Pressemitteilung
Berliner Radwegestopp: Senatsverwaltung muss nach Klage der Deutschen Umwelthilfe Akteneinsicht gewähren
Berlin, 13.5.2024: Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in Akten zum Radwegestopp geben. Dies urteilte das Verwaltungsgericht Berlin und bestätigte damit die Klage der DUH gemäß Informationsfreiheitsgesetz. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte verlangt, die verkehrsrechtliche Anordnung für den Radweg in der Stubenrauchstraße in Neukölln einzusehen. Dies verweigerte die Senatsverwaltung rechtswidriger Weise. Der Radweg zählt zu drei Projekten, die auch nach der teilweisen Aufhebung des von der kürzlich zurückgetretenen Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) verhängten Radwegestopps weiterhin ausgesetzt bleiben. Alle drei Projekte sind bereits straßenverkehrsrechtlich angeordnet und könnten somit sofort umgesetzt werden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit unserer erfolgreichen Klage und dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts ist es amtlich: Die Senatsverwaltung schreckt auch vor Rechtsbrüchen nicht zurück, um ihre ideologische Anti-Fahrrad-Politik durchzudrücken. Durch die Akteneinsicht können wir jetzt prüfen, welche Gründe es geben soll, um einen bereits verkehrsrechtlich angeordneten Radweg plötzlich zu stoppen. Wir erwarten von der designierten Verkehrssenatorin Ute Bonde, den rückwärtsgewandten Kurs ihrer Vorgängerin umzukehren und endlich grünes Licht für die Verkehrswende zu geben. Wir fordern den zügigen Bau aller gestoppten und verzögerten Radwege. Der Autoverkehr in Berlin ist um 14 Prozent zurückgegangen – dem muss auch auf der Straße Rechnung getragen werden. Autospuren müssen mindestens in diesem Umfang schnell und unbürokratisch in geschützte Radwege umgewandelt werden.“
Zur Freigabe der anderen Radweg-Projekte hatten von der DUH unterstützte Rechtsmittel entscheidend beigetragen.
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