© Wonderful pictures / Adobe Stock

Kämpfe mit uns für plastikfreie Städte!

Coffee-to-go-Becher, Burgerboxen oder Pizzakartons – in unserem Alltag treffen wir überall auf Verpackungen für den schnellen Gebrauch. Alleine in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher, 4,5 Milliarden Einweg-Essensverpackungen und 2,9 Milliarden Einweg-Besteckteile verbraucht. Die Folge: Es werden Unmengen an Ressourcen verschwendet, die Klimakrise spitzt sich zu und der öffentliche Raum wird zur Müllhalde. Der Straßenmüll in unseren Städten besteht mittlerweile zu mehr als 40 Prozent aus Einweg-Verpackungen. Für die Reinigung und Entsorgung müssen laut dem Verband Kommunaler Unternehmen Städte und Gemeinden 720 Millionen Euro jährlich ausgeben! Das ist ein Viertel der gesamten Kosten für die Stadtreinigung.

Werde aktiv gegen die Müllflut bei dir vor Ort!

Weil die Bundesregierung im Kampf gegen Einweg-Müll seit Jahren nicht genug tut, sind vor allem Städte gefordert, der Flut aus Einwegverpackungen etwas entgegenzusetzen. Bisher werden umweltfreundliche Mehrwegalternativen – trotz seit 2023 geltender Mehrwegangebotspflicht – von der Gastronomie nur halbherzig angeboten und daher auch nicht ausreichend genutzt. Das liegt nicht nur an scheunentorgroßen Schlupflöchern im Gesetz, sondern auch an fehlenden Anreizen zur Nutzung. Aber die Stadt Tübingen macht vor, wie es geht: Seit der Einführung einer Steuer auf Einweg-to-go-Verpackungen nahm die Vermüllung ab und die Verwendung von Mehrweg rasant zu. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach der Klage einer McDonald’s-Franchisenehmerin klargestellt, dass die Erhebung solch einer Steuer zulässig ist. Die Franchisenehmerin hat daraufhin zwar Beschwerde vor dem Verfassungsgericht eingelegt, Verpackungssteuern gelten während des Prozesses aber weiterhin. Sorgen, dass die gesamten Einnahmen aus kommunalen Verpackungssteuern automatisch zurückgezahlt werden müssen, sollte das Bundesverfassungsgericht diese als rechtswidrig erklären, sind unbegründet: Die Steuern müssen lediglich in den Fällen zurückgezahlt werden, wenn sie entweder nur vorläufig erhoben wurden, bei der Zahlung Widerspruch eingelegt oder gegen einen Widerspruchsbescheid innerhalb der dafür geltenden Frist Klage erhoben wurde. Das bestätigt ein von uns bei der renommierten Kanzlei Geulen & Klinger in Auftrag gegebener rechtgutachterlicher Vermerk.

Auch der ab 2024 geltende Einwegkunststofffonds ist kein Grund, mit der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer abzuwarten, wie ein weiteres von uns in Auftrag gegebene Gutachten belegt. Städte müssen also keine unzulässige Doppelabgabepflicht durch kommunale Verpackungssteuern befürchten. Mit diesem rechtlichen Rückenwind sollten nun so viele Städte und Gemeinden wie möglich nachziehen!

Die Städte Konstanz und Heidelberg sowie die Gemeinde Kleinmachnow haben sich bereits dazu entschlossen, dem Tübinger Beispiel zu folgen und zum 1. Januar 2025 kommunale Verpackungssteuern einzuführen. Unsere Umfrage bei 400 Städten hat ergeben, dass aktuell 26 Städte die Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen prüfen – beispielsweise München, Freiburg und Nürnberg. Mach jetzt Druck und stelle einen Antrag für eine kommunale Verpackungssteuer bei dir vor Ort!

Jetzt Antrag stellen

Wie plastikfrei ist deine Stadt?

Du fragst dich, was deine Stadt bislang tut, um unnötige Einweg-Verpackungen zu verbannen? Mit unserer Initiative „Plastikfreie Städte“ haben wir jetzt insgesamt 400 deutsche Städte aufgefordert, abfallvermeidende Maßnahmen umzusetzen. In unserer interaktiven Karte zeigen wir dir, welche Städte bisher in Richtung Plastikfreiheit vorangehen und wo noch dringender Nachholbedarf besteht. Wie genau du dich durch die Karte navigieren kannst, zeigen wir dir hier.

An dieser Stelle binden wir Inhalte von Drittanbietern an. Die Inhalte können nur dargestellt werden, wenn Sie externe Cookies akzeptieren. Ihre Cookie-Einstellungen können Sie hier bearbeiten.

Unser Fazit bislang: Da geht noch mehr! Die meisten Städte zeigen in unserem Sternesystem noch großes Verbesserungspotential. Im Durchschnitt haben die teilgenommenen Städte knapp einen Stern von vier möglichen erhalten. Fast die Hälfte der angesprochenen Städte und Landkreise ist untätig geblieben oder war nicht einmal bereit, sich den Fragen der DUH zu stellen. Spitzenreiter unserer Bewertung ist Erlangen mit 3 Sternen. Weitere vorbildhafte Städte mit jeweils 2,5 Sternen sind Tübingen, Lübeck, München, Osnabrück und Siegen. Nach unseren Umfragen ist das Mehrweggebot für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund die häufigste umgesetzte Maßnahme, wie beispielsweise in Lübeck, Osnabrück, Essen, Tübingen, Regensburg, München, Erlangen, Straubing, Cottbus und Berlin.
Wir bleiben an den Städten dran. Weitere Entwicklungen und Erfolge aktualisieren wir regelmäßig. Schau also gerne wieder vorbei!

Wie werden Städte plastikfrei?

Die Lösung unseres Abfallproblems liegt auf der Hand: Mehrwegsysteme vermeiden Abfälle, sorgen für weniger Müll im öffentlichen Raum und sind dabei besonders klimafreundlich. Nach Berechnungen der DUH können allein durch die bundesweite Nutzung von Mehrwegbechern, -essensboxen und -geschirr im Vergleich zu Einweg jährlich fast 500.000 Tonnen des Klimagases CO2 eingespart werden. Deswegen fordern wir von den Städten:

  1. Mehrweg muss überall angeboten werden: Städte müssen über Kontrollen und die Sanktionierung von Verstößen sicherstellen, dass Gastronomiebetriebe gesetzliche Vorschriften zur Mehrwegangebotspflicht einhalten und Mehrweg-Takeaway-Verpackungen anbieten
  2. Einweg darf keine kostengünstige Alternative mehr sein: Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen
  3. Ämter müssen mit gutem Beispiel vorangehen: Keine Einweg-Plastikflaschen, kein Einweg-Geschirr sowie -besteck in der öffentlichen Beschaffung
  4. Feste, Märkte und Sport-Events dürfen keine Müllberge verursachen: Mehrweggebot für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

Zudem fordern wir, dass Einweg-Pfand auf Plastikflaschen und Getränkedosen durchgesetzt und konsequenter vollzogen wird. Ordnungswidrig verkaufte Einweggetränkeverpackungen ohne Pfand landen häufig in der Umwelt und verbleiben dort oft jahrelang.

Bundesweit eingeführte Maßnahmen wie das Verbot einzelner Einweg-Produkte, wie z.B. Plastikgeschirr oder –strohhalme sowie die seit Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Das liegt zum einen daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden scheunentorgroße Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz, Papier oder Biokunststoff verwendet werden. Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch zu keinem Gramm weniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen.

Einige Städte zeigen bereits vorbildlich, wie Abfallvermeidung geht:

Auf dem richtigen (Mehr-) Weg: Tübingen

In der Universitätsstadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine kommunale Verpackungssteuer. Das heißt, werden Getränke oder Gerichte to go, für den Verzehr vor Ort oder in der Nähe des Verkaufs herausgegeben, wird ein zusätzlicher Betrag fällig. Die Steuerbeträge sind beispielsweise 50 Cent für Einwegbecher und Einwegboxen oder 20 Cent für Einwegbesteck, egal aus welchem Material sie bestehen. Im Stadtbild kann man den entsprechenden Rückgang des Verpackungsmülls deutlich beobachten.

München macht´s vor: Das Oktoberfest setzt auf Mehrweg

Das Münchner Oktoberfest ist das größte Volksfest der Welt. Ob Maß- oder Weinkrug – auf 38 Hektar Wiesn trinken und speisen über sechs Millionen Besucher*innen gänzlich aus Mehrwegbehältnissen. Auch hinter den Kulissen setzen die Veranstalter*innen konsequent auf Mehrwegsysteme und eine vorbildliche Abfalltrennung. Dadurch konnte die Restmüllmenge pro Oktoberfest-Besucher*in auf 145 Gramm gesenkt werden. Schlüssel des Erfolgs ist das in der Münchner Abfallsatzung festgeschriebene Mehrweggebot, das für alle Veranstaltungen im öffentlichen Raum gilt. Durch partnerschaftliche Beratung der Aussteller*innen und wirksame Kontrollen der Vorschriften schafft es das Oktoberfest ein Leuchtturm für abfallarme Veranstaltungen zu sein. 

Einwegfreie Ämter in Hamburg

Seit 2016 dürfen in Hamburger Ämtern, Behörden und Einrichtungen keine Kaffeemaschinen mit Alukapseln, Mineralwasser in Einwegplastikflaschen oder Einweggeschirr eingekauft werden. Dies schreibt Hamburgs Leitfaden für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung vor. Plastikteller und Plastikgabeln sucht man somit in Hamburgs Kantinen vergeblich. Auch die Hamburger Hochbahn fährt grün: Durch die Nutzung von Mehrwegbechern können dort jährlich über eine halbe Million Coffee-to-go-Becher eingespart werden! Mit ihrem Einkaufsvolumen von jährlich rund 220 Millionen Euro leistet die Stadt somit einen Beitrag, nachhaltige Mehrwegprodukte am Markt zu etablieren.

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz