbau und der Akzeptanz der Erneuerbaren.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Bei aller verständlichen Euphorie zur lang ersehnten Verabschiedung des Solarpakets I: Dieser Gesetzesentwurf ist nicht der dringend benötigte große Wurf. Das Gesetz war bereits vor über einem Jahr angekündigt worden. Und jetzt klaffen trotzdem große Leerstellen im Gesetzesvorschlag: Der fehlende Solarstandard für Gebäudedächer und die von vorneherein ausgeklammerte Regelung zum Energy Sharing sind zwingend notwendig, um den Solar-Turbo am Gebäude zu zünden. Und auch die sehr guten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke haben leider einen entscheidenden Haken: Die Zustimmungspflicht durch die Vermieterinnen und Vermieter bleibt bestehen. In dem separaten Gesetzesvorhaben des Bundesjustizministeriums sind keine ausreichenden Kriterien definiert, was legitime Gründe für die Ablehnung eines Balkonkraftwerks sein können und was nicht. Das Solarpaket II muss diese Lücken in dieser Legislaturperiode schließen.“
Für den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien gibt es Licht und Schatten im Solarpaket I: Klar begrüßenswert ist die Einführung eines Biodiversitätsstandards für Freiflächen-Solaranlagen, der eine solide Grundlage legt, Natur- und Klimakrise Hand in Hand zu lösen. Gleichzeitig sind in letzter Minute weitreichende Änderungen für Windenergie an das Solarpaket angehängt worden: das betrifft den Ausbau an Land und insbesondere auf See. Fast alle ausgewiesenen Flächen werden in „Beschleunigungsgebiete“ umgewandelt, wodurch im Zulassungsverfahren die Prüfungen der Umweltverträglichkeit und des Artenschutzrechts dauerhaft entfallen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist gut, dass das Solarpaket I für PV-Freiflächenanlagen endlich Mindestanforderungen für Naturschutz und Artenvielfalt auf den dadurch genutzten Flächen enthält. Problematisch ist, dass mit dem Solarpaket in letzter Minute umfassende ‚Beschleunigungsgebiete‘ für Windenergie eingeführt wurden, in denen notwendige Umweltprüfungen zukünftig weitgehend entfallen. Das betrifft Windenergie an Land und im besonderen Maße den Ausbau auf See, wo die selbst von der Industrie geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt. Der Fokus zur Beschleunigung von Offshore-Wind sollte vielmehr auf dem Ausbau der Stromleitungen für die Netzanbindung liegen.“
Um den weitreichenden Entfall von Umweltprüfungen im Hauruck-Verfahren zu stoppen, fordert die DUH, die Paragrafen §6a Windflächenbedarfsgesetz und §8a Windenergie-auf-See-Gesetz ersatzlos aus dem Solarpaket zu streichen.
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de