Pressemitteilung
Neue Maßnahmen durchgesetzt, Stickstoffdioxid-Grenzwert eingehalten: Deutsche Umwelthilfe erklärt Klage für Saubere Luft in Freiburg für erledigt
Berlin, 7.6.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erklärt das Verfahren für Saubere Luft in Freiburg wegen Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) für erledigt. Einen entsprechenden Schriftsatz hat die DUH vor dem Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht.
Die DUH hatte im November 2018 Klage zur Durchsetzung der Sauberen Luft in Freiburg erhoben. Modellierungen der Luftqualität hatten gezeigt, dass es abseits der offiziellen Messstation Schwarzwaldstraße stärker belastete Straßenabschnitte gibt. Erst durch die Klage der DUH wurden vier neue Messstationen eingerichtet. Während das Land Baden-Württemberg bereits im Jahr 2019 eine Grenzwerteinhaltung kommunizierte, da die Messstation Schwarzwaldstraße mit 36 µg/m³ im Jahresmittel 10 Prozent unterhalb des Grenzwertes lag, zeigten die neuen Messstationen Schwarzwaldstraße 20 (43 µg/m³), Talstraße 84 (42 µg/m³) und Schützenallee 3 (43 µg/m³) noch deutlich höhere NO2-Belastungen. Im Jahr 2020 ergaben die Messungen nun erstmalig, dass der Grenzwert an allen Messstationen eingehalten wurde.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unser Ziel einer flächendeckenden Grenzwerteinhaltung in Freiburg ist zehn Jahre nach Inkrafttreten des Stickstoffdioxid-Grenzwertes endlich erfüllt. Unsere Klage hat dazu geführt, dass das Land Baden-Württemberg seine Versuche aufgeben musste, die hohe Belastungssituation zu verschleiern. Die von uns durchgesetzten neuen Messstationen haben die dreckige Wahrheit gezeigt und den Druck erhöht, wirksame Maßnahmen für die Saubere Luft umzusetzen. Nun kommt es darauf an, die Verkehrswende in der Stadt weiter voranzutreiben, sodass die Luftbelastung auch nach dem Ende des Corona-Lockdowns überall in Freiburg unterhalb des Grenzwertes bleibt.“
Erste Schritte dafür wurden bereits unternommen. Mit der Einbeziehung der B31 in die Grüne Umweltzone, einer ganztägigen Anordnung von Tempo 30 und einer Zuflussbeschränkung an der Kronenbrücke wurden Kernforderung der DUH erfüllt, um die Anwohnerinnen und Anwohner der Bundesstraße vor den hohen Belastungen des Durchgangsverkehrs zu schützen. Darüber hinaus wurden im Luftreinhalteplan sowie dem dazugehören Green City Plan zahlreiche Maßnahmen festgelegt, um den Rad- und Fußverkehr zu fördern, Bus und Bahn attraktiver zu gestalten und die bestehenden kommunalen Fahrzeugflotten zu modernisieren und elektrifizieren.
Hintergrund:
Bereits Anfang 2018 hatte die DUH beim Regierungsbezirk Freiburg beantragt, den Luftreinhalteplan für Freiburg aus dem Jahr 2012 aufgrund der hohen NO2-Belastung fortzuschreiben und um wirksame Maßnahmen zu ergänzen. Da auf die Anträge keine zufriedenstellende Antwort gegeben wurde, reichte die DUH im November 2018 eine Klage ein. Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung lag die NO2-Belastung an der Messstation Freiburg Schwarzwaldstraße bei 49 µg/m³ im Jahresmittel, 2020 lag sie mit 30 µg/m³ deutlich unter dem NO2-Grenzwert.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de