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Pressemitteilung

Tübinger Verpackungssteuer nach Klage von McDonald’s vorerst gestoppt: Deutsche Umwelthilfe fordert bundesweite Lösung gegen Einweg-Flut

Mittwoch, 30.03.2022 Dateien: 4

• Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärt kommunale Verbrauchssteuer für Einweg-to-go-Verpackungen in Tübingen für unzulässig

• Umweltministerin Lemke in der Pflicht: DUH fordert bundeseinheitliche Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-to-go-Verpackungen und ein Einweg-Verbot für Vor-Ort-Verzehr

• Kommunen sollten Möglichkeiten erhalten, auch über Bundesregelungen hinaus die Einweg-Müllflut in ihren Städten zu bekämpfen

• DUH sammelt mehr als 90.000 Unterschriften gegen Einweg-Geschäftsmodell und für Mehrweg in allen McDonald’s-Filialen – Klägerin nimmt Petition nicht an

© Neuschäffer / DUH

Mannheim, 30.3.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, sofort und entschieden gegen die Einweg-Müllflut in den Städten vorzugehen. Anlass ist eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim. Der hat die seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende kommunale Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen für unzulässig erklärt. Die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs steht noch aus und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Klar ist allerdings, dass Kommunen zur Bekämpfung der immer größer werdenden Müllberge aus Einweg-Geschirr, Essensboxen, Getränke- und Coffee-to-go-Bechern das effektivste Lenkungsinstrument in Richtung Mehrweg bis auf weiteres nicht zur Verfügung steht. Deshalb fordert die DUH eine bundeseinheitliche Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-to-go-Verpackungen sowie ein komplettes Einweg-Verbot für den Vor-Ort-Verzehr.

„Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass wir angesichts von Vermüllung, knappen Ressourcen und Klimakrise immer noch mehr Einweg-Müll zulassen. Insbesondere dann, wenn es bereits bestehende und gut funktionierende Lösungen gibt. Es gibt einfach keinen vernünftigen Grund, warum umwelt- und klimaschädliches Einweg-Geschirr beim Vor-Ort-Verzehr in Restaurants und Imbissen überhaupt noch erlaubt ist. Und im to-go-Geschäft funktionieren Mehrweg-Systeme bereits reibungslos, sie müssen nur gefördert und die schädlichen und viel zu billigen Einweg-Verpackungen mit einer Lenkungsabgabe zurückgedrängt werden. Deshalb fordern wir Umweltministerin Lemke auf: Tun sie das einzig richtige und beenden Sie endlich den Einweg-Wahnsinn“, sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Aus Sicht der DUH ist die Verteuerung von Einweg-Geschirr eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Müllflut. Weil die Bundespolitik entsprechende Regelungen bislang versäumt, hatte Tübingen selbst gehandelt und als erste Stadt Deutschlands seit dem 1. Januar 2022 eine Verbrauchssteuer für Einweg-to-go-Verpackungen eingeführt. Dagegen ging McDonald’s in Person der Leiterin der Tübinger Filiale als Klägerin gerichtlich vor.

Dem Fast-Food-Marktführer McDonald’s wirft die DUH vor, die Müllkrise durch sein auf Einweg basiertes Geschäftsmodell weiter zu verschärfen. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte die Verhandlung begleitet und versucht, der Tübinger McDonald’s-Filialleiterin eine Petition mit mehr 90.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu übergeben – für einen Umstieg auf umweltfreundliche Mehrwegverpackungen. Die Filialleiterin nahm die Petition nicht an.

„McDonald’s verursachte im Jahr 2019 knapp 51.000 Tonnen Verpackungsmüll und gehört damit zu den großen Klima- und Müllsündern. Aber anstatt Abfall zu reduzieren und umweltfreundliche Mehrwegverpackungen einzuführen, boykottiert der Müllriese sinnvolle Bemühungen von Städten gegen den Einweg-Wahnsinn. Es ist völlig unverständlich, warum sich der mit Abstand größte Fast-Food-Konzern weigert, Teil der Mehrweglösung zu sein und stattdessen mit vermeintlich umweltfreundlichen Einwegverpackungen und Fake-Lösungen Verbraucherinnen und Verbraucher an der Nase herumführt“, so Barbara Metz weiter.

„Einweg-Plastik schadet dem Klima und verschwendet Ressourcen, deshalb muss es mehr kosten. Wenn eine Verpackungssteuer aus juristischen Gründen für Kommunen nicht möglich ist, dann muss Bundesumweltministerin Steffi Lemke dringend eine bundesweite Regelung schaffen. Wir brauchen endlich eine Abgabe auf Einweg-to-go-Verpackungen von mindestens 20 Cent und ein Einweg-Verbot für den Vor-Ort-Verzehr“, fordert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Links:

Kontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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