pageBG

Pressemitteilung

Berliner Radwegestopp: Senatsverwaltung muss nach Klage der Deutschen Umwelthilfe Akteneinsicht gewähren

Montag, 13.05.2024

• Klage der Deutschen Umwelthilfe erfolgreich: Verwaltungsgericht Berlin verurteilt Senatsverwaltung, Akten zu gestopptem Radweg in Berlin Neukölln herauszugeben

• Zurückhalten der Akten durch Senatsverwaltung war rechtswidrig und Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz

• DUH prüft nun Anordnung und fordert Umsetzung aller noch immer von der CDU gestoppten Radwege

© Kara/stock.adobe.com

Berlin, 13.5.2024: Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in Akten zum Radwegestopp geben. Dies urteilte das Verwaltungsgericht Berlin und bestätigte damit die Klage der DUH gemäß Informationsfreiheitsgesetz. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte verlangt, die verkehrsrechtliche Anordnung für den Radweg in der Stubenrauchstraße in Neukölln einzusehen. Dies verweigerte die Senatsverwaltung rechtswidriger Weise. Der Radweg zählt zu drei Projekten, die auch nach der teilweisen Aufhebung des von der kürzlich zurückgetretenen Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) verhängten Radwegestopps weiterhin ausgesetzt bleiben. Alle drei Projekte sind bereits straßenverkehrsrechtlich angeordnet und könnten somit sofort umgesetzt werden.

Jürgen Resch
, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit unserer erfolgreichen Klage und dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts ist es amtlich: Die Senatsverwaltung schreckt auch vor Rechtsbrüchen nicht zurück, um ihre ideologische Anti-Fahrrad-Politik durchzudrücken. Durch die Akteneinsicht können wir jetzt prüfen, welche Gründe es geben soll, um einen bereits verkehrsrechtlich angeordneten Radweg plötzlich zu stoppen. Wir erwarten von der designierten Verkehrssenatorin Ute Bonde, den rückwärtsgewandten Kurs ihrer Vorgängerin umzukehren und endlich grünes Licht für die Verkehrswende zu geben. Wir fordern den zügigen Bau aller gestoppten und verzögerten Radwege. Der Autoverkehr in Berlin ist um 14 Prozent zurückgegangen – dem muss auch auf der Straße Rechnung getragen werden. Autospuren müssen mindestens in diesem Umfang schnell und unbürokratisch in geschützte Radwege umgewandelt werden.“

Zur Freigabe der anderen Radweg-Projekte hatten von der DUH unterstützte Rechtsmittel entscheidend beigetragen.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz