pageBG

Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe reicht Klage für „Saubere Luft“ in Nürnberg ein

Mittwoch, 26.06.2019 Dateien: 1

Anhaltend hohe Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in Nürnberg – DUH klagt gegen den Freistaat Bayern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Grenzwerts

© ssuaphoto

Berlin/Nürnberg, 26.6.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen den Freistaat Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zur Durchsetzung der „Sauberen Luft“ in Nürnberg eingereicht. In Nürnberg wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg /m³) im Jahresmittel seit Inkrafttreten des Grenzwerts in 2010 in jedem Jahr erheblich überschritten. An der offiziellen Messstation in der Von-der-Tann-Straße wurde im Jahresmittel 2018 ein NO2-Wert von 46 µg/m3 gemessen, 2017 lag er bei 43 µg/m3. Ziel der Klage für „Saubere Luft“ ist die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwerts noch im Jahr 2019.

Sowohl aus Passivsammlermessungen als auch aus Modellierungen ergibt sich, dass sich die hohe Immissionsbelastung nicht auf den Messstandort Von-der-Tann-Straße beschränkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26. Juni 2019 bestätigt, dass an den Stellen mit der höchsten NO2-Belastung gemessen werden muss. Auch müssen Gerichte prüfen, ob die durch die Bundesländer und Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die Orte mit der höchsten Belastung darstellen. Die DUH wird im Rahmen des Verfahrens für saubere Luft in Nürnberg die Überprüfung der aufgestellten Messstationen einfordern.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Freistaat trickst und täuscht seine Bürger bei der Belastung der innerstädtischen Luft mit dem Dieselabgasgift NO2. So wird in größeren bayerischen Städten, darunter auch Nürnberg, nicht an den Orten mit der höchsten Belastung gemessen. Die Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg haben ein Recht auf ‚Saubere Luft‘ und Schutz vor krankmachenden Dieselabgasen. Mit unserer Klage wollen wir für alle Nürnberger Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf geltendes Recht umsetzen und die Einhaltung des NO2-Grenzwerts im gesamten Stadtgebiet spätestens Ende 2019 durchsetzen. Unumgänglich ist dabei ein umfassendes Fahrverbot für schmutzige Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge bis einschließlich Abgasstandard Euro 5.“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ höchstrichterlich festgelegt. Die „Saubere Luft“ in Nürnberg ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die vorgeschriebenen NOx-Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen. Erhalten die Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller und sind diese damit im Straßenbetrieb so sauber, dass sie Grenzwerte einhalten, wären die Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen.

In Nürnberg gibt es zwei offizielle Messstationen im verkehrsnahem Gebiet. Eine Modellierung der NO2-Belastung im gesamten Stadtgebiet, die im Rahmen des Masterplans für Nürnberg erstellt wurde, zeigt eindeutig, dass eine Vielzahl von Straßenabschnitten in Nürnberg den rechtlichen Grenzwert von 40 µg NO2/m3 im Jahr 2017 deutlich überschritten haben. Diese Belastung hält laut Modellierung der prognostizierten NO2-Belastung für das Jahr 2020 weiterhin an.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betont: „Der Europäische Gerichtshof hat heute nochmal deutlich gemacht, dass die Zeit der Ausreden endlich vorbei ist. Auch der Freistaat Bayern ist an Recht und Urteile gebunden und sollte sich schnellstmöglich daran erinnern.“

Darüber hinaus hat die DUH am 26. Juni 2019 zu Passau und Regensburg Anträge auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne bei der Regierung von Niederbayern und der Regierung der Oberpfalz gestellt. Fällt die Antwort nach Ablauf der 4-Wochen-Frist am 29. Juli 2019 nicht entsprechend aus, zieht die DUH auch hier eine Klage in Erwägung.

Links:

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de  

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com  

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de 

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz