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Pressemitteilung

Gasnetzplanung immer noch ohne Klimaschutz – Deutsche Umwelthilfe fordert gesetzliche Vorgaben zum Ausschluss klimaschädlicher Fehlinvestitionen

Dienstag, 31.01.2023

• Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 nimmt Überkapazitäten bei LNG-Terminals als Planungsgrundlage für Ausbau der Gasleitungen

• Es drohen hohe Kosten für unnötige Leitungen für klimaschädliches Erdgas

• Fernleitungsnetzbetreiber planen nach Wünschen der Erdgas-Lobby und ignorieren Klimaschutz

© Mike Mareen / stock.adobe.com

Berlin, 31.1.2023: In ihrer heutigen Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) 2022-2032 kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH), dass die Fernleitungsnetzbetreiber massive Überkapazitäten beim Import von verflüssigtem Erdgas (LNG) annehmen. Dadurch werden mehr Gasleitungen für den Transport des LNG geplant als notwendig. Dies ist weder klimapolitisch vertretbar noch für die Gaskunden akzeptabel, die diese Leitungen mit den Netzentgelten bezahlen. Die Deutsche Umwelthilfe fordert gesetzliche Vorgaben, um weitere fossile Lock-Ins zu vermeiden. So schießen die angenommenen 182 Gigawatt LNG-Importkapazität weit über das Ziel hinaus. Die Zahl lässt außen vor, dass erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen den Gasbedarf reduzieren werden. Zudem wird unterstellt, dass das weggefallene russische Erdgas allein durch LNG-Importe kompensiert wird, wobei schon jetzt ein Großteil auf anderen Wegen nach Deutschland kommt.

Sascha Müller-Kraenner
, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Netzentwicklungsplan Gas steckt völlig in der Vergangenheit fest. Noch immer diktiert die fossile Gas-Lobby den Gasnetzausbau. Dabei fordert das Energiewirtschaftsgesetz treibhausgasneutrale Infrastrukturen. Diese Vorgabe wird von den Gasnetzbetreibern bisher ignoriert. Die Bundesregierung muss an dieser Stelle eingreifen und Vorgaben für eine Anpassung der Gasnetzplanung machen. Die LNG-Kapazitäten müssen sich am realen Bedarf und den Klimaschutzzielen orientieren. Es braucht klare klimapolitische Vorgaben, mit welcher Einspeisung aus welcher Quelle und bis zu welchem Jahr zu rechnen ist. Der aktuelle Vorschlag darf keinesfalls umgesetzt werden. Erst müssen Bedarf und Klimafolgen von unabhängiger Seite ermittelt werden.“

Der Netzentwicklungsplan Gas schlägt zudem die Aufnahme mehrerer geplanter Pipelines in das LNG-Beschleunigungsgesetz vor. Im Falle der LNG-Anlagen hat dies an mehreren Standorten bereits zum weitgehenden Ausschluss der Zivilgesellschaft an sonst üblichen Beteiligungsprozessen geführt. Verkürzte Einwendungsfristen, limitierte oder nicht vorhandene Auslegung von Antragsunterlagen und ein Wegfall wichtiger Umweltprüfungen ermöglichten den LNG-Vorhabenträgern vielerorts, ihre Projekte auch entgegen großer klimapolitischer, nautischer sowie naturschutzfachlicher Bedenken durchzudrücken. Die gleiche Gefahr sieht die DUH nun auch bei den Gasleitungen.

Dazu Nadine Bethge, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz: „Planungsbeschleunigung darf es nur für solche Projekte geben, die Versorgungssicherheit und Klimaschutz zusammen lösen. Für LNG-Anlagen und die daran geknüpften Gasleitungen ist das nicht der Fall. Sinnvoll ist eine Beschleunigung beim Ausbau der Erneuerbaren und bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Sie sind der Schlüssel, um den Bedarf an fossilem Erdgas und fossiler Infrastruktur zu reduzieren bzw. uns ganz davon zu lösen. Mittlerweile sollte klar sein, dass beim Ausbau der LNG-Anlagen heillos übertrieben wurde. Das darf nun keinesfalls bei den Anschlussleitungen fortgesetzt werden.

Hintergrund:

Dem NEP Gas 2022-2032 ist der Szenariorahmen Gas 2022-2032 vorausgegangen. Dieser wurde 2021 konsultiert und im Januar 2022 von der Bundesnetzagentur bestätigt. Aufgrund des russischen Angriffskriegs und den damit verbundenen Herausforderungen für die Erdgasversorgung gab es im Herbst 2022 eine erneute Konsultation des Szenariorahmens Gas 2022-2032 und einer sogenannten Teilbescheidung seitens der Bundesnetzagentur. Der NEP Gas 2022-2032 befand sich bis heute in der öffentlichen Konsultation der Fernleitungsnetzbetreiber. Diese übergeben den NEP Gas 2022-2032 im Anschluss zur Konsultation an die Bundesnetzagentur. Die öffentliche Konsultation seitens der Bundesnetzagentur ist für den Sommer 2023 zu erwarten, die Annahme des NEP Gas 2022-2032 dann zum Ende des Jahres.

Links:

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Nadine Bethge, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz
0160 5337376, bethge@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de 

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