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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert mehr Umweltschutz im Wertstoffgesetz

Berlin, Donnerstag, 22.10.2015 Dateien: 1

Kritik an fehlenden Anreizen zur Abfallvermeidung, niedrigen Sammelquoten und unzureichenden Maßnahmen zur Mehrwegförderung – Wertstofferfassung und -entsorgung gehören unter staatliche Kontrolle

© Marggraf / DUH
© Marggraf / DUH

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den gestern (21.10.2015) vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Entwurf für ein Wertstoffgesetz. Die Erweiterung der bisherigen Sammlung von Verkaufsverpackungen auf stoffgleiche Produkte, wie z.B. die Bratpfanne oder das Plastikspielzeug, ist seit vielen Jahren überfällig. Nach Einschätzung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fehlen im aktuellen Arbeitsentwurf jedoch ehrgeizige Sammelziele sowie Strategien, um Abfälle zu vermeiden und Mehrweg zu fördern.

„Das Sammeln von Verkaufsverpackungen und Produkten darf kein Selbstzweck sein, denn an erster Stelle steht deren Vermeidung. Abfallvermeidung ist keine unverbindliche Wunschvorstellung, sondern ein gesetzliches Ziel. Umso bedauerlicher ist es, dass der aktuelle Entwurf des Wertstoffgesetzes keine konkreten oder verbindlichen Vorgaben hierzu macht“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Produkte die Abfälle vermeiden, wie umweltfreundliche Mehrwegflaschen, werden durch den Gesetzentwurf nicht nachhaltig gefördert. Vorgesehen ist, zur besseren Unterscheidbarkeit Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen mit Schildern am Regal zu kennzeichnen. Aus Sicht der DUH ist es sinnvoller und einfacher umsetzbar, den Hinweis auf Einweg oder Mehrweg auf dem Produkt anzubringen. Zusätzlich ist die Einführung einer Lenkungsabgabe in Höhe von 20 Cent auf alle Einweggetränkeverpackungen notwendig. Bereits seit 2004 gibt es auf Alkopops eine solche Lenkungsabgabe zusätzlich zum Einwegpfand.

„Das im Entwurf des Wertstoffgesetzes festgelegte Sammelziel von 25 kg Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen pro Kopf und Jahr ist ein Rückschritt und kein Fortschritt. Denn bereits heute sammelt jeder Bürger mehr als 35 kg Verkaufsverpackungen pro Jahr. Berücksichtigt man die vom Gesetzgeber geschätzte Sammelmenge von 5 kg stoffgleichen Nichtverpackungen, dann müsste die Sammelquote mit 40 kg pro Kopf und Jahr viel höher sein“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Problematisch ist, dass Anreize für den Einsatz von Recyclingmaterialien fehlen. Ansätze zur ökologischen Ausrichtung der Lizenzentgelte beziehen sich nur darauf, ob die Produkte Recyclingfähig sind, jedoch nicht auf deren Rezyklatanteil. „Wenn der Einsatz von Recyclingmaterial wirtschaftlich nicht attraktiv gemacht wird, dann braucht sich keiner zu wundern, wenn noch viel zu häufig auf Neumaterial zurückgegriffen wird“, kritisiert Fischer.

Die DUH hält es für bedenklich, dass die Kontrolle über die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen dem Handel und den Herstellern übertragen werden soll. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf sollen im entscheidenden Gremium der zentralen Stelle acht Vertreter der Hersteller sitzen und fünf Vertreter des Bundes, der Länder und Kommunen als Gäste teilnehmen. „Eine zentrale Stelle mit Register- und Kontrollfunktion zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung und Entsorgung von Verpackungen sowie Produkten muss unter staatliche Kontrolle gestellt werden. Niemand käme im Straßenverkehr auf die Idee, dass Alkoholsünder sich am Steuer selbst kontrollieren. Eine Selbstkontrolle durch den Handel und Verpackungshersteller kann nicht funktionieren“, sagt Resch.

Das Positionspapier der DUH zum Wertstoffgesetz finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de

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