pageBG

Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert verbindlichen Einsatz von Partikelfiltern in Baumaschinen in Baden-Württemberg

Berlin, Montag, 15.06.2015 Dateien: 1

Kritik an aktuellem Regelungsentwurf des Landesverkehrsministers Hermann – DUH-Umfrage belegt: Alle Bundesländer ignorieren Gesundheitsgefahr durch rußende Baumaschinen

© Alen Ajan / Fotolia
© Alen Ajan / Fotolia

Kein Bundesland geht entschieden gegen gesundheitsschädliche Abgasemissionen aus Baumaschinen vor. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei den zuständigen Stellen der Länder. Besonders kritisiert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation den neuen Verordnungsentwurf aus Baden-Württemberg. Dieser bleibt weit hinter den Anforderungen eines umfassenden Schutzes von Anwohnern und Arbeitern zurück, wie die DUH in einer heute übermittelten Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung kritisiert. Sie fordert deshalb einen verbindlichen Einbau von Dieselpartikelfiltern für alle Baumaschinen.

Der am 12. Mai 2015 veröffentlichte Entwurf der Luftqualitätsverordnung-Baumaschinen für Baden-Württemberg enthält in seiner jetzigen Form keine Filterpflicht für Baumaschinen und ist deshalb kein gutes Beispiel für die Luftreinhaltung und den Arbeitsschutz. Darüber hinaus beschränkt sich die Anwendbarkeit der Regelung nur auf bestimmte Maschinenarten und auf die fünf Gebiete Ludwigsburg, Markgröningen, Reutlingen, Stuttgart und Tübingen. Dadurch nimmt die Landesregierung dem Großteil der Baden-Württembergischen Kommunen die Möglichkeit, überhaupt Anforderungen an eine verbesserte Abgasreinigung für Baumaschinen zu stellen.

„Die Landesregierung selbst bestätigt im Vorblatt des Entwurfes, dass die aktuelle Luftreinhaltesituation ein deutlich strengeres Vorgehen notwendig machen würde. Doch anstatt dieser Erkenntnis zu folgen, legt sie eine schwaches Papier vor, dass außer bürokratischem Aufwand keinen Effekt haben wird und nicht zum Gesundheitsschutz beiträgt. Die Landesregierung muss den Entwurf noch dringend nachbessern“, fordert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

Die DUH fordert eine für alle Beteiligten nachvollziehbare, landesweit einheitliche Regelung, die einen verbindlichen Einsatz von Partikelfiltern vorschreibt. Eine Beschränkung auf bestimmte Maschinen- und Gerätearten sei nicht nachvollziehbar und erhöhe unnötig den bürokratischen Aufwand für Behörden und Unternehmer sowohl bei Ausschreibungen als auch bei der Kontrolle der Umsetzung, so Resch weiter.

„Die vorgelegte Regelung ist umso ärgerlicher, da nicht nur im Nachbarland Schweiz sondern auch im Herzen der Landeshauptstadt auf der Großbaustelle Stuttgart 21 seit mehreren Jahren gute Erfahrungen mit dem umfassenden Einsatz von Partikelfiltern gemacht wurden“, erklärt  der internationale Verkehrsberater Axel Friedrich. „Die wissenschaftlichen Studien und die guten Beispiele aus der Praxis zeigen, dass es notwendig und möglich ist, auch bei Baumaschinen die ultrafeinen Rußpartikel durch den Einsatz von Filtertechnologie auf nahezu Null zu reduzieren.“

Dass auch die anderen Bundesländer ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Bürger nicht nachkommen, verdeutlicht die aktuelle Umfrage der DUH. Bislang haben nur Berlin, Bremen und Thüringen für die Stadt Erfurt überhaupt Emissionsvorgaben für Baumaschinen erlassen. Jedoch sehen diese nicht wie von den Umweltverbänden und der Gewerkschaft IG BAU seit 2011 gefordert, einen verbindlichen Einsatz von Dieselpartikelfiltern bei allen Baumaschinen vor. Nach dem Stand der Technik stellt nur der Einbau von Partikelfiltern eine Emissionsreduktion von ultrafeinen Partikeln um mehr als 99 Prozent sicher und ist geeignet, die besonders gesundheitsschädlichen Partikel zurückzuhalten.

Hintergrund:

Partikelemissionen und Ruß aus Baumaschinen haben einen hohen Anteil an der lokalen Feinstaubbelastung in Städten. Sie wirken sich negativ auf das Herz-Kreislaufsystem aus und erhöhen das Krebsrisiko. Bereits vor Jahren hat das Helmholtz-Institut in München festgestellt, dass Bauarbeiter, die in direktem Umfeld von dieselbetriebenen Baumaschinen tätig sind, einem doppelt hohen Risiko ausgesetzt sind, an Krebs zu erkranken. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte 2012 die krebserzeugende Wirkung von Dieselruß bestätigt.

Ultrafeine Partikel, wie sie auch von Baumaschinen ohne entsprechende Abgasreinigung in hoher Anzahl ausgestoßen werden, verursachen neusten Studien des Helmholtz-Instituts aus dem März 2015 zufolge beim Menschen schon nach wenigen Minuten negative Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System.

Die Stellungnahme der DUH im Rahmen der Kampagne „Rußfrei fürs Klima“ und des EU-Projekts Clean Air finden Sie am Ende dieser Seite. Weitere Informationen und Ergebnisse von Schadstoffmessungen an Baustellen finden Sie im Hintergrundpapier zu Rußemissionen aus Baumaschinen http://www.russfrei-fuers-klima.de/themen/baumaschinen/ 

Kontakt:

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater
Mobil: 0152 29483857, E-Mail: axel.friedrich.berlin@gmail.com

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, E-Mail: hufeisen@duh.de

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz