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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe setzt sich im Streit um Luftreinhaltung an Baustelle Stuttgart 21 durch

Berlin, Dienstag, 24.05.2011

Eisenbahnbundesamt muss nach gerichtlichen Hinweisen den Einsatz von Dieselpartikelfiltern besser überwachen – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft Deutscher Bahn fortgesetzte Gesundheitsgefährdung der Anwohner vor – Nach Erfolg des Klägers im Dezember 2010 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatte das vom VG zur Überwachung verpflichtete Eisenbahnbundesamt seine Pflichten nur unzureichend erfüllt – DUH setzt nun auf neue Landesregierung in Baden-Württemberg

Nach monatelangen Hinhaltemanövern muss das Eisenbahnbundesamt (EBA) als zuständige Aufsichtsbehörde die Ausrüstung von auf der Baustelle Stuttgart 21 eingesetzten Baumaschinen und Baufahrzeugen mit Dieselrußfiltern strenger überwachen. Das ist das Ergebnis einer erneuten Intervention des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Das Gericht wies das EBA darauf hin, dass bei der Überwachung künftig so zu verfahren ist, wie es der Rechtsauffassung des klagenden Bürgers und der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) entspricht. Das EBA hat daraufhin zugesagt, entsprechend zu verfahren.

In einem Vergleich von Anfang Dezember 2010 hatten sich das EBA und ein von der DUH vertretener Stuttgarter Kläger vor dem Verwaltungsgericht darauf verständigt, dass sämtliche Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen auf der Baustelle S 21 mit Dieselfiltern ausgerüstet sein müssen, sofern die jeweilige Fahrzeug- und Maschinenart am Markt mit einem serienmäßigen Filter verfügbar ist. Der Vergleich verpflichtete die Deutsche Bahn, ab Anfang Februar 2011 so zu verfahren. Obwohl der Kläger und die DUH eine erhebliche Zahl von Verstößen gegen die Verpflichtung dokumentierten, schritt das EBA bei vielen Verstößen nicht ein und begründete dies damit, dass für das jeweilige Fahrzeug kein Partikelfilter zu beschaffen sei. Die DUH und der klagende Bürger wiesen demgegenüber darauf hin, dass diese Herangehensweise nicht dem gerichtlichen Vergleich entspricht, da es Fahrzeuge und Maschinen gibt, die einen Filter besitzen und zu dem jeweiligen Bauzweck eingesetzt werden können. Wenn das Fahrzeug einer bestimmten Baufirma nicht mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden kann, muss sich die Firma entweder neue Baumaschinen (mit Filter) besorgen oder es muss eine Neuausschreibung der Bauleistungen an Firmen erfolgen, die in der Lage sind, Baumaschinen mit Filter einzusetzen. Im Rahmen des daraufhin beim Verwaltungsgericht gestarteten Vollstreckungsverfahrens teilte das Gericht die Rechtsauffassung der DUH. Das Eisenbahnbundesamt sagte zu, künftig in diesem Sinne zu verfahren. Der Vollstreckungsantrag konnte daher zurück genommen werden.

Die Deutsche Bahn gefährdet die Gesundheit der Anwohner von Stuttgart 21. Die zweifelsfreien Rechtsverstöße sind ihr offenbar einerlei. Es ist ärgerlich und bezeichnend zugleich, dass die Deutsche Bahn als Bauherrin und das EBA als Aufsichtsbehörde gerichtliche Vereinbarungen ignorierten“, zeigte sich DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch verärgert darüber, dass die DUH ein weiteres Mal per Gerichtsverfahren Recht und Gesetz habe durchsetzen müssen. Das EBA habe erst eingelenkt, als die DUH erdrückende Beweise für die fortgesetzten Verstöße gegen den Anfang Dezember 2010 vor dem VG Stuttgart beschlossenen Vergleich vorgelegt habe.

Große Hoffnungen setzt die DUH auf die neue baden-württembergische Landesregierung: “Wir gehen davon aus, dass im Rahmen eines ehrlichen Stresstests für S 21 sich die von den Umweltverbänden seit Jahren befürchteten erheblichen Mehrkosten bestätigen,  das Bahnhofsprojekt noch gestoppt und die Baustelle rückabgewickelt werden kann. Dabei werden sicherlich die beiden zuständigen Landesministerien genau darauf achten, dass keine Maschinen oder Fahrzeuge auf der Baustelle betrieben werden, die nicht mit der modernsten Abgasreinigung ausgestattet sind”, so Resch.

Über Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger hat die DUH das EBA aufgefordert künftig auf Grundlage der aktuellen „Hinweise“ des Gerichts zu verfahren und dazu eine Zusage des EBA erhalten. Klinger: „Das EBA ist als Aufsichtsbehörde verantwortlich für die Umsetzung des gerichtlichen Vergleichs. Nach den ergänzenden Hinweisen des Gerichts sieht man sich im EBA endlich bemüßigt, die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Vergleich künftig vollständig zu überwachen und durchzusetzen.“

Hintergrund des für die DUH aufwendigen Rechtsstreits sind die gravierenden Folgen hoher Feinstaubbelastungen in Ballungsräumen. Die EU und die Weltgesundheitsorganisation gehen allein in Deutschland von jährlich 75.000 vorzeitigen Todesfällen aus. Im konkreten Fall sind insbesondere Bauarbeiter, die den ganzen Tag an der Baustelle arbeiten, hoch belastet. Darüber hinaus gehört Stuttgart zu den am stärksten von Feinstaub und NO2 belasteten Städten. An der Messstelle am in unmittelbarer Nachbarschaft zur Baustelle S 21 gelegenen Neckartor wurden die EU-Grenzwerte 2010 insgesamt 103 Mal überschritten – so oft wie an keiner anderen Messstelle in Deutschland.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin,
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Schaperstraße 15, 10719 Berlin
Tel. 030 88472-80, 0171 2435458, klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 0302400867-0, Mobil: 0171 5660577, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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